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Recht beim Filmen: Musik, Persönlichkeitsrechte und Drohne beim Making-of sauber geregelt

Ein Making-of-Video der MULTIMEDIAFABRIK entsteht rechtlich sauber von Anfang an, mit lizenzierter Musik, DSGVO-konformen Einwilligungen der gefilmten Mitarbeitenden und genehmigten Drohnen-Aufnahmen. Das Rechte-Handling ist Teil der Pre-Production und im Festpreis enthalten, du trägst kein Abmahn- und kein Haftungs-Risiko aus einer unsauberen Eigen-Produktion.
Genau hier scheitern viele Eigen-Produktionen und günstige Freelance-Drehs: fremde Musik ohne Lizenz, fehlende Einwilligungen der Mitarbeitenden und Drohnen-Flüge ohne Bewilligung. Wir nehmen dir diese drei Risiken komplett ab.
Musikrechte: keine fremde Musik ohne Lizenz
Fremde Musik ohne Lizenz ist der häufigste Fehler in selbst gemachten Videos und löst Abmahnungen und Schadenersatz aus [GEMA, 2025]. Wir nutzen ausschließlich Musik, deren Nutzung sauber geregelt ist.
| Thema | Vorgehen der MULTIMEDIAFABRIK |
|---|---|
| Musikquelle | ordnungsgemäß lizenzierte Musik oder lizenzfreie Bibliotheken |
| Verbotenes | fremde Musik ohne Lizenz vermeiden wir konsequent |
| Risiko für dich | kein Abmahn- und kein Schadenersatz-Risiko aus der Musik |
| Erweiterte Lizenz | bei Bedarf erweiterte Musiklizenz als Zusatzleistung im Erstgespräch |
Persönlichkeitsrechte: Einwilligung vor dem Dreh
Wer Mitarbeitende filmt, braucht deren Einwilligung. Vor dem Dreh holen wir DSGVO-konforme Einwilligungen ein, niemand wird ohne Zustimmung in der Veröffentlichung gezeigt. Die Einwilligungs-Vorlagen stellen wir.
| Bereich | Standard / Vorgehen |
|---|---|
| Recht am eigenen Bild | DSGVO-konforme Einwilligung für alle gefilmten Mitarbeitenden vor dem Dreh |
| Einwilligungs-Vorlagen | wir stellen die Vorlagen und übernehmen die Logistik |
| Datenschutz | EU-konforme Verarbeitung, Speicherung des Rohmaterials in der EU, keine problematischen Daten-Transfers in Drittstaaten [anwalt.de, 2025] |
| Betriebsgeheimnisse | im Konzept legen wir fest, welche Schritte sichtbar werden und welche nicht |

Drohnen-Recht: registriert, bewilligt, versichert
Luftaufnahmen mit der DJI Inspire 2 setzen wir nur rechtskonform ein. Wir betreiben unsere Drohnen registriert über die Austro Control und holen die nötigen Bewilligungen ein.
| Bereich | Standard / Vorgehen |
|---|---|
| Registrierung | Betreiber-Registrierung bei der Austro Control über dronespace.at |
| Bewilligung | Foto- und Videoaufnahmen erfordern eine Betriebsbewilligung, bei anspruchsvolleren Szenarien greift ein Standardszenario oder die Specific-Kategorie [oesterreich.gv.at, 2025] |
| Versicherung | Luftfahrt-Haftpflicht mit gesetzlicher Mindestdeckung (750.000 SZR, rund 1 Mio) [drohneversicherung.at, 2025] |
| Region | Genehmigungs-Handling für Vorarlberg, Tirol, Bayern und Liechtenstein übernehmen wir |
Nutzungsrechte: dir gehört, was du brauchst
Am Ende geht es um die Frage, wer den Film wo und wie lange nutzen darf. Das regeln wir vertraglich vor Projektstart.
| Bereich | Was geregelt wird |
|---|---|
| Nutzungsrechte am Film | zeitlich und räumlich geregelt, vertraglich fixiert |
| Footage | geklärte Nutzung des gedrehten Materials |
| Musik | ordnungsgemäß lizenziert |
| Drohnenaufnahmen | unter genehmigter und versicherter Produktion entstanden |
| Rohmaterial | transparente Regelung, was mit dem Rohmaterial passiert |

Quick-Reference

Making-of-Videos-Guide 2026
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- Multi-Format aus einem Dreh: ein dokumentarischer Hero-Film plus 8 bis 15 Short-Cuts für Social, Karriere und Vertrieb
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