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Vertiefung

Was du bei Food-Werbung sagen darfst, LMIV, Health Claims und Food-Styling-Ehrlichkeit praxisnah

Vertikales Food-Reel auf einem Smartphone, gehalten über einem gedeckten Tisch

Ein Food-Video der MULTIMEDIAFABRIK wird rechtssicher formuliert, die Aussagen werden gegen das Lebensmittelinformationsrecht und das Health-Claims-Recht gegengeprüft, bevor sie im Bild landen. Damit vermeidest du Abmahnungen und teure Rückrufe von Werbematerial, denn was im Video gesagt wird, ist rechtlich genauso angreifbar wie eine Aussage auf der Verpackung.

Diese Seite erklärt praxisnah, welche Aussagen erlaubt sind, welche nicht, und wie wir den Aussagen-Check in die Produktion einbauen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, sie zeigt, wie wir Risiken vor dem Dreh entschärfen.

Die drei Regelwerke, die zählen

RegelwerkWorum es gehtPraxis-Konsequenz
LMIVkeine irreführenden Angaben über Eigenschaften, Wirkung oder BeschaffenheitAussagen müssen zum tatsächlichen Produkt passen
Health-Claims-Rechtgesundheitsbezogene Aussagen nur, wenn als Claim zugelassenBotanicals und ungeprüfte Wirkversprechen sind tabu
UWGkein Rechtsbruch, keine Irreführungabmahnfähige Aussagen werden gar nicht erst produziert

Gesundheitsbezogene Aussagen ohne Zulassung sind nicht bewerbbar, Botanicals-Werbung ohne Zulassung wurde gerichtlich gekippt [BGH, 2025]. Deshalb prüfen wir solche Aussagen, bevor sie ins Drehbuch kommen.

Erlaubt vs. heikel: konkrete Beispiele

Aussage-TypBeispiel-CharakterEinordnung
Sinnesreizfrisch, knusprig, cremig, fruchtigin der Regel unproblematisch, beschreibt Wahrnehmung
Herkunft und Handwerkregional, handgemacht, in Vorarlberg produzierterlaubt, wenn es stimmt
nicht zugelassener Health Claimstärkt das Immunsystem, hilft gegen Beschwerdenheikel, nur mit zugelassenem Claim erlaubt
Botanicals ohne ZulassungWirkversprechen zu Pflanzenstoffentabu nach aktueller Rechtsprechung [BGH, 2025]
irreführende Darstellungein anderes, besseres Produkt im Bild als verkauftunzulässig nach LMIV und UWG
Cineastischer Macro-Hero-Shot eines appetitlichen Gerichts mit aufsteigendem Dampf

Food-Styling muss ehrlich bleiben

Auch das Bild selbst unterliegt der Irreführungs-Grenze. Food-Styling betont Frische und Textur, aber das gezeigte Produkt entspricht dem verkauften. Es werden keine Tricks eingesetzt, die ein anderes Produkt vorgaukeln.

Styling betont:
Glanz, Frische, Saucenfluss und Garnitur werden sichtbar gemacht.
Styling täuscht nicht:
keine Ersatzstoffe, die eine andere Beschaffenheit suggerieren.
Bildaussage = Produkt:
was du im Video siehst, ist das, was du kaufst.

So bauen wir den Aussagen-Check in die Produktion ein

PhaseWas wir prüfen
Erstgesprächgewünschte Botschaften und Claims sammeln
Konzeptheikle Aussagen markieren, Alternativen vorschlagen
Drehbuch / Voice-overnur geprüfte Formulierungen aufnehmen
Text-Overlayseingeblendete Aussagen gegen LMIV und HCVO abgleichen

So landet keine abmahngefährdete Aussage erst im fertigen Video, wo sie teuer zu korrigieren wäre.

Food-Dreh im Studio mit Food-Stylist, Kamera und Profi-Licht über dem angerichteten Teller

Wann ein Sonderfall vorliegt

Pharma und Nahrungsergänzung mit Heilanspruch sind ein Sonderfall außerhalb dieses Produkts, weil das Health-Claims-Recht dort besondere Anforderungen stellt. Für klassische Lebensmittel, Gastronomie und Getränke decken wir den Aussagen-Check im Rahmen der Produktion ab.

Quick-Reference

  • Drei Regelwerke: LMIV, Health-Claims-Recht, UWG
  • Sinnesreiz wie frisch und knusprig ist in der Regel unproblematisch
  • Wirkversprechen nur mit zugelassenem Claim, Botanicals ohne Zulassung tabu [BGH, 2025]
  • Food-Styling betont, ohne zu täuschen
  • Aussagen-Check läuft von Erstgespräch bis Text-Overlay
  • ersetzt keine Rechtsberatung, entschärft aber Risiken vor dem Dreh
Detailaufnahme von fließender Sauce über frischen Zutaten in Slow-Motion-Anmutung

Inline-FAQ Recht

Dürfen wir gesund oder stärkt das Immunsystem sagen? Nur, wenn die Aussage als Health Claim zugelassen ist. Wir prüfen gegen LMIV und das Health-Claims-Recht, damit kein Abmahnrisiko entsteht, Botanicals ohne Zulassung sind tabu [BGH, 2025].

Prüft ihr unsere Werbeaussagen? Ja, wir markieren heikle Aussagen im Konzept und nehmen nur geprüfte Formulierungen in Voice-over und Text-Overlays auf.

Ist Food-Styling überhaupt erlaubt? Ja, solange es ehrlich bleibt. Das gezeigte Produkt muss dem verkauften entsprechen, irreführende Darstellung ist nach LMIV und UWG unzulässig.

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  • Aussagen werden gegen LMIV und Health-Claims-Recht gegengeprüft, bevor sie ins Video kommen
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