› Was du zeigen darfst
Werberecht in der Apotheke: was du auf der Fläche über Arzneimittel sagen darfst und was nicht

Auf einer öffentlich sichtbaren Fläche gelten für Arzneimittel eigene Grenzen. Die MULTIMEDIAFABRIK gestaltet Apothekenflächen deshalb bewusst zurückhaltend: informieren statt anpreisen. Das gilt für Schaufenster, Sichtwahl, Freiwahl und jede weitere Fläche im Haus gleichermaßen.
Diese Seite ist keine Rechtsauskunft und enthält keine Aussage darüber, was in deinem Fall zulässig ist. Sie beschreibt, wie wir Inhalte gestalten, damit sie sachlich wirken, was rechtlich belegt ist und wie mit Inhalten Dritter umgegangen wird.
Was zur Arzneimittelwerbung belegt ist
Anders als bei vielen anderen Branchen gibt es für Apotheken eine klare gesetzliche Grenze, die wir nicht interpretieren, sondern zitieren.
| Thema | Was belegt gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Laienwerbung für rezeptpflichtige Arzneispezialitäten | Untersagt, ausgenommen von Behörden durchgeführte oder unterstützte Impfkampagnen | Arzneimittelgesetz § 51 Abs. 1 Z 1 |
| Aussagen über die Fach- und Gebrauchsinformation hinaus | Aussagen, die über Kennzeichnung, Gebrauchs- oder Fachinformation hinausgehen, sind unzulässig | Arzneimittelgesetz § 50a Abs. 4 |
Aus diesen beiden Sätzen folgt für die Fläche eine klare Grenze: Ein Arzneimittel darf benannt und erklärt werden, aber nicht mit einem Nutzenversprechen verkauft werden, das über die zugelassene Information hinausgeht.
Der Unterschied liegt im Ton, nicht im Thema
Fast jedes Thema lässt sich sachlich oder werblich formulieren. Ein Vorsorgeangebot ist beides Mal dieselbe Leistung, die Frage ist, ob der Text sie erklärt oder ob er sie verkauft. Genau daran entscheidet sich, ob eine Fläche in einer Apotheke passend wirkt oder deplatziert.
| Thema | Wirkt sachlich |
|---|---|
| Saisonthema | „Ab dieser Woche beraten wir zu Reiseapotheken.” |
| Serviceangebot | „Wir bieten eine Blutdruckmessung an, sprich uns an der Tara an.” |
| Vorsorge | „Was eine Untersuchung leistet, hängt vom Befund ab und wird im Gespräch geklärt.” |
| Vergleich | Verzicht auf Vergleiche |
| Dringlichkeit | „Termine für die Beratung vereinbarst du an der Tara.” |
Auffällig ist, dass die linke Spalte fast immer kürzer ist. Sachliche Information braucht keine Steigerungsform, und genau das macht sie auf einer Fläche in der Offizin angenehm lesbar.

Wie unsere Vorlagen darauf ausgelegt sind
Die Vorlagen der MULTIMEDIAFABRIK Signage sind von vornherein auf sachliche Kommunikation gebaut, nicht auf Verkaufslogik.
| Baustein | Empfehlung für die Gestaltung |
|---|---|
| Überschrift | benennen, was es ist, ohne Adjektiv |
| Erklärung | zwei bis drei Zeilen, was gemacht wird und wofür es gedacht ist |
| Preisangaben | vermeiden wir grundsätzlich auf der Fläche, die Kostenfrage gehört ins Beratungsgespräch |
| Handlungsaufforderung | zurückhaltend, „sprich uns an”, nicht „jetzt kaufen” |
| Bildwelt | Apotheke, Team, Ablauf, keine Vorher-Nachher-Darstellungen, keine Heilversprechen |
| Häufigkeit in der Schleife | ein Motiv unter vielen, nicht der Dauerbrenner |
Vorher-Nachher-Darstellungen und ausdrückliche Heilversprechen setzen wir grundsätzlich nicht um, unabhängig vom Thema. Für die Erklärung einer Anwendung sind ohnehin Grafiken und Schemazeichnungen oft verständlicher als Fotos.
Inhalte Dritter auf deiner Fläche
Manche Apotheken bekommen Material von Herstellern oder Verbänden angeboten, das auf der eigenen Fläche laufen soll. Hier gilt dieselbe Sorgfalt wie bei selbst geschriebenen Texten.
| Frage | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Ist das Material für Laienwerbung freigegeben? | Fremdmaterial unterliegt denselben Grenzen wie eigene Inhalte |
| Wer trägt die Verantwortung für den Inhalt, wenn er auf deiner Fläche läuft? | rechtlich bist du als Betreiberin oder Betreiber der Fläche zuständig |
| Ist die Quelle erkennbar? | Herkunft und Absender sollten für die Betrachtenden nachvollziehbar bleiben |
| Passt der Ton zur restlichen Fläche? | Fremdmaterial wirkt oft werblicher als der Rest der Playlist |
Unsere Empfehlung: Prüfe Fremdmaterial vor der Freigabe mit derselben Sorgfalt wie eigene Inhalte, und gib uns die Freigabe schriftlich. Ohne diese Klärung setzen wir Fremdmaterial nicht um.

