? Darf ich Arzneimittel auf dem Bildschirm bewerben?
Darf ich Arzneimittel auf dem Bildschirm bewerben?

Laienwerbung für rezeptpflichtige Arzneispezialitäten ist untersagt, ausgenommen von Behörden durchgeführte oder unterstützte Impfkampagnen. Aussagen, die über Kennzeichnung, Gebrauchs- oder Fachinformation hinausgehen, sind unzulässig. Was in deinem konkreten Fall zulässig ist, legen wir nicht aus, das entscheidest du mit deiner Fachkenntnis. Sachliche Information statt Anpreisung ist der Weg, den unsere Vorlagen gehen. Arzneimittelwerbung ist das heikelste Rechtsthema auf einer Fläche in der Apotheke, deshalb formulieren wir hier bewusst zurückhaltend und nennen nur, was belegt ist.
| Thema | Was belegt gilt | Konsequenz für die Fläche |
|---|---|---|
| Laienwerbung für rezeptpflichtige Arzneispezialitäten | untersagt, ausgenommen von Behörden durchgeführte oder unterstützte Impfkampagnen | keine Bewerbung konkreter rezeptpflichtiger Präparate auf der Anzeige |
| Aussagen über die Fach- und Gebrauchsinformation hinaus | unzulässig | Vorlagen bleiben bei geprüften, sachlichen Formulierungen |
| Inhalte Dritter auf der Fläche | Verantwortung bleibt bei dir als Apotheke | Vorlagen Dritter vor der Freigabe prüfen |
Unsere Vorlagen sind deshalb von vornherein auf sachliche Information ausgelegt: Anwendungsgebiete allgemein erklären, Vorsorgethemen einordnen, Saisonschwerpunkte wie Zeckenschutz oder Erkältungszeit ansprechen, ohne ein einzelnes Präparat herauszustellen und ohne Heilversprechen. Der Unterschied zwischen Information und Anpreisung liegt selten in einem einzelnen Satz, sondern in der Summe aus Wortwahl, Bildsprache und ob ein konkretes Produkt im Mittelpunkt steht.
Wichtig ist außerdem die Trennung zwischen deinen eigenen Inhalten und Inhalten Dritter, etwa Herstellermaterial, das dir angeboten wird. Auf einer öffentlich sichtbaren Fläche bleibt die Verantwortung dafür bei dir als Apotheke, unabhängig davon, wer das Material erstellt hat. Wir prüfen deshalb jede Vorlage vor der Freigabe gemeinsam mit dir, bevor sie auf die Fläche geht.
Sinnvoll ist es, im Zweifel eine Frage an die verantwortliche Apothekerin oder den verantwortlichen Apotheker zu formulieren, statt eine Aussage zu treffen, die später zurückgenommen werden muss. Ein Beispiel: Statt zu behaupten, ein bestimmtes Präparat wirke schnell, zeigt die Fläche allgemein, wann eine Beratung zu Erkältungssymptomen sinnvoll ist, und verweist auf das Gespräch an der Tara. So bleibt die Information wertvoll, ohne die Grenze zur Bewerbung zu berühren.
Ausführlich behandelt das Thema die Seite Werberecht in der Apotheke, den Jahresplan für sachliche Inhalte zeigt Der Inhalts-Plan fürs Jahr.
Die rechtliche Bewertung für deinen Betrieb triffst du mit deiner Rechtsberatung oder der zuständigen Stelle. Wir setzen die Technik so um, dass sie das unterstützt. Bleib hier besonders sachlich, das ist das heikelste Thema des Hubs. Betone die klare Grenze: Laienwerbung für rezeptpflichtige Arzneimittel ist untersagt, Ausnahme sind behördliche Impfkampagnen, und Aussagen über die Fach- und Gebrauchsinformation hinaus sind unzulässig. Unsere Vorlagen setzen deshalb konsequent auf sachliche Information statt Anpreisung, und jede Vorlage wird vor der Freigabe gemeinsam geprüft.

Der Apotheken-Guide für Digital Signage
- Bereitschaftsdienst auf der Fläche: verordneter Turnus, Datenquelle und die Frage der Nachtsichtbarkeit
- Geräteklassen nach Lichtmessung: warum Indoor, High-Bright und Outdoor keine Komfortentscheidung sind
- Was auf der Fläche gesagt werden darf: sachliche Information statt Anpreisung, mit klarer Grenze der Beleglage
- Offizin, Sichtwahl und Wartezone: Zonen mit eigenem Job, Diskretion beim Aufruf und der Inhalts-Plan
Das passt dazu
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ProduktProduktseite digital-signage-fuer-apothekenAlle Funktionen, Technik und Anwendungsfälle im Überblick.Produkt ansehen Im Detail
- Was es kostetWelche Kostenblöcke eine Apothekenfläche hat und welche vier Faktoren die Monatsrate besonders bewegen: Nachtsichtbarkeit, Datenquelle für den Dienstplan, Schaufenster-Helligkeit und Anzahl der Flächen in der Offizin.
