FAQ

Dürfen wir private Streaming-Konten auf der Fläche laufen lassen, oder brauchen wir eine Musik-Lizenz?

Elegante Hotel-Lobby mit unsichtbarer Beschallung der MULTIMEDIAFABRIK in Vorarlberg

Private Streaming-Konten sind in der Regel nicht für die öffentliche Wiedergabe im Betrieb vorgesehen. Kläre deshalb vorab, welche Lizenzen und Dienste Du für Deine Nutzung benötigst.

Die Bedingungen privater Streaming-Konten decken eine gewerbliche oder öffentliche Wiedergabe häufig nicht ab. Prüfe deshalb die Lizenzbedingungen des Dienstes und die für Deinen Betrieb erforderlichen Rechte. Die MULTIMEDIAFABRIK kann einen geeigneten Musikdienst technisch in die Anlage einbinden.

Was die saubere Lösung bringt

PunktWirkung
Gewerblich-lizenzierter Streamrechtskonforme öffentliche Wiedergabe
Zentrale Steuerungkonsistente Markenklang-Identität über alle Flächen
Getrennte ZonenEigene Quelle und Lautstärke je Bereich möglich

Die MULTIMEDIAFABRIK bindet den von Dir gewählten geeigneten Musikdienst in die Mehrzonen-Steuerung ein. Die rechtliche Prüfung und der Erwerb der erforderlichen Lizenzen hängen vom jeweiligen Einsatz ab.

Restaurant und Bar mit unsichtbaren Lautsprechern ohne sichtbare Technik
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Unsichtbare Beschallung planen

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