So läuft die Freigabe bei uns
| Schritt | Wer macht was |
|---|---|
| Inhalts-Plan | wir schlagen Themen und Schleifen-Aufbau vor |
| Textentwurf | wir formulieren sachlich, ohne Superlative und ohne Vergleiche |
| Fachliche Prüfung | du prüfst die Inhalte fachlich und pharmazeutisch |
| Freigabe | du gibst frei, wir setzen um |
| Änderung im Betrieb | jede Änderung geht denselben kurzen Weg |
Der entscheidende Punkt in dieser Kette ist die fachliche Prüfung. Wir schreiben und gestalten, wir bewerten aber nicht, was in deinem Fall zulässig ist. Die Freigabe liegt immer bei dir.
Die rechtliche Bewertung für deinen Betrieb triffst du mit deiner Rechtsberatung oder der zuständigen Stelle. Wir setzen die Technik so um, dass sie das unterstützt.
Häufige Fragen
Darf ich rezeptfreie Produkte auf dem Bildschirm zeigen?
Diese Seite ist keine Rechtsauskunft dazu. Sachliche Information, ohne Nutzenversprechen und ohne Vergleich zu anderen Produkten, ist der Weg, den wir in unseren Vorlagen umsetzen. Ob eine konkrete Formulierung in deinem Fall passt, klärst du mit deiner Rechtsberatung.
Was läuft stattdessen sinnvollerweise in der Offizin?
Sachliche Anwendungs- und Vorsorgethemen im ruhigen Wechsel, Serviceangebote und Saisonschwerpunkte, ohne Ton und ohne Fremdwerbung. Der vollständige Inhalts-Plan steht auf Inhalte für die Apotheke.
Wer entscheidet, ob ein Text zu werblich klingt?
Wir formulieren nach den Grundsätzen dieser Seite und schlagen sachliche Varianten vor. Die endgültige fachliche und rechtliche Bewertung liegt bei dir und deiner Rechtsberatung, weil du für die Fläche verantwortlich bist.

Kurz zusammengefasst
- Laienwerbung für rezeptpflichtige Arzneispezialitäten ist untersagt, Aussagen über die Fach- und Gebrauchsinformation hinaus sind unzulässig.
- Der Unterschied zwischen sachlich und werblich liegt im Ton, nicht im Thema.
- Vorher-Nachher-Darstellungen und Heilversprechen setzen wir grundsätzlich nicht um.
- Fremdmaterial durchläuft dieselbe Freigabe wie eigene Inhalte.
- Die fachliche und rechtliche Bewertung bleibt bei dir und deiner Rechtsberatung.
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Der Apotheken-Guide für Digital Signage
- Bereitschaftsdienst auf der Fläche: verordneter Turnus, Datenquelle und die Frage der Nachtsichtbarkeit
- Geräteklassen nach Lichtmessung: warum Indoor, High-Bright und Outdoor keine Komfortentscheidung sind
- Was auf der Fläche gesagt werden darf: sachliche Information statt Anpreisung, mit klarer Grenze der Beleglage
- Offizin, Sichtwahl und Wartezone: Zonen mit eigenem Job, Diskretion beim Aufruf und der Inhalts-Plan
Das passt dazu
Gratis-ePaper · PDFDer Apotheken-Guide für Digital SignageBereitschaftsdienst auf der Fläche: verordneter Turnus, Datenquelle und die Frage der NachtsichtbarkeitePaper laden
ProduktProduktseite digital-signage-fuer-apothekenAlle Funktionen, Technik und Anwendungsfälle im Überblick.Produkt ansehen Im Detail
- Was es kostetWelche Kostenblöcke eine Apothekenfläche hat und welche vier Faktoren die Monatsrate besonders bewegen: Nachtsichtbarkeit, Datenquelle für den Dienstplan, Schaufenster-Helligkeit und Anzahl der Flächen in der Offizin.
- ProjektablaufVon der Anfrage über die Standortanalyse mit Lichtmessung bis zu Schulung und Betreuung, inklusive Montage im laufenden Betrieb und abgestimmt auf deine Öffnungszeiten.
- Bereitschaftsdienst anzeigenWie der behördlich verordnete Turnus auf die Fläche kommt, welche Datenquelle dahinterliegt, wie die Nachtansicht aufgebaut ist und was rechtlich belegt ist und was nicht.
