? Dürfen wir Wahlleistungen zeigen?

FAQ

Dürfen wir Wahl- und Privatleistungen auf dem Bildschirm zeigen?

Moderner Empfangsbereich einer Zahnarztpraxis mit Display über dem Tresen

Was in deinem Fall zulässig ist, legen wir nicht aus. Den Rahmen setzt in Österreich das ärztliche Werberecht, dessen Richtlinie sachliche, wahre Information verlangt und marktschreierische Darstellung ausschließt. Wir gestalten die Fläche deshalb konsequent sachlich: ein Thema je Zeitfenster, keine Superlative, keine Preise, keine Versprechen. Die rechtliche Bewertung für deine Praxis triffst du mit deiner Rechtsberatung oder der zuständigen Ärztekammer.

Die gestalterische Antwort auf diese Frage ist wichtiger, als sie klingt. Eine Fläche kann dieselbe Leistung sachlich erklären oder anpreisen, und der Unterschied liegt in wenigen Entscheidungen: Wortwahl, Bildsprache, Standzeit und ob eine Handlungsaufforderung dabeisteht. Wir arbeiten deshalb mit festen Redaktionsregeln, die vor dem Start mit dir abgestimmt und von der Praxis freigegeben werden.

RedaktionsregelWarum sie gilt
Ein Thema je ZeitfensterNeun Angebote nebeneinander wirken wie ein Prospekt, eines nacheinander wie Information
Sachliche Sprache ohne SuperlativeAnpreisung passt nicht in eine Ordination und kollidiert mit dem Rahmen
Keine Preise auf der FlächeKostenfragen gehören ins persönliche Gespräch
Kein Vergleich mit anderen Häusernvermeidet jede werbliche Zuspitzung
Ruhiger Abschlusssatz statt Handlungsaufforderungein Hinweis, dass man an der Anmeldung nachfragen kann, reicht
Freigabe durch die Praxis vor dem Startdie fachliche Verantwortung bleibt bei dir
Zeitsteuerung für saisonale ThemenInhalte laufen im passenden Zeitraum und enden von selbst

Der praktische Nutzen liegt in der Gesprächseröffnung. Wenn Patientinnen und Patienten von selbst nachfragen, weil sie im Wartezimmer etwas gelesen haben, muss niemand aus dem Team ein Verkaufsgespräch beginnen. Das ist für beide Seiten angenehmer und passt zum Ton, den eine Praxis ohnehin pflegt.

Wie das im Alltag aussieht, zeigt der Use-Case Wie Wahl- und Privatleistungen sichtbar werden, ohne dass das Team verkaufen muss. Den Rahmen für Inhalte behandelt Werberecht in der Praxis, den Jahresplan Inhalte für die Praxis. Das Gesamtsystem steht auf Digital Signage für Ärzte und Praxen.

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