› Was du zeigen darfst

Vertiefung

Werberecht in der Apotheke: was du auf der Fläche über Arzneimittel sagen darfst und was nicht

Detailaufnahme des Sichtwahl-Regals mit Display darüber

Auf einer öffentlich sichtbaren Fläche gelten für Arzneimittel eigene Grenzen. Die MULTIMEDIAFABRIK gestaltet Apothekenflächen deshalb bewusst zurückhaltend: informieren statt anpreisen. Das gilt für Schaufenster, Sichtwahl, Freiwahl und jede weitere Fläche im Haus gleichermaßen.

Diese Seite ist keine Rechtsauskunft und enthält keine Aussage darüber, was in deinem Fall zulässig ist. Sie beschreibt, wie wir Inhalte gestalten, damit sie sachlich wirken, was rechtlich belegt ist und wie mit Inhalten Dritter umgegangen wird.

Was zur Arzneimittelwerbung belegt ist

Anders als bei vielen anderen Branchen gibt es für Apotheken eine klare gesetzliche Grenze, die wir nicht interpretieren, sondern zitieren.

ThemaWas belegt giltFundstelle
Laienwerbung für rezeptpflichtige ArzneispezialitätenUntersagt, ausgenommen von Behörden durchgeführte oder unterstützte ImpfkampagnenArzneimittelgesetz § 51 Abs. 1 Z 1
Aussagen über die Fach- und Gebrauchsinformation hinausAussagen, die über Kennzeichnung, Gebrauchs- oder Fachinformation hinausgehen, sind unzulässigArzneimittelgesetz § 50a Abs. 4

Aus diesen beiden Sätzen folgt für die Fläche eine klare Grenze: Ein Arzneimittel darf benannt und erklärt werden, aber nicht mit einem Nutzenversprechen verkauft werden, das über die zugelassene Information hinausgeht.

Der Unterschied liegt im Ton, nicht im Thema

Fast jedes Thema lässt sich sachlich oder werblich formulieren. Ein Vorsorgeangebot ist beides Mal dieselbe Leistung, die Frage ist, ob der Text sie erklärt oder ob er sie verkauft. Genau daran entscheidet sich, ob eine Fläche in einer Apotheke passend wirkt oder deplatziert.

ThemaWirkt sachlich
Saisonthema„Ab dieser Woche beraten wir zu Reiseapotheken.”
Serviceangebot„Wir bieten eine Blutdruckmessung an, sprich uns an der Tara an.”
Vorsorge„Was eine Untersuchung leistet, hängt vom Befund ab und wird im Gespräch geklärt.”
VergleichVerzicht auf Vergleiche
Dringlichkeit„Termine für die Beratung vereinbarst du an der Tara.”

Auffällig ist, dass die linke Spalte fast immer kürzer ist. Sachliche Information braucht keine Steigerungsform, und genau das macht sie auf einer Fläche in der Offizin angenehm lesbar.

Apotheke in einer Ortsmitte zur blauen Stunde mit leuchtendem Hochformat-Display im Schaufenster

Wie unsere Vorlagen darauf ausgelegt sind

Die Vorlagen der MULTIMEDIAFABRIK Signage sind von vornherein auf sachliche Kommunikation gebaut, nicht auf Verkaufslogik.

BausteinEmpfehlung für die Gestaltung
Überschriftbenennen, was es ist, ohne Adjektiv
Erklärungzwei bis drei Zeilen, was gemacht wird und wofür es gedacht ist
Preisangabenvermeiden wir grundsätzlich auf der Fläche, die Kostenfrage gehört ins Beratungsgespräch
Handlungsaufforderungzurückhaltend, „sprich uns an”, nicht „jetzt kaufen”
BildweltApotheke, Team, Ablauf, keine Vorher-Nachher-Darstellungen, keine Heilversprechen
Häufigkeit in der Schleifeein Motiv unter vielen, nicht der Dauerbrenner

Vorher-Nachher-Darstellungen und ausdrückliche Heilversprechen setzen wir grundsätzlich nicht um, unabhängig vom Thema. Für die Erklärung einer Anwendung sind ohnehin Grafiken und Schemazeichnungen oft verständlicher als Fotos.

