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Vertiefung

DSGVO und Drohnen-Recht bei Events, was bei der Aufnahme von Gästen wirklich gilt

Eventvideos: Dsgvo drohnen (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)

Ein Eventvideo der MULTIMEDIAFABRIK wird rechtskonform produziert, die Einwilligungs-Logistik nach DSGVO und der Drohnen-Bewilligungs-Check sind Teil der Pre-Production, nicht eine Sorge, die du allein tragen musst. Wer Teilnehmer filmt, braucht entweder einen sichtbaren Hinweis am Eingang oder eine Einwilligung pro Person, und über Menschenansammlungen darf eine Drohne nicht mal eben fliegen.

Diese Seite erklärt in Klartext, was bei der Aufnahme von Gästen gilt, wie wir die Einwilligung organisieren und unter welchen Bedingungen wir mit der Drohne über deinem Event arbeiten. Ein einziger nicht-eingewilligter Gast oder ein unbewilligter Überflug kann Bußgelder und Image-Schaden auslösen, deshalb planen wir das vorher.

DSGVO und Recht am eigenen Bild

Bei einem Event treffen viele Menschen aufeinander, und nicht jeder will im Bild sein. Die Regel ist abhängig davon, wie gezielt gefilmt wird.

SituationWas giltWie wir es lösen
große Menschenmenge, Übersichts-Aufnahmensichtbarer Hinweis am Eingang, dass gefilmt wird [Spange Media, 2025]wir liefern Hinweis-Vorlagen und stimmen die Platzierung mit dir ab
gezieltes Interview, einzelne Person im Fokusschriftliche Einwilligung ist sicherer [Spange Media, 2025]Release-Bögen vor Ort, im Drehkonzept eingeplant
Speaker und Bühneim Veranstaltungs-Kontext geklärtAbstimmung mit der Eventregie in der Pre-Production
Gast möchte nicht gefilmt werdenWunsch respektierenklare Anlaufstelle vor Ort, Material wird entsprechend behandelt

Die Einwilligungs-Logistik ist Teil der Pre-Production. Wir klären mit dir, wo der Hinweis hängt, wer Interview-Releases einsammelt und wie wir mit Gästen umgehen, die nicht im Bild sein wollen.

Drohnen-Recht im Alpenraum

Drohnen-Aufnahmen von Location und Ankunft sind eindrucksvoll, aber über Gästen nicht ohne Weiteres erlaubt. In Österreich gelten klare Grenzen.

ThemaRegelungBedeutung für deinen Event
Flug über Menschenansammlungenin der Kategorie Open/A2 verboten [Austro Control / dronespace.at, 2026]direkter Überflug über Gäste ist ohne Sonderlösung nicht zulässig
Mindestabstand A2mindestens 30 m Abstand zu Unbeteiligten [Austro Control / dronespace.at, 2026]Establishing-Shots von außen sind oft gut machbar
legaler Überflug von Event-Mengenerfordert Betriebsbewilligung der Austro Control (SORA) bzw. LUC-Zertifikat [Austro Control / dronespace.at, 2026]bei Bedarf klären wir die Bewilligungslage vor dem Event

Wir klären die Bewilligungslage vor dem Event und fliegen ausschließlich rechtskonform. Wo ein Überflug nicht möglich ist, holen wir die starken Bilder aus erlaubten Perspektiven, etwa Establishing-Shots der Location vor dem Eintreffen der Gäste.

Eventvideos: Hero (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)

Redundanz: technische Absicherung gegen Datenverlust

Ein Event lässt sich nicht wiederholen. Deshalb zeichnen wir auf den Hauptkanälen doppelt auf, eine technische Absicherung gegen Datenverlust, die bei uns Standard ist und nicht extra kostet.

Nutzungsrechte und Datenhoheit

Damit es nach der Auslieferung keine Lizenz-Überraschungen gibt, regeln wir die Rechte vertraglich vor Projektstart.

BereichRegelung
NutzungsrechteRechte an Footage, Schnitt und Musiklizenz vertraglich vor Projektstart geklärt
DatenhoheitEU-Verarbeitung des Materials, klare Lösch- und Archivregelung nach Projektabschluss
ArbeitssicherheitKabel- und Stativ-Sicherung in Gästebereichen, Absprache mit Sicherheitsdienst
Eventvideos: Ablauf (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)

Quick-Reference

  • DSGVO: sichtbarer Hinweis am Eingang bei großen Events, schriftliche Einwilligung bei gezielten Interviews
  • Einwilligungs-Logistik ist Teil der Pre-Production, nicht deine Sorge allein
  • Drohne über Menschenansammlungen ist in der Open-Kategorie verboten, legaler Überflug erfordert eine Betriebsbewilligung
  • Bewilligungslage wird vor dem Event geklärt, Flug nur rechtskonform
  • redundante Aufzeichnung als Standard gegen Datenverlust
  • Nutzungsrechte und Datenhoheit vertraglich vor Projektstart geregelt
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Eventvideos-Guide 2026

  • Format-Mix nach Verwertungszweck, wann Aftermovie, Bühnen-Mitschnitt und Social-Cuts welche Aufgabe lösen
  • Multi-Cam-Checkliste, wie viele Kameras dein Event braucht und warum redundante Aufzeichnung Standard ist
  • Same-Day-Social-Planung, wie du das Reichweiten-Fenster der ersten 48 Stunden triffst
  • DSGVO bei Events, Einwilligung am Eingang, Interview-Releases und die richtige Logistik in der Pre-Production
  • Drohnen-Recht im Alpenraum, wann ein legaler Überflug über Gästen eine Austro-Control-Bewilligung braucht
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