Was passiert, wenn ich Musik ohne Lizenz abspiele?

Bei nicht gemeldeter Musiknutzung darf die AKM das doppelte Entgelt verrechnen (Paragraf 87 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz), zuzüglich Kontrollkosten. Dazu kommt das Risiko an der Quelle selbst: Private Streaming-Dienste sind laut ihren eigenen Nutzungsbedingungen nicht fürs Geschäft vorgesehen. Ein Betrieb ohne beide Ebenen, lizenzierte Quelle und gemeldete Aufführungsbewilligung, trägt dieses Risiko doppelt. Das Risiko liegt auf zwei getrennten Ebenen, und beide sind sachlich klar geregelt.
| Ebene | Risiko | Rechtsgrundlage / Konsequenz |
|---|---|---|
| Aufführungsbewilligung | Musiknutzung nicht bei AKM und LSG, GEMA oder SUISA gemeldet | AKM darf das doppelte Entgelt verrechnen, zuzüglich Kontrollkosten (Paragraf 87 Abs. 3 UrhG) |
| Quelle der Musik | privater Streaming-Account im Geschäftsraum | vertragswidrige Nutzung ohne die nötigen Rechte an der Quelle, unabhängig von der Aufführungsbewilligung |
Beide Ebenen greifen unabhängig voneinander: Ein Betrieb kann bei der AKM gemeldet sein und trotzdem eine Quelle nutzen, die laut eigenen Nutzungsbedingungen nicht fürs Geschäft vorgesehen ist, und umgekehrt. Erst wenn beide Ebenen sauber gelöst sind, eine für die Nutzung im Geschäft lizenzierte Quelle wie SOUNDTRACK oder GMG und eine ordnungsgemäß gemeldete Aufführungsbewilligung, ist ein Betrieb auf beiden Seiten abgesichert.
Die MULTIMEDIAFABRIK löst mit der Einrichtung von SOUNDTRACK oder GMG die erste Ebene direkt: Die Musikquelle ist für die Nutzung im Geschäft lizenziert. Die Meldung bei AKM und LSG, GEMA und GVL oder SUISA ersetzt keine der beiden Plattformen, sie bleibt Sache des Betriebs. Das gilt auch für die KI-Musik, die GMG als Zusatzoption anbietet. Sie ist laut Anbieter nicht urheberrechtsfrei. Sachlich bleiben, keine Dramatisierung. Betone die konkrete Rechtsfolge: Bei nicht gemeldeter Musiknutzung darf die AKM das doppelte Entgelt verrechnen, so steht es im Urheberrechtsgesetz, dazu kommen Kontrollkosten. Ein privater Streaming-Account im Lokal ist zusätzlich vertragswidrig und ohne die nötigen Rechte an der Quelle. Die Lösung ist unspektakulär: lizenzierte Quelle über SOUNDTRACK oder GMG plus gemeldete Aufführungsbewilligung.

Der Hintergrundmusik-Guide
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