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Vertiefung

Kundmachung und Fristen: was in deinem Bundesland gilt, und warum eine Fläche mehr können muss als Bilder zeigen

Überfüllter Amtstafel-Glaskasten neben derselben Fassade am Abend mit einer Person am Handy

Die MULTIMEDIAFABRIK baut Bildschirmflächen für Gemeinden, die Bürgerinformation zeigen, nicht die rechtsverbindliche Kundmachung ersetzen. Was rechtsverbindlich kundgemacht wird, entscheidet dein Landesrecht, nicht der Bildschirm, und Österreich hat dabei zwei getrennte Kundmachungsregime, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Diese Seite fasst zusammen, was in den geprüften Ländern gilt, was eine elektronische Amtstafel gesetzlich können muss und warum wir unsere Flächen bewusst als Ergänzung positionieren.

Der wichtigste Satz zuerst

Was rechtsverbindlich kundgemacht wird, entscheidet dein Landesrecht, nicht der Bildschirm. Wer im ganzen Alpenraum mit demselben Argument arbeitet, argumentiert in der Hälfte der Fälle an der Rechtslage vorbei. Für unser eigenes Haus in Vorarlberg ist das besonders relevant, weil ausgerechnet Vorarlberg der Sonderfall ist.

Die Länder im Vergleich

LandWo Verordnungen rechtsverbindlich kundgemacht werdenAmtstafel im Gemeindegesetz
Vorarlbergelektronisch im Verordnungsblatt der Gemeindekommt im Gesetz nicht vor, stattdessen ein Veröffentlichungsportal auf der Gemeinde-Homepage (Vorarlberger Gemeindegesetz §§ 32, 32a, 32e)
Tirolelektronisch im Verordnungsblattja, eigener Paragraf (Tiroler Gemeindeordnung §§ 60 und 60a)
Oberösterreichelektronisch im Rechtsinformationssystem, binnen zwei Wochen nach Beschlussja, eigener Paragraf (Oö. Gemeindeordnung §§ 94 und 94d)
NiederösterreichAnschlag an der Amtstafel, kein Verordnungsblattja (NÖ Gemeindeordnung §§ 42 und 59), zusätzlich Veröffentlichung im Internet
SalzburgAnschlag an der Amtstafel, kein Verordnungsblattja, „die auch in digitaler Form betrieben werden kann” (Salzburger Gemeindeordnung § 53)

In den vier geprüften Ländern mit eigener Amtstafel-Regelung darf die elektronische Form die physische Tafel ausdrücklich ersetzen, nicht nur ergänzen: Kundmachungen müssen entweder in Papierform unmittelbar ersichtlich sein oder in elektronischer Form unmittelbar ersichtlich gemacht oder zur Abfrage bereitgehalten werden. In Niederösterreich kommt zusätzlich die Pflicht dazu, dieselbe Kundmachung auch im Internet zu veröffentlichen.

Gemeindeamt im Alpenraum im Abendlicht mit freistehender Outdoor-Stele davor

Der Sonderfall Vorarlberg

In Vorarlberg kennt das Gemeindegesetz gar keine Amtstafel. Die Kundmachung läuft über das Verordnungsblatt und das Veröffentlichungsportal der Gemeinde. Wir argumentieren in Vorarlberg deshalb nicht mit einer Amtstafel-Pflicht, sondern mit Bürgerinformation und mit der guten Darstellung dessen, was ohnehin im Portal steht. Auch die Wahlkundmachung läuft in Vorarlberg vollständig über das Portal, nicht über eine Amtstafel.

Was eine elektronische Amtstafel gesetzlich können muss

Der zweite Pflicht-Satz dieses Hubs gehört genauso an den Anfang jedes Gesprächs: Eine Fläche, die die Amtstafel ersetzen soll, muss mehr können als Bilder zeigen. Wo eine Gemeindeordnung eine elektronische Amtstafel zulässt, verlangt sie im selben Atemzug klare Anforderungen. Das sind gesetzliche Anforderungen, kein Zusatzpaket.

