? DSGVO-konform und kein Deepfake?

FAQ

Sind KI-Avatare DSGVO-konform, und ist das nicht ein Deepfake?

Helles, minimalistisches Rechenzentrum mit ruhiger Fachperson, die auf einem Tablet ein Dokument zur EU-Datenhoheit prüft

Ja, DSGVO-konform: Produktion und Speicherung laufen auf EU-Servern, biometrische Daten sind zugriffsbeschränkt und löschbar, ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO ist inklusive. Und nein, kein Deepfake: Wir bilden ausschließlich Personen mit vertraglicher Einwilligung ab und kennzeichnen alle Inhalte nach EU AI Act Artikel 50.

Stimme und Gesicht sind biometrische Daten und brauchen besonderen Schutz. Anders als bei US-SaaS gibt es bei uns keinen unkontrollierten Transfer in die US-Cloud, und nach Schrems II ist genau das der entscheidende Punkt.

AnforderungUmsetzung bei der MULTIMEDIAFABRIK
DatenortProduktion und Speicherung auf EU-Servern
RechtsbasisAuftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO
Löschbarkeitbiometrische Daten zugriffsbeschränkt und löschbar
EinwilligungLizenzvertrag mit jeder abgebildeten Person, Widerruf geregelt
Kennzeichnungmaschinenlesbare KI-Markierung nach EU AI Act Artikel 50

Ein KI-Avatar ist genau dann kein Deepfake, wenn vertragliche Einwilligung, klare Kennzeichnung und Eigentum beim Kunden stimmen. Avatare fremder oder öffentlicher Personen ohne Einwilligung lehnen wir grundsätzlich ab, das ist eine Produktions-Bedingung, kein Versprechen.

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