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Vertiefung

Recht, Musik, KI-Kennzeichnung und Drohne, was bei einem Werbevideo rechtssicher geregelt sein muss

Werbevideos: Recht und ki (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)

Ein Werbevideo der MULTIMEDIAFABRIK wird rechtssicher produziert, mit lizenzierter Musik, geklärten Personen- und Bildrechten, korrekter KI-Kennzeichnung und Drohnen-Einsatz nach EU-Regeln. Das ist kein Beiwerk, sondern Teil der Produktion zum Festpreis: Wer mit ungeklärter Musik, fehlenden Releases oder ungekennzeichnetem KI-Content schaltet, riskiert Abmahnungen und Reputationsschaden.

Musikrechte: die AKM-Vermutung in Österreich

Musik aus dem Internet einfach zu verwenden ist keine Option. In Österreich gilt die AKM-Vermutung, und für die Verbindung von Musik mit Bewegtbild braucht es eine geklärte Synchronisationsnutzung [ratgeberrecht.eu Synchronisationsnutzung, 2025]. Wir setzen ausschließlich lizenzierte Musik ein und belegen die rechtssichere Quelle vor Veröffentlichung. So läuft dein Spot, ohne dass eine spätere Abmahnung die Kampagne stoppt.

KI-Kennzeichnung: Pflicht ab dem 2. August 2026

Ab dem 2. August 2026 muss EU-weit KI-generierter Content, also KI-Stimme, KI-Video und KI-Visuals, klar als solcher erkennbar sein [Digital Austria AI Act, 2025]. Wer mit generativen Tools arbeitet, ohne Kennzeichnung und Rechte zu klären, riskiert rechtliche Folgen. Bei der MULTIMEDIAFABRIK sind KI-Optionen wie KI-Sprecher und KI-Übersetzung optional, und wenn sie eingesetzt werden, übernehmen wir die korrekte Kennzeichnung für dich.

Werbevideos: Hero (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)

Die rechtlichen Bereiche im Überblick

BereichStandard bei der MULTIMEDIAFABRIK
Musikrechtelizenzierte Musik mit geklärter Synchronisationsnutzung, Quelle vor Veröffentlichung belegt [ratgeberrecht.eu, 2025]
KI-KennzeichnungKI-Stimme, KI-Video und KI-Visuals werden ab dem 2. August 2026 EU-weit klar gekennzeichnet [Digital Austria AI Act, 2025]
Werbekennzeichnungbezahlte Inhalte werden korrekt als Werbung markiert [influencermarketingguide.at, 2025]
Personen- & BildrechteModel-Releases für Cast und erkennbare Personen, geklärte Drehgenehmigungen
DrohnenbetriebDJI Inspire 2 nach EU-Drohnenregeln, registriert und mit Genehmigung im jeweiligen Land
DatenschutzDSGVO-konforme Verarbeitung von Cast- und Kundendaten
Nutzungsrechteklar geregelte, schriftlich fixierte Nutzungsrechte am fertigen Material

Personen- und Bildrechte am Set

Sobald erkennbare Personen im Spot auftauchen, braucht es Model-Releases. Für Cast, Sprecher und Statisten klären wir die Persönlichkeitsrechte schriftlich, und Drehgenehmigungen für Locations werden vor dem Dreh eingeholt. So ist sichergestellt, dass niemand nachträglich die Ausspielung deines Spots blockieren kann.

Werbevideos: Kosten (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)

Drohnen-Einsatz nach EU-Regeln

Luftaufnahmen mit der DJI Inspire 2 fliegen wir nach EU-Drohnenregeln, registriert und mit Genehmigung im jeweiligen Land, sei es Vorarlberg, Tirol, Bayern oder Liechtenstein. Die Bewilligungslage wird vor dem Dreh geklärt, sodass die Establishing-Shots rechtskonform entstehen.

Nutzungsrechte: dir gehört der fertige Spot

Die Nutzungsrechte am fertigen Material werden vor Projektstart schriftlich geregelt und gehen vertraglich an dich über. Musik, Cast und Drohnenaufnahmen sind dabei sauber abgedeckt. Du kannst deinen Spot also ohne rechtliche Restunsicherheit schalten, archivieren und später weiterverwerten.

Werbevideos: Ablauf (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)

Quick-Reference

Musik
: ausschließlich lizenziert, Synchronisationsnutzung geklärt, AKM-Vermutung beachtet
KI-Kennzeichnung
: Pflicht ab dem 2. August 2026, wir übernehmen sie korrekt
Personen- & Bildrechte
: Model-Releases für Cast und erkennbare Personen
Drohne
: DJI Inspire 2 nach EU-Drohnenregeln, registriert und genehmigt
Nutzungsrechte
: schriftlich vor Projektstart geregelt, gehen an dich über
Werbekennzeichnung
: bezahlte Inhalte werden korrekt markiert

Inline-FAQ Recht & KI

Dürfen wir Musik aus dem Internet verwenden? Nein, in Österreich gilt die AKM-Vermutung. Wir setzen ausschließlich lizenzierte Musik mit geklärter Synchronisationsnutzung ein und belegen die Quelle vor Veröffentlichung.

Setzt ihr KI ein, und muss man das kennzeichnen? Optional, etwa für KI-Sprecher und Mehrsprach-Übersetzung. KI-generierte Inhalte werden ab dem 2. August 2026 EU-weit klar gekennzeichnet, das übernehmen wir für dich.

Wer hält die Nutzungsrechte am fertigen Material? Die Nutzungsrechte werden vor Projektstart schriftlich geregelt und gehen vertraglich an dich über, inklusive Musik, Cast und Drohnenaufnahmen.

Könnt ihr mit Drohne filmen, und ist das genehmigt? Ja, mit der DJI Inspire 2, geflogen nach EU-Drohnenregeln, registriert und mit Genehmigung im jeweiligen Land.

Werbevideos: Hook und formate (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)
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