? Muss meine Hotel-Website barrierefrei sein?

FAQ

Muss meine Hotel-Website barrierefrei sein?

Gäste auf der Sonnenterrasse eines modernen Hotels im Alpenraum, im Hintergrund grüne Bergrücken; Bildwelt aus der Hotel-Marketing-Produktion der MULTIMEDIAFABRIK.

Ja, sobald über die Website online gebucht werden kann. Seit dem 28.06.2025 gilt eine Hotel-Website mit Buchungsmöglichkeit als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr und muss barrierefrei bedienbar sein, in Österreich nach dem Barrierefreiheitsgesetz, in Deutschland nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Der technische Maßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA.

ThemaWas gilt
Geltung seit28.06.2025, in Österreich BaFG, in Deutschland BFSG
Betroffener VorgangOnline-Buchung zählt als E-Commerce, damit fällt die Buchungs-Strecke darunter
Technischer MaßstabWCAG 2.1 Stufe AA für Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit
AusnahmeKleinstunternehmen sind nach den gesetzlichen Kriterien ausgenommen, die Einstufung gehört geprüft
Ebenfalls erfasstSelbstbedienungsterminals im Haus, etwa Check-in- und Infoterminal
DurchsetzungStrafen sind vorgesehen; Rahmen und Verfahren regelt die jeweils zuständige Stelle im Land
Zuständige StellenÖsterreich: Sozialministeriumservice · Deutschland: Marktüberwachungsstelle der Länder

Praktisch betrifft das Kontraste, Schriftgrößen, Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alternativtexte für Bilder, beschriftete Formularfelder und eine Buchungs-Strecke, die auch ohne Maus und ohne Farbunterscheidung funktioniert. Häufig übersehen werden dabei drei Stellen: eingebettete Buchungsmasken von Drittanbietern, PDF-Dokumente wie Speisekarten oder Anfahrtspläne und Videos ohne Untertitel.

Der Aufwand hängt stark vom Ausgangszustand ab. Eine technisch aktuelle Seite lässt sich meist nachziehen, ein Auftritt ohne mobile Logik wird eher neu gebaut. Die MULTIMEDIAFABRIK setzt die Anforderungen im Website-Bau um und prüft sie vor dem Go-live. Dieser Text ist keine Rechtsberatung; die Beurteilung im Einzelfall, insbesondere die Ausnahme für Kleinstunternehmen und der Strafrahmen, gehört zu deinem Rechtsbeistand und zur zuständigen Stelle.

Wie Barrierefreiheit in den Website-Bau eingeplant wird, steht unter Website und Direktbuchung; den Überblick gibt der Hub Hotel-Marketing.

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Direkt gebucht: der Hotel-Marketing-Leitfaden 2026

  • Der Kanal-Mix in Zahlen: Portal-Anteil, Provision und Storno im Vergleich
  • Die Website-Checkliste: Buchungs-Strecke, Tempo, mobile Nutzung, Barrierefreiheit
  • Der Bildwelt-Fahrplan: welche Motive dein Haus braucht und in welcher Saison
  • Das Social-Media-System: Redaktionsplan, Formate, Frequenz, Zuständigkeit
  • Der KI-Sichtbarkeits-Check: wie Antwortsysteme Häuser auswählen
  • Wiederkommens-Strecken von der Gästeadresse bis zur nächsten Direktbuchung
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