? Was muss eine elektronische Amtstafel können?

FAQ

Was muss eine elektronische Amtstafel können?

Überfüllter Amtstafel-Glaskasten neben derselben Fassade am Abend mit einer Person am Handy

Eine Fläche, die die Amtstafel ersetzen soll, muss mehr können als Bilder zeigen, und die MULTIMEDIAFABRIK sagt das ihren Gemeinden offen. Verlangt sind Gliederung und Suchfunktion, dauerhafte Nachvollziehbarkeit, eine elektronische Signatur mit anschließendem Änderungs- und Löschverbot während der Frist sowie Zugänglichkeit für jede Person. Das sind gesetzliche Anforderungen, kein Zusatzpaket. In den geprüften Ländern mit eigener Amtstafel-Regelung stehen diese Anforderungen nicht als Kann-Bestimmung, sondern als Pflicht im Gesetzestext.

Pflicht-FeatureWas es konkret verlangtFundstelle
Gliederung und Suchfunktiondie Fläche muss übersichtlich strukturiert sein, nicht nur eine BilderfolgeTiroler Gemeindeordnung § 60a Abs. 1 bis 3, Oö. Gemeindeordnung § 94d Abs. 1 bis 4
Dauerhafte Nachvollziehbarkeitinhaltlich und zeitlich nachprüfbar, was wann kundgemacht wurdeTiroler Gemeindeordnung § 60a Abs. 1 bis 3, Oö. Gemeindeordnung § 94d Abs. 1 bis 4
Elektronische Signaturdie Kundmachung wird signiert, danach gilt ein Änderungs- und Löschverbot während der FristTiroler Gemeindeordnung § 60a Abs. 1 bis 3, Oö. Gemeindeordnung § 94d Abs. 1 bis 4
Zugänglichkeit für jede Personjedenfalls während der Amtsstunden, uneingeschränkt zugänglichTiroler Gemeindeordnung § 60a Abs. 1 bis 3, Oö. Gemeindeordnung § 94d Abs. 1 bis 4, NÖ Gemeindeordnung § 42 Abs. 2 (ohne eigene Signatur-Regel)

Niederösterreich verlangt dieselben Grundzüge, allerdings ohne eine eigene Signatur-Regel im Gesetzestext, dafür mit der zusätzlichen Pflicht, Verordnungen auch im Internet zu veröffentlichen. Salzburg lässt die Amtstafel ausdrücklich „auch in digitaler Form” zu, ohne diese vier Punkte im selben Detailgrad auszuformulieren.

Genau an diesen Anforderungen zeigt sich der Unterschied zwischen einer Bürgerinformations-Fläche und einer rechtlich vollwertigen Amtstafel. Unsere Signage-Lösung zeigt strukturierte, jederzeit aktuelle Inhalte und macht Öffnungszeiten, Sprechtage und aktuelle Hinweise sichtbar, das ist ihre Stärke. Ob deine konkrete Umsetzung die vier gesetzlichen Pflicht-Features im rechtlich geforderten Sinn erfüllt, insbesondere Signatur und Löschverbot während der Frist, klärst du mit deiner Rechtsberatung oder der zuständigen Stelle. Wo eine Gemeinde diese Anforderungen erfüllt haben will, ist das Teil der Standortanalyse und des Festpreis-Angebots, nicht ein automatischer Bestandteil jeder Fläche.

Mehr zur Frage, ob eine digitale Fläche die physische Tafel überhaupt ersetzen darf, steht auf Ersetzt eine digitale Amtstafel die physische?, die vollständige Länder-Tabelle auf Kundmachung und Fristen.

Die rechtliche Bewertung für deinen Betrieb triffst du mit deiner Rechtsberatung oder der zuständigen Stelle. Wir setzen die Technik so um, dass sie das unterstützt. Betone die vier Pflicht-Features klar der Reihe nach: Gliederung und Suchfunktion, dauerhafte Nachvollziehbarkeit, elektronische Signatur mit Änderungs- und Löschverbot während der Frist, Zugänglichkeit für jede Person. Sag deutlich, dass das gesetzliche Anforderungen sind und kein Zusatzpaket. Mach den Unterschied zwischen Bürgerinformation und rechtlich vollwertiger Amtstafel greifbar, ohne die eigene Lösung überzuversprechen. Schließe mit dem Verweis auf die eigene Rechtsberatung.

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