Inhalte Dritter auf deiner Fläche

Manche Apotheken bekommen Material von Herstellern oder Verbänden angeboten, das auf der eigenen Fläche laufen soll. Hier gilt dieselbe Sorgfalt wie bei selbst geschriebenen Texten.

FrageWarum sie wichtig ist
Ist das Material für Laienwerbung freigegeben?Fremdmaterial unterliegt denselben Grenzen wie eigene Inhalte
Wer trägt die Verantwortung für den Inhalt, wenn er auf deiner Fläche läuft?rechtlich bist du als Betreiberin oder Betreiber der Fläche zuständig
Ist die Quelle erkennbar?Herkunft und Absender sollten für die Betrachtenden nachvollziehbar bleiben
Passt der Ton zur restlichen Fläche?Fremdmaterial wirkt oft werblicher als der Rest der Playlist

Unsere Empfehlung: Prüfe Fremdmaterial vor der Freigabe mit derselben Sorgfalt wie eigene Inhalte, und gib uns die Freigabe schriftlich. Ohne diese Klärung setzen wir Fremdmaterial nicht um.

Verkaufsraum einer Apotheke mit schmalem Display über der Sichtwahl

So läuft die Freigabe bei uns

SchrittWer macht was
Inhalts-Planwir schlagen Themen und Schleifen-Aufbau vor
Textentwurfwir formulieren sachlich, ohne Superlative und ohne Vergleiche
Fachliche Prüfungdu prüfst die Inhalte fachlich und pharmazeutisch
Freigabedu gibst frei, wir setzen um
Änderung im Betriebjede Änderung geht denselben kurzen Weg

Der entscheidende Punkt in dieser Kette ist die fachliche Prüfung. Wir schreiben und gestalten, wir bewerten aber nicht, was in deinem Fall zulässig ist. Die Freigabe liegt immer bei dir.

Die rechtliche Bewertung für deinen Betrieb triffst du mit deiner Rechtsberatung oder der zuständigen Stelle. Wir setzen die Technik so um, dass sie das unterstützt.

Häufige Fragen

Darf ich rezeptfreie Produkte auf dem Bildschirm zeigen?

Diese Seite ist keine Rechtsauskunft dazu. Sachliche Information, ohne Nutzenversprechen und ohne Vergleich zu anderen Produkten, ist der Weg, den wir in unseren Vorlagen umsetzen. Ob eine konkrete Formulierung in deinem Fall passt, klärst du mit deiner Rechtsberatung.

Was läuft stattdessen sinnvollerweise in der Offizin?

Sachliche Anwendungs- und Vorsorgethemen im ruhigen Wechsel, Serviceangebote und Saisonschwerpunkte, ohne Ton und ohne Fremdwerbung. Der vollständige Inhalts-Plan steht auf Inhalte für die Apotheke.

Wer entscheidet, ob ein Text zu werblich klingt?

Wir formulieren nach den Grundsätzen dieser Seite und schlagen sachliche Varianten vor. Die endgültige fachliche und rechtliche Bewertung liegt bei dir und deiner Rechtsberatung, weil du für die Fläche verantwortlich bist.

Anstellzone vor der Tara mit kleiner Nummernanzeige und wartender Person von hinten

Kurz zusammengefasst

  • Laienwerbung für rezeptpflichtige Arzneispezialitäten ist untersagt, Aussagen über die Fach- und Gebrauchsinformation hinaus sind unzulässig.
  • Der Unterschied zwischen sachlich und werblich liegt im Ton, nicht im Thema.
  • Vorher-Nachher-Darstellungen und Heilversprechen setzen wir grundsätzlich nicht um.
  • Fremdmaterial durchläuft dieselbe Freigabe wie eigene Inhalte.
  • Die fachliche und rechtliche Bewertung bleibt bei dir und deiner Rechtsberatung.

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  • Bereitschaftsdienst auf der Fläche: verordneter Turnus, Datenquelle und die Frage der Nachtsichtbarkeit
  • Geräteklassen nach Lichtmessung: warum Indoor, High-Bright und Outdoor keine Komfortentscheidung sind
  • Was auf der Fläche gesagt werden darf: sachliche Information statt Anpreisung, mit klarer Grenze der Beleglage
  • Offizin, Sichtwahl und Wartezone: Zonen mit eigenem Job, Diskretion beim Aufruf und der Inhalts-Plan
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