? Müssen wir KI-Videos rechtlich kennzeichnen?
Müssen wir KI-Videos rechtlich kennzeichnen?

Ja, ab dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes eine maschinenlesbare Markierung und Offenlegung. Diese Kennzeichnung ist bei der MULTIMEDIAFABRIK Teil des Produkts, du musst dich nicht selbst darum kümmern.
Die Transparenzpflicht wird ab August 2026 verbindlich. KI-generierte oder manipulierte Video-Inhalte müssen maschinenlesbar markiert und Deepfakes offengelegt werden [EU AI Act, 2026]. Die MULTIMEDIAFABRIK liefert das ab Werk.
| Pflicht | Wie die MULTIMEDIAFABRIK das löst |
|---|---|
| maschinenlesbare Markierung | Wasserzeichen-Konfiguration im Render |
| sichtbare Offenlegung | sichtbarer AI-Hinweis im Video |
| Nachweisbarkeit | Compliance-Dokumentation in der Lieferung |
Wer ohne Markierungs- und Lizenz-Konzept KI-Tools nutzt, läuft ab August 2026 in ein Bußgeld- und Abmahn-Risiko [EU AI Act, 2026].

KI-Videos-Guide 2026
- Wann ein KI-Video passt und wann ein echter Dreh mehr Wert liefert, ehrlich eingeordnet nach Anwendungsfall.
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- Artikel-50-Kennzeichnung und DSGVO ab August 2026: was rechtssicher markiert sein muss und wer dafür haftet.
- Die acht Produktions-Phasen vom Strategie-Workshop bis zum optionalen Content-Abo als Planungs-Checkliste.
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