? Deckt der ORF-Beitrag die Lizenz für Zimmer-TV ab?
Deckt der ORF-Beitrag die Lizenz für Zimmer-TV ab?

Nein. Der ORF-Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, er ist keine urheberrechtliche Erlaubnis. Wer Fernsehen im Gästezimmer zugänglich macht, braucht in Österreich zusätzlich den AKM-Tarif für Beherbergungsbetriebe, aktuell 2,63 Euro pro Zimmer und Jahr. Beides sind laufende Betriebskosten und nicht Teil einer Technik-Investition.
| Ebene | Wofür sie steht | Grundlage |
|---|---|---|
| ORF-Beitrag | Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | je Betriebsstätte |
| AKM-Tarif Zimmer-TV | Zugänglichmachung des Programms im Gästezimmer | je Zimmer und Jahr |
| Musiklizenz im Betrieb | Wiedergabe in Lobby, Restaurant, Bar, Spa und Terrasse | nach Fläche und Zonen |
Der Irrtum ist verbreitet, weil beide Positionen an denselben Fernseher denken lassen. Rechtlich sind es aber zwei getrennte Ebenen: die Abgabe für den Rundfunk und die Erlaubnis für eine eigenständige Nutzung, nämlich die Weitergabe an den Gast im Zimmer. Die Position hängt an der Zimmerzahl, nicht an der Marke oder Größe der Geräte, und sie ändert sich auch nicht dadurch, dass ein Zimmer zeitweise leer steht.
Getrennt davon zu betrachten ist die Musik in den öffentlichen Bereichen. Lobby, Restaurant, Bar, Spa und Terrasse sind eine eigene Nutzung, unabhängig davon, ob die Quelle ein Radio, ein Streamingdienst oder eine eigene Playlist ist. Ein privates Musik-Abo deckt den gewerblichen Einsatz in aller Regel nicht ab.
Für Häuser in der Schweiz, in Liechtenstein und in Deutschland gelten eigene Regeln über SUISA beziehungsweise GEMA. Die MULTIMEDIAFABRIK plant und baut die Technik, die Meldung und der Vertrag bleiben beim Betrieb. Den Überblick über alle Pflichten gibt die Story Lizenzen und Pflichten im Hotel, die technische Seite steht unter Hotel-TV und Musikdienste und Streaminglösungen. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

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