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Vertiefung

Lesbarkeit und Zugang: Schriftgrößen, Kontrast, Vorlesen und Bedienbarkeit im Freien

Foyer eines Gemeindeamts mit Informationsdisplay bei Tageslicht

Eine Bildschirmfläche der MULTIMEDIAFABRIK nützt einer Gemeinde nur, wenn sie wirklich jede und jeden erreicht: bei Tageslicht wie in der Dämmerung, aus der Nähe wie von der Straße aus, mit guter Sehkraft wie mit eingeschränkter. Diese Seite zeigt, wie wir Flächen planen, damit sie das leisten, und wo die Grenzen unserer Zuständigkeit liegen.

Zugänglichkeit ist in einer Gemeinde kein Komfortthema, sondern eine Frage der Bürgerinformation: Wer eine Ansage nicht lesen kann, ist von genau der Information ausgeschlossen, die die Fläche eigentlich für alle bringen sollte.

Zugänglich rund um die Uhr statt nur zu den Amtsstunden

Der größte Zugangsgewinn einer Fläche ist zeitlich, nicht technisch: Sie ist rund um die Uhr sichtbar, auch wenn das Amt geschlossen ist. Wer während der Amtsstunden arbeitet, kommt sonst nie zum Lesen. Eine gut platzierte Außenfläche am Gemeindeamt oder im Ortszentrum löst genau dieses Problem, ohne dass jemand im Amt zusätzliche Arbeit bekommt.

Zugangsproblem heuteWas eine gut geplante Fläche ändert
Information nur zu den Amtsstunden gut zugänglichAußenfläche zeigt Öffnungszeiten, Sprechtage und Hinweise rund um die Uhr
Aushänge im Glaskasten sind bei Dunkelheit kaum lesbarHintergrundbeleuchtung und ausreichende Helligkeit auch in der Dämmerung
Wer nicht ins Amt kommt, verpasst kurzfristige Änderungendieselbe Fläche zeigt Änderungen sofort, ohne Ausdruck

Schriftgrößen und Kontrast für die reale Lesedistanz

Eine Fläche im Foyer wird aus einem Meter gelesen, eine Stele im Ortszentrum aus fünf bis zehn Metern. Wird dieselbe Schriftgröße für beide Situationen verwendet, ist eine der beiden Flächen unbrauchbar. Wir planen Schriftgröße und Kontrast deshalb je nach Standort und tatsächlicher Lesedistanz, nicht nach einer einzigen Vorlage.

StandortTypische LesedistanzWas daraus folgt
Foyer, Wartebereichbis zu zwei Meterkleinere Schrift möglich, dafür mehr Inhalt pro Fläche
Eingang, Fensterbereichzwei bis fünf Metergrößere Schrift, hoher Kontrast gegen Gegenlicht
Ortszentrum, Außenwandfünf bis zehn Meter oder mehrgroße, klar abgesetzte Schrift, wenige Wörter je Bildschirmwechsel

Kontrast ist dabei genauso wichtig wie die Schriftgröße. Helle Schrift auf dunklem Grund oder umgekehrt, ohne Farbverläufe im Hintergrund, bleibt auch bei starkem Gegenlicht lesbar. Genau deshalb entscheidet die Lichtmessung vor Ort über die passende Geräteklasse: Indoor 320 cd/m² im geschützten Innenraum, High-Bright 500 cd/m² im Fensterbereich, Outdoor 2.500 cd/m² im Freien.

Gemeindeamt im Alpenraum im Abendlicht mit freistehender Outdoor-Stele davor

Vorlesen und andere Wege zur Information

In Salzburg ist blinden und hochgradig sehbehinderten Personen der Inhalt von Anordnungen auf Verlangen durch Vorlesen oder nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. Diese Anforderung betrifft die Kundmachung selbst, sie zeigt aber ein Prinzip, das für jede gute Bürgerinformation gilt: Eine Fläche allein darf nie der einzige Weg zu einer wichtigen Information sein.

