› Lesbarkeit und Zugang
Lesbarkeit und Zugang: Schriftgrößen, Kontrast, Vorlesen und Bedienbarkeit im Freien

Eine Bildschirmfläche der MULTIMEDIAFABRIK nützt einer Gemeinde nur, wenn sie wirklich jede und jeden erreicht: bei Tageslicht wie in der Dämmerung, aus der Nähe wie von der Straße aus, mit guter Sehkraft wie mit eingeschränkter. Diese Seite zeigt, wie wir Flächen planen, damit sie das leisten, und wo die Grenzen unserer Zuständigkeit liegen.
Zugänglichkeit ist in einer Gemeinde kein Komfortthema, sondern eine Frage der Bürgerinformation: Wer eine Ansage nicht lesen kann, ist von genau der Information ausgeschlossen, die die Fläche eigentlich für alle bringen sollte.
Zugänglich rund um die Uhr statt nur zu den Amtsstunden
Der größte Zugangsgewinn einer Fläche ist zeitlich, nicht technisch: Sie ist rund um die Uhr sichtbar, auch wenn das Amt geschlossen ist. Wer während der Amtsstunden arbeitet, kommt sonst nie zum Lesen. Eine gut platzierte Außenfläche am Gemeindeamt oder im Ortszentrum löst genau dieses Problem, ohne dass jemand im Amt zusätzliche Arbeit bekommt.
| Zugangsproblem heute | Was eine gut geplante Fläche ändert |
|---|---|
| Information nur zu den Amtsstunden gut zugänglich | Außenfläche zeigt Öffnungszeiten, Sprechtage und Hinweise rund um die Uhr |
| Aushänge im Glaskasten sind bei Dunkelheit kaum lesbar | Hintergrundbeleuchtung und ausreichende Helligkeit auch in der Dämmerung |
| Wer nicht ins Amt kommt, verpasst kurzfristige Änderungen | dieselbe Fläche zeigt Änderungen sofort, ohne Ausdruck |
Schriftgrößen und Kontrast für die reale Lesedistanz
Eine Fläche im Foyer wird aus einem Meter gelesen, eine Stele im Ortszentrum aus fünf bis zehn Metern. Wird dieselbe Schriftgröße für beide Situationen verwendet, ist eine der beiden Flächen unbrauchbar. Wir planen Schriftgröße und Kontrast deshalb je nach Standort und tatsächlicher Lesedistanz, nicht nach einer einzigen Vorlage.
| Standort | Typische Lesedistanz | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Foyer, Wartebereich | bis zu zwei Meter | kleinere Schrift möglich, dafür mehr Inhalt pro Fläche |
| Eingang, Fensterbereich | zwei bis fünf Meter | größere Schrift, hoher Kontrast gegen Gegenlicht |
| Ortszentrum, Außenwand | fünf bis zehn Meter oder mehr | große, klar abgesetzte Schrift, wenige Wörter je Bildschirmwechsel |
Kontrast ist dabei genauso wichtig wie die Schriftgröße. Helle Schrift auf dunklem Grund oder umgekehrt, ohne Farbverläufe im Hintergrund, bleibt auch bei starkem Gegenlicht lesbar. Genau deshalb entscheidet die Lichtmessung vor Ort über die passende Geräteklasse: Indoor 320 cd/m² im geschützten Innenraum, High-Bright 500 cd/m² im Fensterbereich, Outdoor 2.500 cd/m² im Freien.

Vorlesen und andere Wege zur Information
In Salzburg ist blinden und hochgradig sehbehinderten Personen der Inhalt von Anordnungen auf Verlangen durch Vorlesen oder nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. Diese Anforderung betrifft die Kundmachung selbst, sie zeigt aber ein Prinzip, das für jede gute Bürgerinformation gilt: Eine Fläche allein darf nie der einzige Weg zu einer wichtigen Information sein.
| Anspruch | Wie wir ihn technisch unterstützen |
|---|---|
| Inhalt auf Verlangen vorlesen oder zugänglich machen | Verweis auf Telefonnummer, Amt oder Homepage direkt auf der Fläche |
| Alternative Wege zur selben Information | dieselben Inhalte parallel auf der Gemeinde-Homepage oder im Portal |
| Keine Information ausschließlich am Bildschirm | wichtige Fristen und Hinweise zusätzlich schriftlich verfügbar |
Zur Ehrlichkeit gehört auch das, was wir ausdrücklich nicht behaupten: Die Anwendung der Barrierefreiheits-Anforderungen an interaktive Selbstbedienungsterminals auf eine reine Anzeigefläche ohne Bedienung ist nicht geprüft. Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz betrifft Websites und Apps, nicht Hardware im Ortszentrum.
