★ Lizenzen und Gebühren für Hotel-TV in
Lizenzen und Gebühren für Hotel-TV in Österreich, wie du die teure ORF-Falle vermeidest

Bei Hotel TV der MULTIMEDIAFABRIK gehört die Aufklärung über Lizenzen und Gebühren fest zur Beratung, denn in Österreich gibt es eine Falle, in die viele Betriebe ahnungslos laufen: Der ORF-Beitrag deckt die urheberrechtliche Aufführungslizenz für TV im Gästezimmer NICHT ab, dafür braucht es zusätzlich den RAW-Tarif der AKM [WKO, 2026]. Diese Story erklärt die Gebühren-Logik im Klartext, damit du keine Nachforderung riskierst.
Einleitung
Bei Hotel TV der MULTIMEDIAFABRIK gehört die Aufklärung über Lizenzen und Gebühren fest zur Beratung, denn in Österreich gibt es eine Falle, in die viele Betriebe ahnungslos laufen: Der ORF-Beitrag deckt die urheberrechtliche Aufführungslizenz für TV im Gästezimmer NICHT ab, dafür braucht es zusätzlich den RAW-Tarif der AKM [WKO, 2026]. Diese Story erklärt die Gebühren-Logik im Klartext, damit du keine Nachforderung riskierst.
Der rote Faden: Es sind zwei getrennte Gebühren-Töpfe, beide fallen an, und wer nur den ORF-Beitrag zahlt, betreibt seine Zimmer-TVs ohne die nötige Aufführungslizenz.
Der weit verbreitete Irrtum
Der häufigste Denkfehler in der Branche ist, der ORF-Beitrag decke alle Gebühren ab. Das stimmt nicht. Der ORF-Beitrag ist die Rundfunkabgabe, die urheberrechtliche Aufführungslizenz ist ein völlig getrenntes Thema.
| Annahme | Realität |
|---|---|
| „Wir zahlen ORF, also ist alles abgedeckt” | der ORF-Beitrag deckt die Aufführungsrechte NICHT ab [WKO, 2026] |
| „TV im Zimmer ist wie TV daheim” | die öffentliche Aufführung im Gästezimmer ist lizenzpflichtig |
| „Das hätte uns jemand gesagt” | viele Anbieter klären darüber nicht auf |

Die zwei getrennten Gebühren-Töpfe
Wer in Österreich TV in Gästezimmern betreibt, hat es mit zwei Stellen zu tun.
| Gebühr | Wofür | Wer kassiert |
|---|---|---|
| ORF-Beitrag | Rundfunkabgabe für Betriebe nach Bemessungsgrundlage [finanz.at, 2026] | öffentlich-rechtlicher Rundfunk |
| AKM/RAW-Tarif | urheberrechtliche Aufführungslizenz für TV im Gästezimmer [WKO, 2026] | Verwertungsgesellschaft AKM |
Der RAW-Tarif der AKM gilt seit 2019 für TV in Hotelzimmern und wird pro Zimmer und Jahr berechnet [WKO, 2026]. Im Verhältnis zur Investition pro Zimmer ist diese Lizenz marginal, gegen das Risiko einer Nachforderung ist sie es allemal wert.
Warum das eine vermeidbare Falle ist
Das Tückische an dieser Gebühr ist, dass sie unsichtbar bleibt, bis eine Nachforderung kommt. Der Betrieb läuft scheinbar normal, der Fernseher zeigt Programm, aber die Aufführungslizenz fehlt. Genau deshalb gehört der Hinweis bei uns ins Konzept, nicht ins Kleingedruckte.
| Risiko-Schritt | Konsequenz |
|---|---|
| AKM/RAW-Lizenz unbekannt | TV läuft ohne Aufführungslizenz |
| keine Anmeldung | Nachforderungs-Risiko |
| Aufklärung fehlt im Angebot | Betrieb merkt es erst spät |

Was die MULTIMEDIAFABRIK leistet, und was nicht
Wir sind keine Rechtsberatung, und die rechtliche Anmeldung bleibt Sache deines Betriebs. Was wir leisten, ist die klare Aufklärung im Konzept, damit du nichts übersiehst.
| Leistung | MULTIMEDIAFABRIK | dein Betrieb |
|---|---|---|
| Lizenz-Hinweis im Konzept | benennt ORF-Beitrag und AKM/RAW | meldet beides an |
| Klarstellung der Trennung | erklärt, dass beide getrennt anfallen | kalkuliert beide ein |
| laufende Kosten | weist die jährliche Lizenz aus | bucht sie als Betriebskosten |
In die Kosten-Logik eingeordnet
Die jährliche AKM/RAW-Lizenz pro Zimmer ist im Verhältnis zur Gesamtinvestition gering. Genau deshalb lohnt es nie, sie zu umgehen: Das Einsparpotenzial ist minimal, das Nachforderungs-Risiko dagegen real.

Quick-Reference
- Der ORF-Beitrag deckt die Aufführungsrechte NICHT ab, es sind zwei getrennte Gebühren [WKO, 2026]
- Der AKM/RAW-Tarif gilt seit 2019 für TV im Gästezimmer, pro Zimmer und Jahr
- Die Lizenz ist marginal gegen das Nachforderungs-Risiko
- Die MULTIMEDIAFABRIK klärt im Konzept auf, die Anmeldung bleibt Sache des Betriebs
- Der ORF-Beitrag richtet sich für Betriebe nach der Bemessungsgrundlage [finanz.at, 2026]
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