AnspruchWie wir ihn technisch unterstützen
Inhalt auf Verlangen vorlesen oder zugänglich machenVerweis auf Telefonnummer, Amt oder Homepage direkt auf der Fläche
Alternative Wege zur selben Informationdieselben Inhalte parallel auf der Gemeinde-Homepage oder im Portal
Keine Information ausschließlich am Bildschirmwichtige Fristen und Hinweise zusätzlich schriftlich verfügbar

Zur Ehrlichkeit gehört auch das, was wir ausdrücklich nicht behaupten: Die Anwendung der Barrierefreiheits-Anforderungen an interaktive Selbstbedienungsterminals auf eine reine Anzeigefläche ohne Bedienung ist nicht geprüft. Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz betrifft Websites und Apps, nicht Hardware im Ortszentrum.

Bedienung und Lesbarkeit im Freien

Wo eine Fläche Touch-Bedienung hat, etwa am Gemeindeamt-Foyer, gelten für die Bedienbarkeit im Freien eigene Regeln: Handschuhtauglichkeit im Winter, ausreichender Abstand der Bedienflächen und eine Anordnung, die auch im Sitzen oder aus dem Rollstuhl erreichbar ist.

PunktWas wir dabei planen
Bedienhöheerreichbar aus dem Stehen und aus dem Sitzen
Bedienung bei Kältefunktionsfähig auch mit Handschuhen, wo technisch möglich
Blendung und ReflexionAnordnung so, dass tiefstehende Sonne die Fläche nicht unlesbar macht
Zugangswegkeine Hindernisse direkt vor der Fläche
Doppelseitige Stele auf einem belebten Dorfplatz am Frühabend

Was bei der Standortanalyse zusätzlich mitgeprüft wird

Zugänglichkeit ist kein nachträglicher Test, sondern Teil derselben Standortanalyse, die auch die Geräteklasse bestimmt. Wir gehen dabei je Standort dieselben Fragen durch, unabhängig davon, ob es sich um eine Innenfläche oder eine Außenstele handelt.

PrüfpunktWarum wir ihn mitnehmen
Blickwinkel aus typischer GehrichtungInhalte müssen ohne Stehenbleiben erfassbar sein
Wechselintervall der Inhaltezu kurze Anzeigezeit macht Lesen für langsamere Leserinnen und Leser unmöglich
Anzahl Wörter je Bildschirmwechselweniger Text pro Anzeige erhöht die Lesbarkeit auf Distanz
Höhe der Montagezu hoch montierte Flächen sind aus dem Rollstuhl oder für kleinere Personen schwerer lesbar

Aus diesen Punkten leiten wir konkrete Vorgaben für Schriftgröße, Wechselintervall und Montagehöhe je Standort ab, statt sie pauschal für die ganze Gemeinde festzulegen.

Häufige Fragen

Muss jede Fläche in der Gemeinde vorlesbar sein?

Das hängt vom Bundesland und vom konkreten Inhalt ab. In Salzburg gilt eine Vorlese-Pflicht für den Inhalt von Anordnungen. Unabhängig davon empfehlen wir grundsätzlich, wichtige Inhalte parallel auf der Gemeinde-Homepage bereitzuhalten, damit eine Fläche nie der einzige Zugang ist.

Wie groß muss die Schrift auf einer Außenstele sein?

Das richtet sich nach der tatsächlichen Lesedistanz am Standort, typischerweise fünf bis zehn Meter im Ortszentrum. Wir legen Schriftgröße und Kontrast bei der Standortanalyse fest, nicht nach einer festen Regel für alle Flächen.

Gilt das Web-Zugänglichkeits-Gesetz für unsere Bildschirme?

Nein. Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz betrifft Websites und mobile Anwendungen der öffentlichen Hand, nicht Hardware wie eine Bildschirmfläche im Ortszentrum. Wir behaupten hier nichts, was über das hinausgeht, was tatsächlich geprüft ist.

Überfüllter Amtstafel-Glaskasten neben derselben Fassade am Abend mit einer Person am Handy

Kurz zusammengefasst

  • Der größte Zugangsgewinn ist zeitlich: rund um die Uhr sichtbar, auch außerhalb der Amtsstunden.
  • Schriftgröße und Kontrast richten sich nach der realen Lesedistanz am jeweiligen Standort.
  • In Salzburg gilt eine Vorlese-Pflicht für den Inhalt von Anordnungen, wir bilden alternative Wege technisch ab.
  • Touch-Bedienung im Freien braucht eigene Regeln für Höhe, Kälte und Blendung.
  • Was nicht geprüft ist, behaupten wir nicht, weder für Terminals noch für das Web-Zugänglichkeits-Gesetz.

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