? Ist meine Videoüberwachung DSGVO-konform, und wer kümmert sich darum?

FAQ

Ist meine Videoüberwachung DSGVO-konform, und wer kümmert sich darum?

Videoüberwachung: Dsgvo (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)

Ja, das ist Teil des Produkts. Wir dokumentieren die Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, liefern eine schriftliche DSFA-Vorlage und ein konformes Hinweisschild-Konzept. Fehlende Rechtsgrundlage und fehlende DSFA gehören zu den häufigsten Verstößen, genau das nehmen wir dir ab.

Bei der MULTIMEDIAFABRIK ist Recht Teil des Produkts, nicht Beiwerk. Die häufigsten Verstöße bei Videoüberwachung sind fehlende Hinweisschilder, eine fehlende Rechtsgrundlage, übermäßige Speicherdauer und das Fehlen einer DSFA [Cortina Consult, 2026].

Was zur DSGVO gehörtWas die MULTIMEDIAFABRIK liefert
Rechtsgrundlagedokumentierte Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Datenschutz-Folgenabschätzungschriftliche DSFA-Vorlage und begleitete Abwägung
Kennzeichnungkonformes Hinweisschild-Konzept
Speicherfristregelbasierte Löschung, Richtwert 72 Stunden [WKO, 2024]

So musst du dich nicht selbst durch die Rechtslage arbeiten, sondern bekommst eine fertige Grundlage.

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Videoüberwachung-Guide 2026

  • Rechtsgrundlage und Datenschutz-Folgenabschätzung, wann eine schriftliche DSFA Pflicht wird und was hineingehört.
  • Speicherfristen richtig setzen, der 72-Stunden-Richtwert der österreichischen Datenschutzbehörde und wann längere Fristen begründet sind.
  • EU-KI-Verordnung ab August 2026, was sich für KI-Videoanalyse ändert und wie dein System konform bleibt.
  • Edge-AI-First statt reiner Cloud, warum sensible Rohdaten lokal bleiben sollten und was das für die Datenhoheit bedeutet.
  • Kameras als Einfallstor vermeiden, Netzwerk-Segmentierung, Härtung und NIS-2-konforme Prozesse im Überblick.
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