- Offizin und SichtwahlDie Zonen-Tabelle von Schaufenster über Eingang, Offizin, Sichtwahl, Wartezone und Beratungsplatz bis ins Backoffice, mit Formaten, Montagehöhen und Blickachsen.
- Diskretion und AufrufWartesituation an der Tara ohne Namen, Reihenfolge über Nummern, was aus dem Gesundheitsbereich belegbar ist und was schlicht gute Praxis in der Offizin bleibt.
- Inhalte für die ApothekeDer Inhalts-Plan übers Jahr mit Saison, Vorsorge und Serviceangeboten, Vorlagen im eigenen Design, Rhythmus je Zone und die Frage, wer im Team später pflegt.
Aus der Praxis
- Der Dienstplan draußen stimmt immerWie der Wechsel des verordneten Turnus in der Anzeige passiert statt am Fenster, sodass niemand mehr vor einer falschen Auskunft steht.
- Sichtwahl und Saisonthemen sichtbar machenWie sachliche Themen an Sichtwahl und Freiwahl Nachfrage auslösen, ohne dass jemand aus dem Team aktiv ansprechen muss.
- Beratungsthemen statt WerbungWie eine Fläche in der Offizin Vorsorge und Anwendung erklärt und dabei nach Apotheke wirkt statt nach Werbeblock.
- Die Offizin wirkt aufgeräumtWie Poster, Regalstopper und Zettel von einer gepflegten Fläche abgelöst werden und der ganze Raum dadurch ruhiger wirkt.
- Team-Information im BackofficeWie Dienstplan, Aktionsstart und interne Hinweise im Backoffice und Labor auf derselben Plattform laufen wie die Kundenflächen.
- Wartesituation ohne NamensnennungWie die Reihenfolge an der Tara über Nummern sichtbar wird, ohne personenbezogene Speicherung und ohne dass ein Name im Raum fällt.
Wissen & Hintergrund
- Der Dienstplan, der sich selbst aktualisiertWarum das Blatt im Fenster das eigentliche Problem ist: der verordnete Turnus, die Datenquelle dahinter und der Unterschied zwischen einem Aushang und einer Auskunft.
- Information statt AnpreisungWas auf der Fläche einer Apotheke gesagt werden darf, wo die belegte Rechtslage endet und wie sich sachliche Inhalte gestalten lassen, ohne blass zu wirken.
- Die Offizin als RaumSichtwahl, Wartezone und Diskretion zusammengedacht: wie sich Blickachsen, Formate und Rhythmus im Verkaufsraum gegenseitig bedingen.
Häufige Fragen
- Was kostet das für eine Apotheke?Es gibt keinen Listenpreis, weil der Standort die Anlage bestimmt. Die Kostenblöcke sind benannt, die Monatsrate kommt als Festpreis nach der Standortanalyse.
- Muss die dienstbereite Apotheke außen angezeigt werden?Für Österreich ist eine solche Pflicht nicht belegbar, belegt ist sie nur für Deutschland. Der eigentliche Anlass ist der behördlich verordnete Dienstturnus.
- Woher kommt der Dienstplan automatisch?Der verordnete Turnus wird als Datenquelle hinterlegt und schaltet zeitgesteuert um. Wo keine Anbindung möglich ist, wird der Plan einmal im Voraus hinterlegt.
- Ist die Anzeige nachts von außen lesbar?Ja, mit der passenden Geräteklasse und einer reduzierten Nachtansicht. Die Helligkeit wird tageszeitabhängig geregelt, damit die Fläche nicht in die Nachbarschaft strahlt.
- Darf ich Arzneimittel auf dem Bildschirm bewerben?Laienwerbung für rezeptpflichtige Arzneispezialitäten ist untersagt, und Aussagen über die Fach- und Gebrauchsinformation hinaus sind unzulässig. Sachliche Information ist der Weg.
- Darf ich Kundinnen und Kunden mit Namen aufrufen?Für den Gesundheitsbereich gilt: Der Namensaufruf ist nicht verboten, es gibt aber eine Informationspflicht vorab und ein Widerspruchsrecht. Nummern lösen das von vornherein.
- Was läuft in der Offizin sinnvollerweise?Sachliche Anwendungs- und Vorsorgethemen im ruhigen Wechsel, Serviceangebote und Saisonschwerpunkte, ohne Ton und ohne Fremdwerbung.
- Hält ein Gerät den Dauerbetrieb im Schaufenster aus?Ein Profi-Panel schon, ein Consumer-Fernseher nicht. Hinter Glas kommen Hitzestau und Gegenlicht dazu, deshalb entscheidet die Lichtmessung über die Geräteklasse.
