? Wer hält die Nutzungsrechte, und wie läuft die Drohnen-Genehmigung?

FAQ

Wer hält die Nutzungsrechte, und wie läuft die Drohnen-Genehmigung?

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Du erhältst klar definierte Nutzungsrechte am fertigen Film; Musik- und Footage-Lizenzen werden transparent benannt, vertraglich vor dem Dreh. Die DJI Inspire 2 betreiben wir mit aufrechter Austro-Control-Bewilligung und prüfen Flugverbotszonen vorab über Dronespace.

Wer welche Rechte erhält, regeln wir vor dem Dreh, am fertigen Film, an Footage, Musik und Luftaufnahmen. Musiklizenzen klären wir über die AKM in Österreich und die GEMA in Deutschland. Gefilmte Personen geben eine schriftliche Einwilligung per Model-Release; die Verarbeitung läuft DSGVO-konform mit EU-Datenhoheit.

BereichRegelung
Nutzungsrechteklar definiert am fertigen Film, vertraglich vor dem Dreh
MusiklizenzenAKM in Österreich, GEMA in Deutschland
DSGVOModel-Release, EU-Datenhoheit
DrohneAustro-Control-Bewilligung, Flugzonen vorab geprüft, Auflagen für Tirol, Bayern, Liechtenstein und die Ostschweiz geklärt
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Markenfilme-Guide 2026

  • Das Warum statt das Was: der Markenfilm zeigt Haltung, Werte und Sinn statt eine reine Leistungsschau
  • Echter Dreh statt KI-Generat: der emotionale Markenfilm wird real gedreht, KI nur für Mehrsprach-Versionen
  • Ein Dreh, viele Kanäle: Hero-Film plus 8 bis 15 Kurzschnitte in 9:16, 1:1 und 16:9 aus einem Setup
  • Festpreis statt Tageshonorar: Konzept, Cast, Equipment und Korrekturschleifen vor Vertrag kalkuliert
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