› Touch und Barrierefreiheit
Touch und Barrierefreiheit, barrierefreie Display-Terminals, BFSG und EN 301 549

Wird ein interaktives Display als öffentlich zugängliches Auskunfts- oder Bestell-Terminal betrieben und fällt unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (in Kraft seit 28.06.2025), muss es multisensorisch bedienbar sein, die MULTIMEDIAFABRIK plant diese Barrierefreiheit nach EN 301 549 von Anfang an mit [Bundesfachstelle Barrierefreiheit, 2025]. Reine Anzeige-Displays brauchen keinen Touch und fallen nicht unter diese Interaktions-Pflicht. Diese Seite erklärt dir, wann Touch sinnvoll ist, wann die Barrierefreiheit greift und was ein konformes Terminal können muss.
Die Kernfrage ist nicht „Touch ja oder nein”, sondern „soll der Besucher selbst navigieren?”. Touch brauchst du nur dort, wo Menschen selbst auswählen, suchen oder bestellen. Genau dort, wo das öffentlich zugänglich ist, kommt die Barrierefreiheit ins Spiel.
Anzeige oder Touch, wann was?
| Einsatz | Touch nötig? | BFSG-relevant? |
|---|---|---|
| reine Info-Anzeige, Werbung, Menü-Board | nein | nein, keine Interaktion |
| Wegeleitung, Auswahl, Selbstbedienung | ja | wenn öffentlich zugänglich: ja |
| internes Terminal, nicht öffentlich | optional | in der Regel nicht |
Wann das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz greift
Seit dem 28.06.2025 müssen öffentlich zugängliche interaktive Terminals barrierefrei sein; die technische Basis ist EN 301 549 [Bundesfachstelle Barrierefreiheit, 2025]. Wer das ignoriert, riskiert bei öffentlich zugänglichen Terminals Abmahnung und teure Nachrüstung.
| Aspekt | Was zu beachten ist |
|---|---|
| Anwendungsbereich | öffentlich zugängliche Auskunfts- und Bestell-Terminals |
| Technische Basis | EN 301 549 als Anforderungsrahmen |
| Folge ohne Konformität | Abmahn-Risiko und Nachrüstkosten |
| Was wir tun | wir beraten, ob und wie es für dein Projekt gilt |

Was ein barrierefreies Terminal können muss
Multisensorisch bedienbar heißt: nicht alle Menschen sehen, hören oder bewegen sich gleich, das Terminal muss mehrere Sinne ansprechen.
| Anforderung | Umsetzung |
|---|---|
| Bedienelemente | große, kontrastreiche, gut erreichbare Elemente |
| Text | skalierbare, gut lesbare Schrift |
| Hilfsfunktionen | tast-, seh- und hörbare Unterstützung |
| Bedienhöhe | auch für sitzende Nutzer erreichbar |
So planen wir Barrierefreiheit mit
Barrierefreiheit ist kein Nachrüst-Thema, sondern Teil der Planung. Wir klären früh, ob dein Terminal unter das Gesetz fällt, und legen Bedienlogik, Kontrast und Bedienhöhe entsprechend aus.
| Schritt | Inhalt |
|---|---|
| Einordnung | fällt das Terminal unter das BFSG? |
| Konzept | Bedienlogik, Kontrast, Bedienhöhe nach EN 301 549 |
| Umsetzung | Hardware und Bedienoberfläche entsprechend ausgelegt |
| Dokumentation | nachvollziehbare Konformitäts-Grundlage |

Quick-Reference
- Touch nur dort, wo Besucher selbst navigieren, reine Anzeige braucht keinen Touch
- Öffentlich zugängliche interaktive Terminals müssen seit 28.06.2025 barrierefrei sein [Bundesfachstelle Barrierefreiheit, 2025]
- Technische Basis ist EN 301 549: multisensorisch bedienbar
- Konforme Terminals brauchen große, kontrastreiche Bedienelemente, skalierbare Texte und tast-, seh- und hörbare Hilfen
- Ohne Konformität drohen Abmahnung und teure Nachrüstung
- Wir planen die Barrierefreiheit von Anfang an mit, nicht als Nachrüstung

Displays-Guide 2026
- Helligkeit nach Standort: von 250 bis 350 cd/m² Indoor bis 2.500 bis 3.000 cd/m² für Schaufenster
- LCD oder Direct-View-LED nach Fläche, Betrachtungsabstand und Helligkeitsbedarf richtig wählen
- Content-Management für einen oder viele Standorte, zentral gesteuert und live anbindbar
- BFSG-konforme Terminal-Planung nach EN 301 549 und statisch bewertete, sichere Montage
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