- ProjektablaufVon der Anfrage über die Standortanalyse mit Lichtmessung bis zu Schulung und Betreuung, inklusive Montage im laufenden Betrieb und abgestimmt auf deine Öffnungszeiten.
- Bereitschaftsdienst anzeigenWie der behördlich verordnete Turnus auf die Fläche kommt, welche Datenquelle dahinterliegt, wie die Nachtansicht aufgebaut ist und was rechtlich belegt ist und was nicht.
- Was du zeigen darfstWas auf einer öffentlich sichtbaren Fläche über Arzneimittel gesagt werden darf, warum sachliche Information statt Anpreisung der sichere Weg ist und wie mit Inhalten Dritter umgegangen wird.
- Offizin und SichtwahlDie Zonen-Tabelle von Schaufenster über Eingang, Offizin, Sichtwahl, Wartezone und Beratungsplatz bis ins Backoffice, mit Formaten, Montagehöhen und Blickachsen.
- Diskretion und AufrufWartesituation an der Tara ohne Namen, Reihenfolge über Nummern, was aus dem Gesundheitsbereich belegbar ist und was schlicht gute Praxis in der Offizin bleibt.
- Inhalte für die ApothekeDer Inhalts-Plan übers Jahr mit Saison, Vorsorge und Serviceangeboten, Vorlagen im eigenen Design, Rhythmus je Zone und die Frage, wer im Team später pflegt.
Aus der Praxis
- Der Dienstplan draußen stimmt immerWie der Wechsel des verordneten Turnus in der Anzeige passiert statt am Fenster, sodass niemand mehr vor einer falschen Auskunft steht.
- Sichtwahl und Saisonthemen sichtbar machenWie sachliche Themen an Sichtwahl und Freiwahl Nachfrage auslösen, ohne dass jemand aus dem Team aktiv ansprechen muss.
- Beratungsthemen statt WerbungWie eine Fläche in der Offizin Vorsorge und Anwendung erklärt und dabei nach Apotheke wirkt statt nach Werbeblock.
- Die Offizin wirkt aufgeräumtWie Poster, Regalstopper und Zettel von einer gepflegten Fläche abgelöst werden und der ganze Raum dadurch ruhiger wirkt.
- Team-Information im BackofficeWie Dienstplan, Aktionsstart und interne Hinweise im Backoffice und Labor auf derselben Plattform laufen wie die Kundenflächen.
- Wartesituation ohne NamensnennungWie die Reihenfolge an der Tara über Nummern sichtbar wird, ohne personenbezogene Speicherung und ohne dass ein Name im Raum fällt.
Wissen & Hintergrund
- Der Dienstplan, der sich selbst aktualisiertWarum das Blatt im Fenster das eigentliche Problem ist: der verordnete Turnus, die Datenquelle dahinter und der Unterschied zwischen einem Aushang und einer Auskunft.
- Information statt AnpreisungWas auf der Fläche einer Apotheke gesagt werden darf, wo die belegte Rechtslage endet und wie sich sachliche Inhalte gestalten lassen, ohne blass zu wirken.
- Die Offizin als RaumSichtwahl, Wartezone und Diskretion zusammengedacht: wie sich Blickachsen, Formate und Rhythmus im Verkaufsraum gegenseitig bedingen.
Häufige Fragen
- Was kostet das für eine Apotheke?Es gibt keinen Listenpreis, weil der Standort die Anlage bestimmt. Die Kostenblöcke sind benannt, die Monatsrate kommt als Festpreis nach der Standortanalyse.
- Muss die dienstbereite Apotheke außen angezeigt werden?Für Österreich ist eine solche Pflicht nicht belegbar, belegt ist sie nur für Deutschland. Der eigentliche Anlass ist der behördlich verordnete Dienstturnus.
- Woher kommt der Dienstplan automatisch?Der verordnete Turnus wird als Datenquelle hinterlegt und schaltet zeitgesteuert um. Wo keine Anbindung möglich ist, wird der Plan einmal im Voraus hinterlegt.
- Ist die Anzeige nachts von außen lesbar?Ja, mit der passenden Geräteklasse und einer reduzierten Nachtansicht. Die Helligkeit wird tageszeitabhängig geregelt, damit die Fläche nicht in die Nachbarschaft strahlt.
- Darf ich Kundinnen und Kunden mit Namen aufrufen?Für den Gesundheitsbereich gilt: Der Namensaufruf ist nicht verboten, es gibt aber eine Informationspflicht vorab und ein Widerspruchsrecht. Nummern lösen das von vornherein.
- Was läuft in der Offizin sinnvollerweise?Sachliche Anwendungs- und Vorsorgethemen im ruhigen Wechsel, Serviceangebote und Saisonschwerpunkte, ohne Ton und ohne Fremdwerbung.
- Hält ein Gerät den Dauerbetrieb im Schaufenster aus?Ein Profi-Panel schon, ein Consumer-Fernseher nicht. Hinter Glas kommen Hitzestau und Gegenlicht dazu, deshalb entscheidet die Lichtmessung über die Geräteklasse.
Bereit für den nächsten Schritt?
Wir hören zu, denken mit und zeigen dir, was für dein Vorhaben wirklich Sinn ergibt.
