FAQ

Was ändert sich für die Videoüberwachung durch die EU-KI-Verordnung?

Videoüberwachung: Ki verordnung (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)

Seit die EU-KI-Verordnung voll gilt, greifen ihre Hochrisiko-Pflichten für KI-Systeme mit biometrischer Verarbeitung, auch nicht-biometrische KI-Videoanalyse wird oft als hochriskant eingestuft und kommt zusätzlich zur DSGVO hinzu. Wir planen dein System so, dass es konform betreibbar bleibt, und prüfen Bestandsanlagen.

Wer jetzt unbedacht KI-Kameras kauft, riskiert ein System, das ohne Konformität nicht betrieben werden darf. Genau deshalb gehört die Konformität bei uns ins Konzept.

GrundsatzUmsetzung
Schutzziel zuerstKI nur dort, wo sie verhältnismäßig und dokumentiert ist
keine Gesichtserkennungbieten wir nicht an, biometrische Verarbeitung bleibt draußen
Bestands-Checkvorhandene KI-Anlagen werden geprüft
DokumentationRisiko-Einordnung zusammen mit den Angaben für die Datenschutz-Folgenabschätzung

So bleibt dein System betreibbar.

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Videoüberwachung-Guide

  • Rechtsgrundlage und Datenschutz-Folgenabschätzung, wann eine schriftliche DSFA Pflicht wird und was hineingehört.
  • Speicherfristen richtig setzen, der 72-Stunden-Richtwert der österreichischen Datenschutzbehörde und wann längere Fristen begründet sind.
  • EU-KI-Verordnung ab August 2026, was sich für KI-Videoanalyse ändert und wie dein System konform bleibt.
  • Edge-AI-First statt reiner Cloud, warum sensible Rohdaten lokal bleiben sollten und was das für die Datenhoheit bedeutet.
  • Kameras als Einfallstor vermeiden, Netzwerk-Segmentierung, Härtung und NIS-2-konforme Prozesse im Überblick.
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