? Dürfen wir Wahlleistungen zeigen?
Dürfen wir Wahl- und Privatleistungen auf dem Bildschirm zeigen?

Was in deinem Fall zulässig ist, legen wir nicht aus. Den Rahmen setzt in Österreich das ärztliche Werberecht, dessen Richtlinie sachliche, wahre Information verlangt und marktschreierische Darstellung ausschließt. Wir gestalten die Fläche deshalb konsequent sachlich: ein Thema je Zeitfenster, keine Superlative, keine Preise, keine Versprechen. Die rechtliche Bewertung für deine Praxis triffst du mit deiner Rechtsberatung oder der zuständigen Ärztekammer.
Die gestalterische Antwort auf diese Frage ist wichtiger, als sie klingt. Eine Fläche kann dieselbe Leistung sachlich erklären oder anpreisen, und der Unterschied liegt in wenigen Entscheidungen: Wortwahl, Bildsprache, Standzeit und ob eine Handlungsaufforderung dabeisteht. Wir arbeiten deshalb mit festen Redaktionsregeln, die vor dem Start mit dir abgestimmt und von der Praxis freigegeben werden.
| Redaktionsregel | Warum sie gilt |
|---|---|
| Ein Thema je Zeitfenster | Neun Angebote nebeneinander wirken wie ein Prospekt, eines nacheinander wie Information |
| Sachliche Sprache ohne Superlative | Anpreisung passt nicht in eine Ordination und kollidiert mit dem Rahmen |
| Keine Preise auf der Fläche | Kostenfragen gehören ins persönliche Gespräch |
| Kein Vergleich mit anderen Häusern | vermeidet jede werbliche Zuspitzung |
| Ruhiger Abschlusssatz statt Handlungsaufforderung | ein Hinweis, dass man an der Anmeldung nachfragen kann, reicht |
| Freigabe durch die Praxis vor dem Start | die fachliche Verantwortung bleibt bei dir |
| Zeitsteuerung für saisonale Themen | Inhalte laufen im passenden Zeitraum und enden von selbst |
Der praktische Nutzen liegt in der Gesprächseröffnung. Wenn Patientinnen und Patienten von selbst nachfragen, weil sie im Wartezimmer etwas gelesen haben, muss niemand aus dem Team ein Verkaufsgespräch beginnen. Das ist für beide Seiten angenehmer und passt zum Ton, den eine Praxis ohnehin pflegt.
Wie das im Alltag aussieht, zeigt der Use-Case Wie Wahl- und Privatleistungen sichtbar werden, ohne dass das Team verkaufen muss. Den Rahmen für Inhalte behandelt Werberecht in der Praxis, den Jahresplan Inhalte für die Praxis. Das Gesamtsystem steht auf Digital Signage für Ärzte und Praxen.

Der Praxis-Guide für Digital Signage
- Aufruf ohne Namen: laufende Nummer plus Zimmer statt Klarnamen im Wartebereich
- Zonen mit eigenem Job: Wartezimmer, Empfang, Gang, Eingang und Außenbereich
- Geräteklasse nach Lichtmessung statt Fernseher, der im Sommer abschaltet
- Kauf statt Miete: die Anlage gehört der Praxis, Betrieb über getrennten Wartungsvertrag
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Wir hören zu, denken mit und zeigen dir, was für dein Vorhaben wirklich Sinn ergibt.
