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DSGVO und Drohnen-Recht bei Events, was bei der Aufnahme von Gästen wirklich gilt

Ein Eventvideo der MULTIMEDIAFABRIK wird rechtskonform produziert, die Einwilligungs-Logistik nach DSGVO und der Drohnen-Bewilligungs-Check sind Teil der Pre-Production, nicht eine Sorge, die du allein tragen musst. Wer Teilnehmer filmt, braucht entweder einen sichtbaren Hinweis am Eingang oder eine Einwilligung pro Person, und über Menschenansammlungen darf eine Drohne nicht mal eben fliegen.
Diese Seite erklärt in Klartext, was bei der Aufnahme von Gästen gilt, wie wir die Einwilligung organisieren und unter welchen Bedingungen wir mit der Drohne über deinem Event arbeiten. Ein einziger nicht-eingewilligter Gast oder ein unbewilligter Überflug kann Bußgelder und Image-Schaden auslösen, deshalb planen wir das vorher.
DSGVO und Recht am eigenen Bild
Bei einem Event treffen viele Menschen aufeinander, und nicht jeder will im Bild sein. Die Regel ist abhängig davon, wie gezielt gefilmt wird.
| Situation | Was gilt | Wie wir es lösen |
|---|---|---|
| große Menschenmenge, Übersichts-Aufnahmen | sichtbarer Hinweis am Eingang, dass gefilmt wird [Spange Media, 2025] | wir liefern Hinweis-Vorlagen und stimmen die Platzierung mit dir ab |
| gezieltes Interview, einzelne Person im Fokus | schriftliche Einwilligung ist sicherer [Spange Media, 2025] | Release-Bögen vor Ort, im Drehkonzept eingeplant |
| Speaker und Bühne | im Veranstaltungs-Kontext geklärt | Abstimmung mit der Eventregie in der Pre-Production |
| Gast möchte nicht gefilmt werden | Wunsch respektieren | klare Anlaufstelle vor Ort, Material wird entsprechend behandelt |
Die Einwilligungs-Logistik ist Teil der Pre-Production. Wir klären mit dir, wo der Hinweis hängt, wer Interview-Releases einsammelt und wie wir mit Gästen umgehen, die nicht im Bild sein wollen.
Drohnen-Recht im Alpenraum
Drohnen-Aufnahmen von Location und Ankunft sind eindrucksvoll, aber über Gästen nicht ohne Weiteres erlaubt. In Österreich gelten klare Grenzen.
| Thema | Regelung | Bedeutung für deinen Event |
|---|---|---|
| Flug über Menschenansammlungen | in der Kategorie Open/A2 verboten [Austro Control / dronespace.at, 2026] | direkter Überflug über Gäste ist ohne Sonderlösung nicht zulässig |
| Mindestabstand A2 | mindestens 30 m Abstand zu Unbeteiligten [Austro Control / dronespace.at, 2026] | Establishing-Shots von außen sind oft gut machbar |
| legaler Überflug von Event-Mengen | erfordert Betriebsbewilligung der Austro Control (SORA) bzw. LUC-Zertifikat [Austro Control / dronespace.at, 2026] | bei Bedarf klären wir die Bewilligungslage vor dem Event |
Wir klären die Bewilligungslage vor dem Event und fliegen ausschließlich rechtskonform. Wo ein Überflug nicht möglich ist, holen wir die starken Bilder aus erlaubten Perspektiven, etwa Establishing-Shots der Location vor dem Eintreffen der Gäste.

Redundanz: technische Absicherung gegen Datenverlust
Ein Event lässt sich nicht wiederholen. Deshalb zeichnen wir auf den Hauptkanälen doppelt auf, eine technische Absicherung gegen Datenverlust, die bei uns Standard ist und nicht extra kostet.
Nutzungsrechte und Datenhoheit
Damit es nach der Auslieferung keine Lizenz-Überraschungen gibt, regeln wir die Rechte vertraglich vor Projektstart.
| Bereich | Regelung |
|---|---|
| Nutzungsrechte | Rechte an Footage, Schnitt und Musiklizenz vertraglich vor Projektstart geklärt |
| Datenhoheit | EU-Verarbeitung des Materials, klare Lösch- und Archivregelung nach Projektabschluss |
| Arbeitssicherheit | Kabel- und Stativ-Sicherung in Gästebereichen, Absprache mit Sicherheitsdienst |

Quick-Reference
- DSGVO: sichtbarer Hinweis am Eingang bei großen Events, schriftliche Einwilligung bei gezielten Interviews
- Einwilligungs-Logistik ist Teil der Pre-Production, nicht deine Sorge allein
- Drohne über Menschenansammlungen ist in der Open-Kategorie verboten, legaler Überflug erfordert eine Betriebsbewilligung
- Bewilligungslage wird vor dem Event geklärt, Flug nur rechtskonform
- redundante Aufzeichnung als Standard gegen Datenverlust
- Nutzungsrechte und Datenhoheit vertraglich vor Projektstart geregelt

Eventvideos-Guide 2026
- Format-Mix nach Verwertungszweck, wann Aftermovie, Bühnen-Mitschnitt und Social-Cuts welche Aufgabe lösen
- Multi-Cam-Checkliste, wie viele Kameras dein Event braucht und warum redundante Aufzeichnung Standard ist
- Same-Day-Social-Planung, wie du das Reichweiten-Fenster der ersten 48 Stunden triffst
- DSGVO bei Events, Einwilligung am Eingang, Interview-Releases und die richtige Logistik in der Pre-Production
- Drohnen-Recht im Alpenraum, wann ein legaler Überflug über Gästen eine Austro-Control-Bewilligung braucht
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Wissen & Hintergrund
Häufige Fragen
- Was unterscheidet ein Eventvideo von einem Imagefilm?
- Wie viele Kameras braucht mein Event?
- Bekomme ich vertikale Cuts für Instagram, LinkedIn und TikTok?
- Kann ich noch am Event-Abend erste Clips bekommen?
- Dürft ihr mit der Drohne über die Gäste fliegen?
- Wie ist das mit der DSGVO und den Gästen im Bild?
- Was passiert, wenn eine Kamera ausfällt?
- Was kostet ein Eventvideo?
