BFSG und BaFG: Was seit 28. Juni 2025 für Touch-Terminals gilt
Seit 28. Juni 2025 müssen neue Selbstbedienungs-Terminals barrierefrei sein. Was BaFG und BFSG für Stelen, Infopoints und Erlebniswelten bedeuten und wie du richtig planst.

Seit dem 28. Juni 2025 müssen neue interaktive Selbstbedienungs-Terminals in der EU barrierefrei sein. In Österreich regelt das das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG); beide setzen den European Accessibility Act um. Für dich heißt das: Jede neue Touch-Stele, jeder Infopoint und jedes interaktive Exponat mit Selbstbedienungs-Funktion sollte von Anfang an barrierefrei geplant werden, sonst drohen teure Nachrüstungen.
- Stichtag 28. Juni 2025: Neue Selbstbedienungs-Terminals müssen barrierefrei sein (BaFG in Österreich, BFSG in Deutschland).
- Technische Messlatte ist die Norm EN 301 549 mit dem Zwei-Sinne-Prinzip.
- Betroffen sind Touch-Stelen, Info- und Buchungs-Terminals sowie interaktive Wegeleitsysteme.
- Förderstellen und öffentliche Auftraggeber verlangen Barrierefreiheit zunehmend als Vergabekriterium.
- Beim Neubau kostet Barrierefreiheit wenig, die Nachrüstung viel.
Wen die Regeln betreffen
Im Kern geht es um Selbstbedienungsterminals, also Systeme, an denen Menschen ohne Personal Informationen abrufen, Tickets lösen oder Dienste nutzen. Dazu zählen je nach Einsatz Touch-Stelen im Ortszentrum, Check-in- und Info-Terminals, interaktive Wegeleitsysteme und Buchungs-Kioske. Auch wo das Gesetz nicht unmittelbar greift, etwa bei rein musealen Exponaten, verlangen öffentliche Auftraggeber und Förderstellen Barrierefreiheit zunehmend als Vergabekriterium.
Was Barrierefreiheit am Terminal praktisch bedeutet
Die technische Messlatte ist die Norm EN 301 549. Übersetzt in die Praxis eines Terminals heißt das:
| Anforderung | Praktische Lösung am Gerät |
|---|---|
| Erreichbarkeit | Bedienhöhe und Unterfahrbarkeit für Rollstuhl-Nutzer, keine Bedienelemente außerhalb des Greifbereichs |
| Sehen | Ausreichende Kontraste, skalierbare Schrift, Screenreader- oder Sprachausgabe-Modus |
| Hören | Visuelle Alternativen zu Ton, Untertitel, optional induktive Höranlage |
| Motorik | Große Touch-Ziele, keine Zeitdruck-Eingaben, alternative Bedienung |
| Verstehen | Einfache Sprache, klare Navigation, konsistente Symbole |
Wichtig ist das Zwei-Sinne-Prinzip: Jede Information muss über mindestens zwei Sinne wahrnehmbar sein, zum Beispiel sehen und hören. Das entscheidet sich nicht im Nachhinein, sondern bei der Auswahl von Hardware, Software und Content.

Die richtige Stele in 7 Schritten wählen
- Geräteklassen, Helligkeit und Schutzart nach Standort statt Datenblatt
- Touch und Barrierefreiheit: was BFSG und EN 301 549 konkret verlangen
- Kosten-Logik und Komplettpaket statt nacktem Geräte-Preis
Was das für Stelen, Infopoints und Erlebniswelten heißt
Für Digital-Signage-Stelen mit Touch gehört die Barrierefreiheits-Planung heute in jede Standortanalyse; wie das geht, zeigt die Seite Touch und Barrierefreiheit im Stelen-Hub. In interaktiven Erlebniswelten betrifft es Bedienhöhen von Multi-Touch-Tischen, Kontrast-Modi, Untertitel in Medienstationen und einfache Sprache; einen Überblick über die Exponat-Typen findest du unter Technik und Exponate. Der Vorteil der frühen Planung: Barrierefreiheit kostet beim Neubau wenig, die Nachrüstung dagegen viel.
So gehst du vor
Erstens: Bestand erfassen, welche Terminals Selbstbedienungs-Funktionen haben. Zweitens: Bei jeder Neuanschaffung die Barrierefreiheit ins Pflichtenheft nehmen und vom Anbieter belegen lassen. Drittens: Content mitdenken, denn ein barrierefreies Gerät mit unlesbarem Inhalt hilft niemandem. Die MULTIMEDIAFABRIK plant Terminals und Erlebniswelten barrierefrei by design, von der Gerätewahl über die Software bis zum Inhalt.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine praxisorientierte Einordnung und keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen.
