? Touch barrierefrei (BFSG)?
Muss meine Touch-Stele barrierefrei sein?

Wenn sie als interaktives Informations- oder Selbstbedienungsterminal seit dem 28.06.2025 neu in Verkehr gebracht wird, gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes [BFSG, 2025]. Die MULTIMEDIAFABRIK plant Bedienhöhe, Kontrast und Bedienlogik von Anfang an konform, in Orientierung an EN 301 549 — damit keine Abmahnung und keine teure Nachrüstung droht.
Die BFSG-Pflicht gilt nicht pauschal für jede Stele. Entscheidend sind zwei Fragen: Ist es ein interaktives Terminal, bei dem Besucher selbst navigieren? Und wurde es seit dem Stichtag neu in Verkehr gebracht? Eine reine Anzeige-Stele ohne Touch fällt nicht unter die Interaktionspflicht.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Touch zur Selbstbedienung? | dann grundsätzlich relevant |
| Seit dem 28.06.2025 neu in Verkehr gebracht? | dann greift die BFSG-Pflicht |
| Reine Anzeige ohne Interaktion? | keine BFSG-Interaktionspflicht |
Die technische Grundlage ist die Norm EN 301 549. Sie verlangt messbare Anforderungen an Bedienhöhe, Kontrast und Eingabe-Logik, optional Sprachausgabe für assistive Bedienung. Nachträgliches Umrüsten ist teuer — deshalb planen wir die Barrierefreiheit in jeder Projektphase mit, von der Standortanalyse bis zur Abnahme.
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