? Bekommen wir ein Abnahmeprotokoll für die Behörde?

FAQ

Bekommen wir ein Abnahmeprotokoll für die Behörde?

Heller moderner Veranstaltungs- und Sitzungssaal mit umlaufender Bestuhlung im Alpenraum

Ja. Die Abnahmemessung mit Feldstärke, Frequenzgang und Störabstand gehört bei der MULTIMEDIAFABRIK zum Leistungsumfang und wird als übergabefertiges Protokoll für die Bauakte dokumentiert. Dazu kommen Bestandsplan der Schleife, Kennzeichnung und Einweisungsnachweis.

Das Protokoll ist mehr als eine technische Beilage: Es ist der Funktions-Nachweis der Anlage und die Eintrittskarte zur Bauabnahme der Versammlungsstätte. Eine eingebaute Anlage allein genügt der Behörde im Zweifel nicht, verlangt wird der Beleg, dass sie tatsächlich überträgt.

BestandteilInhalt
Feldstärkeerreicht das Feld im Hörbereich den nötigen Wert
Frequenzgangwird Sprache über das ganze Tonband klar übertragen
Störabstandliegt das Nutzsignal klar über dem Störfeld
BestandsplanLage der verlegten Schleife

Auch bestehende, nicht gemessene Anlagen kann die MULTIMEDIAFABRIK durchmessen und dokumentieren.

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  • Wann eine Höranlage in Versammlungsstätten Pflicht ist und was die Bauabnahme verlangt
  • Schalter-, Perimeter- oder Phased-Array-Schleife: welches Layout zu welchem Raum passt
  • Warum die Schleife trotz Stahlbeton und Fußbodenheizung funktioniert (Metallverlust-Kompensation)
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