Bedienung und Lesbarkeit im Freien
Wo eine Fläche Touch-Bedienung hat, etwa am Gemeindeamt-Foyer, gelten für die Bedienbarkeit im Freien eigene Regeln: Handschuhtauglichkeit im Winter, ausreichender Abstand der Bedienflächen und eine Anordnung, die auch im Sitzen oder aus dem Rollstuhl erreichbar ist.
| Punkt | Was wir dabei planen |
|---|---|
| Bedienhöhe | erreichbar aus dem Stehen und aus dem Sitzen |
| Bedienung bei Kälte | funktionsfähig auch mit Handschuhen, wo technisch möglich |
| Blendung und Reflexion | Anordnung so, dass tiefstehende Sonne die Fläche nicht unlesbar macht |
| Zugangsweg | keine Hindernisse direkt vor der Fläche |

Was bei der Standortanalyse zusätzlich mitgeprüft wird
Zugänglichkeit ist kein nachträglicher Test, sondern Teil derselben Standortanalyse, die auch die Geräteklasse bestimmt. Wir gehen dabei je Standort dieselben Fragen durch, unabhängig davon, ob es sich um eine Innenfläche oder eine Außenstele handelt.
| Prüfpunkt | Warum wir ihn mitnehmen |
|---|---|
| Blickwinkel aus typischer Gehrichtung | Inhalte müssen ohne Stehenbleiben erfassbar sein |
| Wechselintervall der Inhalte | zu kurze Anzeigezeit macht Lesen für langsamere Leserinnen und Leser unmöglich |
| Anzahl Wörter je Bildschirmwechsel | weniger Text pro Anzeige erhöht die Lesbarkeit auf Distanz |
| Höhe der Montage | zu hoch montierte Flächen sind aus dem Rollstuhl oder für kleinere Personen schwerer lesbar |
Aus diesen Punkten leiten wir konkrete Vorgaben für Schriftgröße, Wechselintervall und Montagehöhe je Standort ab, statt sie pauschal für die ganze Gemeinde festzulegen.
Häufige Fragen
Muss jede Fläche in der Gemeinde vorlesbar sein?
Das hängt vom Bundesland und vom konkreten Inhalt ab. In Salzburg gilt eine Vorlese-Pflicht für den Inhalt von Anordnungen. Unabhängig davon empfehlen wir grundsätzlich, wichtige Inhalte parallel auf der Gemeinde-Homepage bereitzuhalten, damit eine Fläche nie der einzige Zugang ist.
Wie groß muss die Schrift auf einer Außenstele sein?
Das richtet sich nach der tatsächlichen Lesedistanz am Standort, typischerweise fünf bis zehn Meter im Ortszentrum. Wir legen Schriftgröße und Kontrast bei der Standortanalyse fest, nicht nach einer festen Regel für alle Flächen.
Gilt das Web-Zugänglichkeits-Gesetz für unsere Bildschirme?
Nein. Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz betrifft Websites und mobile Anwendungen der öffentlichen Hand, nicht Hardware wie eine Bildschirmfläche im Ortszentrum. Wir behaupten hier nichts, was über das hinausgeht, was tatsächlich geprüft ist.

Kurz zusammengefasst
- Der größte Zugangsgewinn ist zeitlich: rund um die Uhr sichtbar, auch außerhalb der Amtsstunden.
- Schriftgröße und Kontrast richten sich nach der realen Lesedistanz am jeweiligen Standort.
- In Salzburg gilt eine Vorlese-Pflicht für den Inhalt von Anordnungen, wir bilden alternative Wege technisch ab.
- Touch-Bedienung im Freien braucht eigene Regeln für Höhe, Kälte und Blendung.
- Was nicht geprüft ist, behaupten wir nicht, weder für Terminals noch für das Web-Zugänglichkeits-Gesetz.
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Der Gemeinde-Guide für Digital Signage
- Was digital darf und was nicht: zwei Kundmachungsregime, fünf Bundesländer, ein klarer Grundsatz
- Welcher Standort welchen Job übernimmt: Gemeindeamt außen und innen, Bauhof, Halle, Ortszentrum
- Außenbetrieb und Robustheit: warum Geräteklasse, Schutzart und Schutz gegen Beschädigung zusammengehören
- Bedienung durch mehrere Ämter: Rollen, Freigaben und ein Inhalts-Plan, der übers Jahr trägt
Das passt dazu
Gratis-ePaper · PDFDer Gemeinde-Guide für Digital SignageWas digital darf und was nicht: zwei Kundmachungsregime, fünf Bundesländer, ein klarer GrundsatzePaper laden
ProduktProduktseite digital-signage-fuer-gemeindenAlle Funktionen, Technik und Anwendungsfälle im Überblick.Produkt ansehen Im Detail
- ProjektablaufVon der Anfrage über die Standortanalyse mit Lichtmessung bis zu Schulung und Betreuung, abgestimmt auf Haushaltsjahr und Budgetberatung.
