? Müssen Terminals barrierefrei sein?

FAQ

Müssen Touch-Terminals in der Praxis barrierefrei sein?

Schlankes digitales Türschild neben der Tür eines Behandlungszimmers im Versorgungszentrum

Ob und in welchem Umfang das für deine Praxis gilt, ist eine rechtliche Frage, die wir nicht beantworten. Fest steht: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) adressiert seit dem 28.06.2025 interaktive Selbstbedienungsterminals und stellt Anforderungen an Bedienhöhe, Kontrast und Eingabelogik. Reine Anzeigeflächen ohne Bedienung sind anders zu bewerten als ein Terminal, das jemand berührt. Wir planen Touch-Terminals so, dass sie diese Anforderungen unterstützen, die rechtliche Bewertung triffst du mit deiner Rechtsberatung oder der zuständigen Kammer.

Praktisch heißt das: Sobald in deiner Praxis ein Ticket-Terminal, ein Self-Check-in oder ein Touch-Wegweiser steht, planen wir Bedienung und Darstellung von Anfang an mit. Nachrüsten ist möglich, aber aufwendig, weil Bedienhöhe und Freiraum davor bauliche Fragen sind und nicht nachträglich per Software gelöst werden.

AspektWorauf wir bei der Planung achten
Bedienhöheerreichbar im Sitzen und für kleinere Personen, freier Raum davor für Rollstuhl und Rollator
Kontrastdeutliche Abhebung von Text und Bedienflächen, keine feinen Grautöne
Eingabelogikwenige, große Bedienflächen, klare Beschriftung, keine versteckten Gesten
Zwei Wahrnehmungswegesichtbare Information zusätzlich zum akustischen Signal
Schriftgrößeausgelegt auf den realen Leseabstand, nicht auf die Datenblatt-Angabe
Ruhige Darstellungkeine schnellen Wechsel, keine blinkenden Elemente
Technische OrientierungPlanung in Anlehnung an die Norm EN 301 549

Für reine Wartezimmer-Flächen ohne Bedienung gilt ein anderer Blick. Auch dort lohnt sich Barrierefreiheit trotzdem, aus einem sehr praktischen Grund: Große Ziffern, hoher Kontrast und ruhige Übergänge helfen allen, besonders älteren Menschen und allen, die ohne Brille im Wartezimmer sitzen. Eine Anzeige, die aus vier Metern nicht lesbar ist, verfehlt ihren Zweck unabhängig von jeder gesetzlichen Anforderung.

Was wir liefern, ist die technische Seite: Auswahl der Geräte, Montagehöhe nach Begehung, Gestaltung der Oberfläche, Dokumentation des Aufbaus. Was wir nicht liefern, ist eine Zusicherung über die Rechtslage in deiner Praxis. Mehr dazu steht auf Barrierefreiheit und bei den barrierefreien Touch-Stelen, das Gesamtsystem auf Digital Signage für Ärzte und Praxen.

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