Vertiefung

SOUNDTRACK oder GMG: zwei Musik-Plattformen der MULTIMEDIAFABRIK im direkten Vergleich

Zwei Tablets im Vergleich mit abstrakten Musiksteuerungs-Oberflächen

SOUNDTRACK und GMG sind zwei eigenständige, von der MULTIMEDIAFABRIK angebotene Musik-Plattformen für Geschäftsräume, zwei Wege zum selben Ziel: legale, gewerblich lizenzierte Hintergrundmusik. Welche Plattform besser passt, hängt vom Katalog-Anspruch, vom Hardware-Wunsch und davon ab, ob KI-generierte Zusatzmusik eine Rolle spielt.

Auf dieser Seite erfährst du, wo sich SOUNDTRACK und GMG unterscheiden und wo sie sich in der Sache gleichen, sachlich und ohne dass eine Plattform als die generell bessere dargestellt wird.

Der Vergleich auf einen Blick

KriteriumSOUNDTRACKGMG
Kataloggrößeüber 100 Millionen lizenzierte Titel, tausende kuratierte Business-Playlistseigene lizenzierte Musikdatenbank plus wachsendes KI-generiertes Repertoire
Hardware-Pflichtkeine, läuft auf bestehenden Apps und Geräten, eigener Soundtrack Player 3 optionalkeine, Hardware ist bei GMG Musik Player ausdrücklich optional, bei GMG Musik Streaming reine Windows-Software
Lizenzmodelllizenziert die Musikquelle direkt bei Labels und Verlagen; die Bewilligung für die öffentliche Wiedergabe bleibt Sache des Betriebs (AKM/LSG in Österreich, GEMA in Deutschland, SUISA in der Schweiz und in Liechtenstein)eigene Vereinbarungen mit Austro Mechana und LSG in Österreich sowie mit der GVL in Deutschland, bereits in der GMG-Preisgestaltung enthalten; AKM/GEMA können für zusätzlich genutzte, dort registrierte Repertoires trotzdem relevant bleiben
Vertragsbindung14 Tage kostenlose Testphase ohne Zahlungsdaten, monatlich kündbarkostenloser Testmonat, danach wahlweise monatlich kündbares Abo oder vergünstigtes Jahresabo mit 12 Monaten Mindestlaufzeit und 3 Monaten Kündigungsfrist
KI-Musik-Optionnicht Teil des Angebotseigene KI-generierte Musiktitel als zusätzliche, exklusiv im GMG-Vertrag freigegebene Alternative
Hardware-ÖkosystemSonos, zentrale Audio-Steuerungen und Netzwerktechnik, dazu Integration in Audio-Netzwerkeeigene Player-Hardware optional, Sound-over-IP möglich

Kataloggröße: sehr groß gegen eigene Datenbank plus KI

SOUNDTRACK setzt auf einen sehr großen, lizenzierten Musikkatalog mit tausenden kuratierten Business-Playlists für praktisch jede Stimmung und Tageszeit. GMG kombiniert eine eigene lizenzierte Musikdatenbank mit einer wachsenden Bibliothek KI-generierter Titel, die exklusiv im Rahmen des GMG-Vertrags zur Wiedergabe freigegeben sind. Wer möglichst viel Auswahl und Playlist-Tiefe will, findet die bei SOUNDTRACK; wer zusätzlich Interesse an KI-generierter Musik als eigenem Themenwinkel hat, findet das nur bei GMG.

Stilvolle Hotellobby im Alpenraum mit unsichtbar eingebauter, gleichmäßiger Beschallung

Hardware: bei beiden optional, unterschiedlich verpackt

Beide Plattformen zwingen niemanden zu neuer Hardware. SOUNDTRACK läuft auf bestehenden Apps und auf Geräten vieler Drittanbieter; ein eigener Soundtrack Player 3 mit rund 400 Stunden Offline-Puffer ist optional dazu erhältlich. GMG bietet bei der Musik-Player-Linie vorgefertigte Hardware ausdrücklich als Option an, wer sie nicht will, kann direkt starten; die GMG-Musik-Streaming-Linie kommt komplett ohne zusätzliche Hardware aus und läuft als reine Windows-Anwendung auf vorhandenen Rechnern oder Kassensystemen.

