? Ist die Video-Bot KI APP DSGVO-konform?

FAQ

Ist die Video-Bot KI APP DSGVO-konform?

Auswertung von Dialogen und Conversion auf dem Tablet-Dashboard

Ja. Die Zustimmung wird vor dem Dialogstart eingeholt, gehostet und verarbeitet wird in der EU, deine Dialoge werden nicht zum Training fremder Modelle verwendet, und für die Verarbeitung gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit definierten Löschfristen.

AnforderungUmsetzung
Rechtsgrundlageaktive Einwilligung vor dem Dialogstart, Ablehnen ist gleichwertig möglich
SpeicherortEU-Rechenzentrum, keine Übertragung in unsichere Drittstaaten
KI-VerarbeitungEU-resident, kein Training fremder Modelle mit deinen Dialogen
Datensparsamkeitnur Bedarf und Kontaktdaten, die der Besucher freiwillig gibt
Löschkonzeptdefinierte Aufbewahrungs- und Löschfristen für Dialog- und Kontaktdaten
VertragAuftragsverarbeitungsvertrag mit geregelten Betroffenenrechten

Zwei Punkte werden dabei häufig übersehen. Erstens die Kennzeichnungspflicht nach EU AI Act Artikel 50, die zusätzlich zur DSGVO greift und in allen Paketen enthalten ist. Zweitens die schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person, deren Gesicht zum Avatar wird. Die MULTIMEDIAFABRIK bringt dafür eine Vorlage mit und klärt das vor dem Aufnahmetag.

Alle Einzelheiten auf der Seite Datenhoheit, DSGVO und KI-Kennzeichnung.

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Wenn deine Website antwortet

  • Wie Avatar, Dialog-Engine und Lead-Erfassung zusammenspielen
  • Warum ein Gespräch mehr Anfragen bringt als ein stilles Formular
  • Datenhoheit und KI-Kennzeichnung nach EU AI Act Artikel 50
  • Checkliste: sieben Schritte in drei Phasen bis zum Livegang
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