Asche & Urne transportieren: Was ist erlaubt?
Darf man eine Urne einfach mitnehmen, wenn man umzieht? Daniel Dalmonek von BESTATTUNG REUMILLER klärt über die rechtliche Lage bei Aschetransporten auf.
Hast du dich schon mal gefragt, was passiert, wenn du mit einer Urne zu Hause umziehst? Musst du deinen verstorbenen Angehörigen bei der neuen Gemeinde förmlich anmelden? In dieser Episode unseres Videopodcasts spricht Bernd Tomaselli mit Daniel Dalmonek, dem Geschäftsführer von BESTATTUNG REUMILLER, über ein Thema, das viele verunsichert. Die Antwort ist überraschend unkompliziert: Da Asche rein rechtlich als reiner Kalk gilt und Verstorbene nach der Meldung durch das Bestattungsinstitut ohnehin aus dem Melderegister und dem Datenschutzgesetz fallen, ist beim Umzug kein bürokratischer Aufwand für die Urne nötig. Du kannst die Asche sogar problemlos über Landesgrenzen transportieren, da sie für den Zoll kein relevantes Gut darstellt. Besonders spannend ist der Vergleich zur Schweiz: Dort sind die Regeln viel lockerer als beispielsweise in Vorarlberg. In der Schweiz darfst du die Asche frei im Bodensee, im Wald oder in einem Bach verstreuen. Erfahre jetzt mehr über deine Möglichkeiten und die rechtlichen Freiheiten beim Umgang mit Urnen. Hast du Fragen zur Bestattungsvorsorge oder zum Transport? Kontaktiere BESTATTUNG REUMILLER für eine persönliche Beratung!
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