Lizenzmodell: zwei unterschiedliche Konstruktionen

Der wichtigste inhaltliche Unterschied liegt im Lizenzmodell, und hier lohnt sich Genauigkeit:

SOUNDTRACK
lizenziert die Musikquelle direkt bei Labels und Verlagen für die Nutzung im Geschäft. Die Bewilligung für die öffentliche Wiedergabe bleibt in jedem Land separat Sache des Betriebs, geregelt über AKM und LSG in Österreich, GEMA in Deutschland sowie SUISA in der Schweiz und in Liechtenstein. Details dazu stehen auf der Seite Musik-Lizenz und Recht.
GMG
hat in Österreich eigene Vereinbarungen mit Austro Mechana und mit der LSG, in Deutschland zusätzlich eine eigene Vereinbarung mit der GVL. Diese gesetzlichen Vergütungen sind laut GMG bereits in der Preisgestaltung enthalten und werden von GMG selbst abgeführt. AKM und GEMA bleiben nach den eigenen Geschäftsbedingungen von GMG als Beispiele für Verwertungsgesellschaften genannt, bei denen Verpflichtungen des Betriebs unberührt bleiben können, insbesondere wenn zusätzlich dort registrierte Repertoires öffentlich wiedergegeben werden.

Für Betriebe im Vier-Länder-Eck heißt das: Bei SOUNDTRACK bleibt die Meldung bei AKM/LSG, GEMA oder SUISA in jedem Fall eigene Aufgabe des Betriebs; bei GMG sind Austro Mechana, LSG und GVL bereits über den Vertrag abgegolten, während AKM und GEMA je nach genutztem Repertoire weiterhin relevant sein können.

Audiotechniker misst mit Messmikrofon den Nachhall in einem Raum für die DSP-Einmessung

Vertragsbindung: monatlich bei beiden möglich, GMG zusätzlich mit Jahresabo

SOUNDTRACK startet mit einer 14-tägigen kostenlosen Testphase ohne Zahlungsdaten und bleibt danach monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. GMG bietet nach einem kostenlosen Testmonat zwei Wege: ein monatlich kündbares Abo ohne feste Mindestlaufzeit, oder ein vergünstigtes Jahresabo mit 12 Monaten Mindestlaufzeit und 3 Monaten Kündigungsfrist vor Ablauf. Wer möglichst viel Flexibilität will, ist bei beiden Plattformen im monatlichen Modell richtig; wer stattdessen einen günstigeren Preis gegen eine Jahresbindung tauschen will, hat diese Option nur bei GMG.

KI-Musik: ein Alleinstellungsmerkmal von GMG

Nur GMG bietet eigene, KI-generierte Musiktitel als zusätzliche Alternative zum klassisch lizenzierten Repertoire an, auf der eigenen Produktseite als „GEMA-frei” und „AKM-frei” bezeichnet. Wichtig für die Einordnung: „GEMA-frei” bedeutet nicht automatisch „anmeldefrei”, die Anmeldepflicht bei den Verwertungsgesellschaften kann unabhängig vom Musiktitel weiterbestehen. Laut eigenen Geschäftsbedingungen übernimmt GMG keine Gewähr, dass die KI-generierten Titel frei von Ähnlichkeiten mit bestehenden geschützten Werken sind. SOUNDTRACK führt keine vergleichbare KI-Musik-Option.

