? Wem gehört der KI-Avatar und was passiert, wenn wir die Zusammenarbeit beenden?
Wem gehört der KI-Avatar und was passiert, wenn wir die Zusammenarbeit beenden?
Die Nutzungsrechte an deinem Avatar und an allen Sprachfassungen liegen vertraglich bei dir, nicht bei einer Plattform. Produktion und Speicherung laufen auf EU-Servern, die biometrischen Daten sind zugriffsbeschränkt und löschbar, und ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO ist inklusive. So gibt es keinen Vendor-Lock-in, der dich an ein US-Abo bindet.
Bei vielen Self-Service-Tools ist der Avatar an den laufenden Account gekoppelt: Endet das Abo, ist der Zugriff auf das Modell weg, und die biometrischen Daten liegen ohnehin in einer US-Cloud. Bei der MULTIMEDIAFABRIK ist das anders geregelt.
| Frage | Self-Service-Tool | KI-Avatare der MULTIMEDIAFABRIK |
|---|---|---|
| Eigentum am Avatar | an den Account gebunden | Nutzungsrechte vertraglich beim Kunden |
| Datenort | US-Cloud im Hintergrund | Produktion und Speicherung auf EU-Servern |
| Ende der Zusammenarbeit | Zugriff entfällt mit dem Abo | fertige Files bleiben bei dir, Modell löschbar |
| Persönlichkeitsrecht | oft unklar | Lizenzvertrag mit der Person, Widerruf geregelt |
Endet die Zusammenarbeit, behältst du die gelieferten Videos. Auf Wunsch löschen wir das Avatar-Modell und die biometrischen Daten dokumentiert; ein erneuter Aufbau wäre dann eine neue Aufnahme, kein versteckter Hebel zur Bindung.
KI-Avatare für den Mittelstand
- Welche Use-Cases sich für einen KI-Avatar zuerst lohnen
- Sprach-Matrix: welche Märkte, welche Sprachen, welche Priorität
- DSGVO- und EU-AI-Act-Checkliste: EU-Hosting, Kennzeichnung ab August 2026, Lizenzvertrag
- ROI-Check und die ehrliche Entscheidung Avatar oder echter Dreh
Das passt dazu
Im Detail
Aus der Praxis
Wissen & Hintergrund
Bereit für den nächsten Schritt?
Wir hören zu, denken mit und zeigen dir, was für dein Vorhaben wirklich Sinn ergibt.
