? Was braucht ein DSGVO-konformes Gäste-WLAN?
Was braucht ein DSGVO-konformes Gäste-WLAN?

Ein Gäste-WLAN verarbeitet personenbezogene Daten, auch wenn es nur eine Zustimmung und eine Gerätekennung erfasst. Nötig sind ein eigenes Gastnetz getrennt von Verwaltung, Kasse und Haustechnik, ein verständliches Portal mit Datenschutzinformation, Datensparsamkeit bei der Anmeldung und definierte Löschfristen. Technik und Organisation gehören dabei zusammen.
| Anforderung | Was das im Haus bedeutet |
|---|---|
| Netztrennung | eigenes VLAN für Gäste, getrennt von Kasse und Haustechnik |
| Gast-zu-Gast-Isolierung | Geräte der Gäste sehen einander im Netz nicht |
| Datensparsamkeit | nur erheben, was für den Zugang wirklich nötig ist |
| Transparenz | Datenschutzinformation im Portal, in mehreren Sprachen |
| Verschlüsselung | zeitgemäße Verschlüsselung statt offenem Funknetz |
| Speicherfristen | definierte Löschung statt unbefristeter Protokolle |
| Auftragsverarbeitung | Vertrag mit dem Betreiber der Portallösung |
Die Trennung der Netze ist dabei nicht nur Datenschutz, sondern Betriebssicherheit. Ein kompromittiertes Gästegerät darf niemals im selben Segment liegen wie Kassensystem, Zutrittskontrolle oder Videoüberwachung. In der Praxis heißt das: getrennte Segmente für Gast, Haus und Technik, dazu Reserve für spätere Bauabschnitte.
Bei der Anmeldung gilt der einfache Grundsatz: so wenig wie möglich. Wer nur die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen braucht, sollte nicht Name, Zimmernummer, Geburtsdatum und Mobilnummer abfragen. Jedes zusätzliche Feld erhöht die Pflichten und den Aufwand, ohne den Zugang besser zu machen.
Der zweite Punkt ist die Ausleuchtung. Ein Portal nützt wenig, wenn im dritten Stock kein stabiles Signal ankommt, denn kostenloses Highspeed-WLAN ist für einen Großteil der Gäste das wichtigste Ausstattungsmerkmal im Zimmer. Deshalb gehören Funkplanung, Access-Point-Positionen, Bandbreite und Portal zum selben Konzept und nicht zu zwei getrennten Aufträgen. Details stehen unter Gästenetzwerke und Zimmer und Gäste-WLAN. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

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