? Touch barrierefrei (BFSG)?

FAQ

Muss meine Touch-Stele barrierefrei sein?

Barrierefreies Touch-Terminal in einer Behörde für die Bürgerinformation nach BFSG

Wenn sie als interaktives Informations- oder Selbstbedienungsterminal seit dem 28.06.2025 neu in Verkehr gebracht wird, gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes [BFSG, 2025]. Die MULTIMEDIAFABRIK plant Bedienhöhe, Kontrast und Bedienlogik von Anfang an konform, in Orientierung an EN 301 549, damit keine Abmahnung und keine teure Nachrüstung droht.

Die BFSG-Pflicht gilt nicht pauschal für jede Stele. Entscheidend sind zwei Fragen: Ist es ein interaktives Terminal, bei dem Besucher selbst navigieren? Und wurde es seit dem Stichtag neu in Verkehr gebracht? Eine reine Anzeige-Stele ohne Touch fällt nicht unter die Interaktionspflicht.

FrageAntwort
Touch zur Selbstbedienung?dann grundsätzlich relevant
Seit dem 28.06.2025 neu in Verkehr gebracht?dann greift die BFSG-Pflicht
Reine Anzeige ohne Interaktion?keine BFSG-Interaktionspflicht

Die technische Grundlage ist die Norm EN 301 549. Sie verlangt messbare Anforderungen an Bedienhöhe, Kontrast und Eingabe-Logik, optional Sprachausgabe für assistive Bedienung. Nachträgliches Umrüsten ist teuer, deshalb planen wir die Barrierefreiheit in jeder Projektphase mit, von der Standortanalyse bis zur Abnahme.

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