? Was fordert das Barrierefreiheitsgesetz im Objekt?

FAQ

Was fordert das Barrierefreiheitsgesetz im Objekt?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland und das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich gelten seit dem 28.06.2025. Betroffen sind vor allem Selbstbedienungsterminals, Consumer-Hardware und digitale Dienstleistungen, nicht das Gebäude als Ganzes. Für die Medientechnik im Objekt heißt das: bedienbare Terminals, induktive Höranlagen und das Zwei-Sinne-Prinzip bei Information.

Für Bestands-Terminals gelten Übergangsfristen. In Deutschland dürfen sie maximal 15 Jahre weiterbetrieben werden, in Österreich maximal 20 Jahre, längstens bis zum 28.06.2040. Neuanschaffungen fallen sofort unter die Anforderungen.

Thema im ObjektAnforderung in der Praxis
Check-in- und Bezahlterminalserreichbare Bedienhöhen, kontrastreiche Oberflächen, taktile und akustische Rückmeldung
Induktive HöranlagenAuslegung nach EN 60118-4, Piktogramm-Pflicht, Einmessung bei der Abnahme
GästeinformationZwei-Sinne-Prinzip nach DIN 18040, mindestens zwei der Sinne Sehen, Hören, Tasten
Signage und WegeleitungKontraste, Schriftgrößen, Blendfreiheit, alternative Ausgabe
TagungsräumeHöranlage im Bereich, in dem zugehört wird, nicht am Rand

Zwei Punkte werden bei Höranlagen regelmäßig übersehen. Das Piktogramm ist Pflicht, sonst findet niemand die Anlage. Und die Einmessung gehört zur Abnahme, nicht in die spätere Wartung. Eine nicht eingemessene Schleife erfüllt ihren Zweck nicht, auch wenn sie technisch verlegt ist.

In Österreich kommen ÖNORM B 1600 und B 1603 sowie die OIB-Richtlinie 4 dazu. Für dich als Objektausstatter ist vor allem der Zeitpunkt wichtig: Mitgeplant verschwindet eine Höranlage im Bodenaufbau, nachgerüstet wird sie sichtbar und teuer.

In der Kalkulation sind Höranlagen und barrierefreie Terminals eigene Positionen, keine Zubehörzeile. Sie brauchen Fläche, Verkabelung, Kennzeichnung und eine dokumentierte Einmessung bei der Abnahme.

Das ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie stark dein Objekt betroffen ist, klärt die rechtliche Prüfung des Bauherrn. Die MULTIMEDIAFABRIK plant und liefert die technische Seite und dokumentiert sie prüffähig.

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Technik-Gewerk in der Objektausstattung

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  • Das Hotelzimmer-Paket im Detail und warum es die Kalkulation vereinfacht
  • Signage und Gästeinformation, gepflegt vom Haus selbst
  • Barrierefreiheit nach BFSG und BaFG mit allen Übergangsfristen
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