- Inhalte für die GemeindeDer Inhalts-Plan übers Jahr: Vereine und Veranstaltungen, Sammlungen und Saisonales, dazu Rollen und Freigaben für mehrere Ämter.
- Was es kostetDie Kostenblöcke und die Faktoren, die in der Gemeinde besonders wirken: Außenbetrieb, Schutzart, Bedienung durch mehrere Ämter, Nachweisbarkeit.
- Kundmachung und FristenZwei Kundmachungsregime, fünf Bundesländer im Vergleich, die Anforderungen an eine elektronische Amtstafel und der Sonderfall Vorarlberg.
- Notfall und WarnungWas eine Fläche im Ereignisfall leisten kann, ausdrücklich als freiwilliger Zweitkanal neben Sirene und amtlichen Warnkanälen.
- Standorte in der GemeindeGemeindeamt außen und innen, Bauhof, Halle, Friedhof, Ortszentrum und Bushaltestelle, je mit Aufgabe und passender Geräteklasse.
Aus der Praxis
- Lesbar auch mit schwacher SehkraftSchriftgrößen, Kontrast und Lesedistanz so geplant, dass die Fläche auch für Menschen mit schwacher Sehkraft brauchbar bleibt.
- Rund um die Uhr auskunftsfähigÖffnungszeiten, Sprechtage und aktuelle Hinweise erreichen auch die Leute, die während der Amtsstunden arbeiten.
- Fristen und Dokumentation im GriffAbgelaufene Aushänge verschwinden von selbst, und amtliche Information ist wieder von Nichtamtlichem unterscheidbar.
- Bauhof und Ämter auf demselben StandEinsatzplan, Winterdienst und Sicherheitshinweise laufen dort, wo das Team ohnehin steht, statt über Zurufe und Zettel.
- Sperren und Ereignisse sofort im OrtEin Hinweis übernimmt alle Flächen der Gemeinde gleichzeitig und schaltet danach automatisch zurück.
- Der Ort wirkt geordnetEine gepflegte Fläche statt überlappender Zettel ist auch ein Signal an Zuziehende, an Vereine und an Betriebe.
Wissen & Hintergrund
- Amtlich und nichtamtlich sauber getrenntDer Glaskasten und die Fläche daneben: warum die Trennung amtliche Information wieder erkennbar macht und der Platzdiskussion die Schärfe nimmt.
- Fünf Bundesländer, fünf RegelnWas digitale Kundmachung wirklich darf: Verordnungsblatt oder Anschlag, Fristen, Signatur und Nachweisbarkeit im Vergleich.
- Warum Vorarlberg keine Amtstafel hatDas Vorarlberger Gemeindegesetz kennt keine Amtstafel, dafür Verordnungsblatt und Veröffentlichungsportal. Was das für die Gemeindeinformation bedeutet.
Häufige Fragen
- Was kostet das für eine Gemeinde?Es gibt keinen Listenpreis, weil der Standort die Anlage bestimmt. Der Festpreis entsteht nach der Standortanalyse, rechtzeitig vor der Budgetberatung.
- Ersetzt eine digitale Amtstafel die physische?Das entscheidet dein Landesrecht. Unsere Fläche ist Bürgerinformation neben der rechtsverbindlichen Kundmachung, sie ersetzt sie nicht.
- Was muss eine elektronische Amtstafel können?Gliederung und Suchfunktion, Nachvollziehbarkeit, elektronische Signatur, kein Ändern und kein Löschen während der Frist sowie Zugänglichkeit.
- Was passiert bei einem Ausfall?Der Player spielt lokal weiter, und wir sehen den Ausfall aus der Ferne. In Tirol beginnt bei einer elektronischen Amtstafel die Zweiwochenfrist neu.
- Wie lange bleibt eine Kundmachung sichtbar?Zwei Wochen sind über die geprüften Länder hinweg der Regelfall. Zeitpunkt und Dauer sind in nachprüfbarer Weise zu dokumentieren.
- Gilt das in Vorarlberg auch?In Vorarlberg kennt das Gemeindegesetz keine Amtstafel. Kundgemacht wird über das Verordnungsblatt und das Veröffentlichungsportal der Gemeinde.
- Wer darf im Amt Inhalte einstellen?Das legt ihr fest: Sekretariat, Bauamt, Öffentlichkeitsarbeit und Bauhof bekommen eigene Rollen, auf Wunsch mit Freigabe durch die Amtsleitung.
- Hält eine Außenfläche den Winter aus?Ja, mit Outdoor-Klasse, Klimatisierung, Schutz gegen Staub und Strahlwasser sowie verstärkter Front. Ein Fernseher hinter Glas hält das nicht durch.
