? Ist die App barrierefrei, und müssen wir das überhaupt?

FAQ

Ist die App barrierefrei, und müssen wir das überhaupt?

Streaming APP: Kosten (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)

Ja zu beidem. Seit dem 28.06.2025 verlangt der European Accessibility Act für neue Streaming-Apps WCAG 2.1 Level AA inklusive Untertiteln und Audiodeskription. Wir setzen das von Anfang an um.

Eine Streaming APP der MULTIMEDIAFABRIK erfüllt die Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA. Das ist seit 2025 nicht mehr Kür, sondern Rechtspflicht für neue Streaming- und Video-on-Demand-Apps [Level Access, 2026]. Bestehende Bastel-Lösungen sind damit oft nicht mehr rechtskonform.

Pflicht-BausteinWas das heißt
Untertitelgesprochene Inhalte als Text, synchron
AudiodeskriptionBeschreibung wichtiger Bildinhalte
Bedienbarkeitvolle Steuerung per Tastatur und Screenreader
Wahrnehmbarkeitausreichende Kontraste, skalierbare Schrift

Barrierefreiheit ist dabei nicht nur Pflicht, sondern Chance: Sie erschließt zusätzliche Zuschauer, vermeidet Bußgeld- und Vertriebsrisiken in der EU und ist bei öffentlichen Ausschreibungen oft Vergabe-Voraussetzung. Mehr dazu auf der Barrierefreiheits-Seite.

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  • Erlös-Modelle im Vergleich: Abo (SVOD), Werbung (AVOD), Pay-per-View (TVOD) und hybride Modelle.
  • EU-Datenhoheit by Design: DSGVO-konformes Hosting, Consent-Mode v2 und Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA.
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