AnforderungWas sie bedeutet
Gliederung und SuchfunktionKundmachungen müssen übersichtlich strukturiert und auffindbar sein
Nachvollziehbarkeitinhaltlich und zeitlich dauerhaft nachweisbar, was wann sichtbar war
Elektronische Signaturmit anschließendem Änderungs- und Löschverbot während der Frist
Zugänglichkeitjedenfalls während der Amtsstunden und uneingeschränkt für jede Person
Foyer eines Gemeindeamts mit Informationsdisplay bei Tageslicht

Fristen: zwei Wochen sind der Regelfall

Über die geprüften Länder hinweg wiederholt sich derselbe Zeitraum, auch wenn die Anlässe unterschiedlich sind: Tirol für genehmigungspflichtige Rechtsakte und Mitteilungen an die Allgemeinheit, Oberösterreich für Beschlüsse ohne Verordnungscharakter, Niederösterreich für das Inkrafttreten von Verordnungen, Salzburg als Kundmachungsfrist für Anordnungen. Zwei Wochen sind über die geprüften Länder hinweg der Regelfall.

Verfügbarkeit ist ein Fristenrisiko

In Tirol beginnt die Zweiwochenfrist neu zu laufen, wenn die elektronische Amtstafel technisch ausfällt und Dokumente nicht ersichtlich sind. Zeitpunkt und Dauer der Kundmachung sind in nachprüfbarer Weise zu dokumentieren. Das ist das stärkste Argument für laufende Überwachung und Betreuung, nicht nur für die Anschaffung eines Geräts. Wie wir Ausfälle erkennen, bevor sie im Amt auffallen, steht auf der Seite Remote-Monitoring.

Doppelseitige Stele auf einem belebten Dorfplatz am Frühabend

Wo wir bewusst Grenzen ziehen

Deshalb positionieren wir unsere Flächen ehrlich: als Bürgerinformation neben der rechtsverbindlichen Kundmachung, nicht als deren Ersatz. Was du gewinnst, ist Sichtbarkeit rund um die Uhr, eine gepflegte Darstellung und eine Fläche, die auf das Verordnungsblatt oder das Portal verweist. Was du nicht bekommst, ist eine Behauptung, die im Anlassfall nicht hält.

Zur Ehrlichkeit gehört auch das, was wir ausdrücklich nicht behaupten: Die Anwendung der Barrierefreiheits-Anforderungen an interaktive Selbstbedienungsterminals auf eine reine Anzeigefläche ohne Bedienung ist nicht geprüft und wird deshalb nicht behauptet. Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz betrifft Websites und Apps, nicht Hardware im Ortszentrum. Pflichten aus Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzen zur Warnung der Bevölkerung wurden ebenfalls nicht geprüft; was eine Fläche im Ereignisfall leisten kann, steht auf der Seite Notfall und Warnung.

Häufige Fragen

Ersetzt eine digitale Amtstafel die physische Tafel?

Das entscheidet dein Landesrecht. In vier geprüften Ländern darf die elektronische Form die physische Tafel ausdrücklich ersetzen, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. In Vorarlberg gibt es dagegen gar keine gesetzliche Amtstafel, dort läuft die Kundmachung über Verordnungsblatt und Portal. Details zur Anwendung selbst stehen auf Digitale Amtstafel.

Gilt das auch für Vorarlberg?

In Vorarlberg kennt das Gemeindegesetz keine Amtstafel. Kundgemacht wird über das Verordnungsblatt und das Veröffentlichungsportal der Gemeinde, nicht über eine Bildschirmfläche.

Was passiert bei einem Ausfall?

Der Player spielt lokal weiter, und wir überwachen die Fläche aus der Ferne. In Tirol beginnt bei einer elektronischen Amtstafel die Zweiwochenfrist neu zu laufen, wenn Dokumente wegen eines Ausfalls nicht ersichtlich sind. Genau deshalb gehört Monitoring zum Betrieb, nicht zur Kür.

Robustes Display mit Einsatzplan-Anmutung im Aufenthaltsraum eines Gemeindebauhofs

Kurz zusammengefasst

  • Österreich hat zwei getrennte Kundmachungsregime, die sich je Bundesland unterscheiden.
  • Vorarlberg kennt keine gesetzliche Amtstafel, dort läuft die Kundmachung über Verordnungsblatt und Portal.
  • Eine elektronische Amtstafel braucht Gliederung, Nachvollziehbarkeit, Signatur und Zugänglichkeit.
  • Zwei Wochen sind über die geprüften Länder hinweg die typische Frist, in Tirol beginnt sie bei einem Ausfall neu.
  • Unsere Flächen sind Bürgerinformation neben der rechtsverbindlichen Kundmachung, nicht deren Ersatz.

Die rechtliche Bewertung für deinen Betrieb triffst du mit deiner Rechtsberatung oder der zuständigen Stelle. Wir setzen die Technik so um, dass sie das unterstützt.

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