Detailaufnahme eines bündig in die Decke eingebauten Invisible-Lautsprechers

Hardware-Ökosystem im Detail

SOUNDTRACK ist breit in bestehende AV-Infrastruktur integriert: Für Sonos, zentrale Audio-Steuerungen und Netzwerktechnik gibt es bestätigte Hardware- und App-Partner, dazu eine dedizierte Integration in Audio-Netzwerke für vernetztes Audio. GMG setzt auf eigene, optionale Player-Hardware sowie die Möglichkeit, Ton bei Bedarf über das Netzwerk zu transportieren, wenn keine klassische Audio-Verkabelung vorhanden ist.

Was das für deine Entscheidung bedeutet

Wenn dir das wichtig istPasst eher zu
möglichst großer, tief kuratierter MusikkatalogSOUNDTRACK
breites Hardware-Ökosystem mit Integration in Audio-NetzwerkeSOUNDTRACK
flexibel monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit gewünschtSOUNDTRACK
Interesse an KI-generierter Musik als ZusatzoptionGMG
Vergünstigtes Jahresabo statt monatlichem ModellGMG
eigene, in Österreich und Deutschland bereits abgegoltene Verwertungsgesellschafts-Vereinbarungen als Argument wichtigGMG

Beide Wege führen zu einer für den Geschäftsbetrieb lizenzierten Musikquelle, eingerichtet, in Zonen geplant und betreut von der MULTIMEDIAFABRIK. Welche Plattform am Ende passt, klären wir im persönlichen Gespräch, abgestimmt auf Betrieb, Standortzahl und Anspruch an Musikauswahl.

Belebte Bar am Abend im Alpenraum mit lebendigem, zonengerechtem Sound-Ambiente

Quick-Reference

  • SOUNDTRACK und GMG sind beides eigene Angebote der MULTIMEDIAFABRIK, keine Konkurrenz gegeneinander
  • SOUNDTRACK punktet mit Kataloggröße und Hardware-Ökosystem, GMG mit KI-Musik-Option und Jahresabo-Rabatt
  • Bei SOUNDTRACK bleibt die Meldung bei AKM/LSG, GEMA oder SUISA immer Sache des Betriebs; bei GMG sind Austro Mechana, LSG (Österreich) und GVL (Deutschland) bereits über den Vertrag abgegolten
  • „GEMA-frei” bedeutet bei GMGs KI-Musik nicht automatisch „anmeldefrei”
  • Beide Plattformen kommen ohne Hardware-Zwang aus, Hardware ist bei beiden optional

Inline-FAQ SOUNDTRACK oder GMG

Ist GMG der Wettbewerber von SOUNDTRACK? Nein. Beide sind eigenständige Plattformen, die die MULTIMEDIAFABRIK als Partner anbietet. Welche passt, hängt vom Betrieb ab, nicht davon, welche „die bessere” ist.

Deckt GMG die AKM oder GEMA komplett ab? Nein, nicht vollständig. GMG hat eigene Vereinbarungen mit Austro Mechana, LSG und GVL, bereits in der Preisgestaltung enthalten. AKM und GEMA können für zusätzlich genutzte, dort registrierte Repertoires trotzdem relevant bleiben.

Ist KI-Musik von GMG rechtlich unbedenklich? Die KI-Musik ist exklusiv im Rahmen des GMG-Vertrags zur Wiedergabe freigegeben, aber laut GMG selbst nicht urheberrechtsfrei, und GMG übernimmt keine Gewähr für Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken.

Können wir Standorte mischen, manche mit SOUNDTRACK, manche mit GMG? Ja, das lässt sich einrichten, wenn es für die jeweiligen Standorte sinnvoll ist. Wir beraten dich dazu individuell.

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  • Warum private Streaming-Abos laut eigenen AGB nicht für Geschäftsräume zugelassen sind
  • AKM, GEMA und SUISA erklärt: was beim Betrieb bleibt, was SOUNDTRACK oder GMG übernehmen
  • Zonen und Zeitprofile: die richtige Musik je Raum und Tageszeit, automatisch
  • Playlists, Spotify-Import und zentrale Steuerung für einen oder viele Standorte
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