? Müssen wir uns um Einwilligungen und Datenschutz kümmern?
Müssen wir uns um Einwilligungen und Datenschutz kümmern?

Wir liefern Vorlagen für Speaker-Einwilligung und Teilnehmer-Information und beraten zur DSGVO-konformen Umsetzung. Die rechtliche Letztverantwortung bleibt beim Veranstalter, aber du gehst nicht unvorbereitet hinein.
Eine Aufzeichnung ist nur bei informierter, freiwilliger und widerrufbarer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO zulässig [Datenschutzkanzlei, 2025]. Die MULTIMEDIAFABRIK klärt den Einwilligungs-Status im Pre-Production-Call und verankert die Logik fest im Ablauf. Wir produzieren nur einwilligungssauber.
| Baustein | Inhalt |
|---|---|
| Speaker-Einwilligung | Vorlage für die Vortragenden |
| Teilnehmer-Information | über Aufzeichnung, Zugriff, Speicherdauer und Zweck |
| Folien- und Musikrechte | im Pre-Production-Call geklärt |
| Datenhoheit | EU- und DACH-konforme Verarbeitung |

Konferenz-Videos-Guide 2026
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Aus der Praxis
Wissen & Hintergrund
Häufige Fragen
- Wie viele Kameras brauchen wir für die Konferenz-Aufzeichnung?
- Was passiert mit den Präsentationsfolien?
- Warum ist der Ton bei Konferenz-Aufzeichnungen so ein Thema?
- Bekommen wir auch untertitelte Clips für LinkedIn?
- Wie lange dauert es bis zur Auslieferung?
- Macht ihr auch einen Live-Stream parallel zur Aufzeichnung?
- Produziert ihr selbst oder vergebt ihr unter, und wer hält die Nutzungsrechte?
Bereit für den nächsten Schritt?
Wir hören zu, denken mit und zeigen dir, was für dein Vorhaben wirklich Sinn ergibt.
