? Brauche ich für Musik in der Hütte eine Lizenz?

FAQ

Brauche ich für Musik in der Hütte eine Lizenz?

Heller Gastraum einer modernen Skihütte mit Holzvertäfelung, Panoramafenstern und dezent eingelassenen Deckenlautsprechern

Ja. Musik im Gastbetrieb ist öffentliche Wiedergabe und damit lizenzpflichtig, auch als leise Hintergrundmusik zum Mittagessen. Zuständig sind in Österreich die AKM, in der Schweiz die SUISA und in Deutschland die GEMA. Den Vertrag schließt der Betrieb selbst ab; die MULTIMEDIAFABRIK sorgt dafür, dass die Musikquelle in der Anlage lizenzkonform eingerichtet ist.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Lizenz und der Quelle. Die Lizenz erlaubt dir die öffentliche Wiedergabe. Die Quelle muss zusätzlich für die gewerbliche Nutzung freigegeben sein, denn private Streaming-Abos sind für den Gastbetrieb ausdrücklich nicht zugelassen. Beides zusammen ergibt einen sauberen Zustand, eines allein reicht nicht.

LandVerwertungsgesellschaftPraxis-Hinweis
ÖsterreichAKMMeldung nach Betriebsart und Flächen, Terrasse teils separat
SchweizSUISAeigene Tarife für Gastronomie und Veranstaltungen
DeutschlandGEMAAnmeldung vor der ersten Wiedergabe

Die Höhe richtet sich üblicherweise nach Fläche, Betriebsart, Öffnungstagen und Art der Nutzung. Terrassen und Gastgärten werden dabei häufig getrennt erfasst, weil sie zusätzliche Fläche darstellen. Live-Musik, DJ-Abende und Veranstaltungen laufen meist über eine eigene Meldung neben der laufenden Hintergrundmusik. Genaue Auskunft gibt die zuständige Gesellschaft, nicht der Technikanbieter.

Für die Anlage heißt das: Die Zonen bekommen eine gewerblich freigegebene Quelle mit passenden Programmen für Mittag, Nachmittag und Party, dazu einen Anschluss für DJ-Betrieb bei Events. Wie diese Quellen eingebunden werden, zeigt die Seite zu Musikdiensten und Streaminglösungen. Der Gesamtaufbau steht unter Skihütten-Beschallung, der Event-Betrieb unter Après-Ski und Party.

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