? Muss ich den Einsatz von KI kennzeichnen?

FAQ

Muss ich den Einsatz von KI kennzeichnen?

Website mit Video-Avatar-Widget auf großem Display im Meetingraum

Ja. Der EU AI Act verlangt in Artikel 50, dass Menschen erkennen, wenn sie mit einem KI-System sprechen. Bei der Video-Bot KI APP ist diese Kennzeichnung ab Werk enthalten, in allen Paketen. Die Pflicht greift genau dort, wo dein Avatar arbeitet: bei einem System, das mit Menschen interagiert und dabei leicht den Eindruck erwecken könnte, ein Mensch zu sein. Ein sprechendes Gesicht ist in dieser Hinsicht anspruchsvoller als ein Textfenster.

AnforderungUmsetzung in der Video-Bot KI APP
Hinweis vor dem Gesprächder Avatar nennt im Begrüßungssatz, dass er ein KI-System ist
Dauerhaft erkennbarein sichtbarer Hinweis bleibt während des gesamten Dialogs bestehen
Verständlich formuliertKlartext statt juristischer Formel, in der Sprache des Besuchers
Kein Täuschungseindruckder Avatar gibt sich nie als anwesender Mensch aus
Weg zum Menschender Besucher kann jederzeit einen echten Ansprechpartner anfordern

Diese Umsetzung ist kein Zusatzmodul und kostet nichts extra. Sie ist auch kein Nachteil im Verkauf: Der offene Hinweis senkt die Hemmschwelle eher, weil der Besucher weiß, woran er ist, und deshalb auch Fragen stellt, die er einem Menschen vielleicht nicht stellen würde.

Mehr dazu auf der Seite Datenhoheit, DSGVO und KI-Kennzeichnung.

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Wenn deine Website antwortet

  • Wie Avatar, Dialog-Engine und Lead-Erfassung zusammenspielen
  • Warum ein Gespräch mehr Anfragen bringt als ein stilles Formular
  • Datenhoheit und KI-Kennzeichnung nach EU AI Act Artikel 50
  • Checkliste: sieben Schritte in drei Phasen bis zum Livegang
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