? Ist meine Seite dann barrierefrei nach dem Gesetz (BFSG)?

FAQ

Ist meine Seite dann barrierefrei nach dem Gesetz (BFSG)?

Hände bedienen eine barrierefreie Webseite per Tastatur mit deutlichen Fokus-Markierungen am Bildschirm

Ja. Wir bauen nach WCAG 2.1 AA, wie es das BFSG seit dem 28.06.2025 verlangt, und liefern die Barrierefreiheits-Erklärung mit — sauber im Code gelöst, kein Overlay-Plugin, das nur Symptome kaschiert.

Seit dem 28.06.2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffene Anbieter zu WCAG-2.1-AA-konformen Seiten auf Basis der EN 301 549; bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder im sechsstelligen Bereich plus Abmahnrisiko [BFSG-Gesetz.de, 2026]. Wir lösen Barrierefreiheit dort, wo sie greift: im Code.

BausteinWas dahintersteckt
Kontrasteausreichendes Kontrastverhältnis
Tastatur-Navigationjede Funktion ohne Maus erreichbar
Fokus-Reihenfolgelogisch und sichtbar
Screenreader-Strukturkorrekte Hierarchie und Landmarks
Alt-Texte und ARIAbeschreibend und korrekt ausgezeichnet
Barrierefreiheits-Erklärungdas geforderte Pflicht-Dokument

Bestandsseiten auditieren wir gegen WCAG 2.1 AA und rüsten gezielt die Lücken nach, statt blind alles neu zu bauen.

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  • Die drei Verschiebungen 2026: Mobile-Dominanz, KI-Suche und Barrierefreiheits-Pflicht
  • Selbsttest für Performance, Recht und Sichtbarkeit deiner aktuellen Seite
  • Die häufigsten Relaunch-Fallen und wie du sie vermeidest
  • Dienstleister-Check: Datenhoheit, ein Ansprechpartner, Festpreis
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