? Ersetzt eine digitale Amtstafel die physische?

FAQ

Ersetzt eine digitale Amtstafel die physische?

Überfüllter Amtstafel-Glaskasten neben derselben Fassade am Abend mit einer Person am Handy

Das entscheidet dein Landesrecht, nicht der Bildschirm, und die MULTIMEDIAFABRIK positioniert ihre Flächen deshalb bewusst ehrlich. In Tirol, Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg darf eine elektronische Amtstafel die Papierform ersetzen, als Oder, nicht als Zusätzlich. In Vorarlberg kennt das Gemeindegesetz gar keine Amtstafel, dort läuft die Kundmachung über das Verordnungsblatt und das Veröffentlichungsportal. Österreich hat zwei getrennte Kundmachungsregime, und sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wer im ganzen Alpenraum mit demselben Argument arbeitet, argumentiert in der Hälfte der Fälle an der Rechtslage vorbei.

LandDarf digital die physische Amtstafel ersetzenFundstelle
Tirolja, Papierform oder elektronische Form, unmittelbar ersichtlich oder zur Abfrage bereitgehaltenTiroler Gemeindeordnung § 60a Abs. 2
Oberösterreichja, wortgleiches PrinzipOö. Gemeindeordnung § 94d Abs. 4
Niederösterreichja, zusätzlich Pflicht zur Veröffentlichung im InternetNÖ Gemeindeordnung § 42 Abs. 2
Salzburgja, Anschlag an der Amtstafel, „die auch in digitaler Form betrieben werden kann”Salzburger Gemeindeordnung § 53 Abs. 2
VorarlbergAmtstafel kommt im Gesetz nicht vor, Kundmachung läuft über Verordnungsblatt und VeröffentlichungsportalVorarlberger Gemeindegesetz §§ 32, 32a, 32e

Wo eine elektronische Amtstafel zulässig ist, verlangt das Gesetz im selben Atemzug mehr als reine Anzeige: Gliederung und Suchfunktion, dauerhafte Nachvollziehbarkeit, elektronische Signatur mit anschließendem Änderungs- und Löschverbot während der Frist sowie Zugänglichkeit für jede Person. Das sind gesetzliche Anforderungen, kein Zusatzpaket, im Detail auf Was muss eine elektronische Amtstafel können? erklärt.

Genau deshalb positionieren wir unsere Flächen ehrlich: als Bürgerinformation neben der rechtsverbindlichen Kundmachung, nicht als deren automatischen Ersatz. Was du gewinnst, ist Sichtbarkeit rund um die Uhr, eine gepflegte Darstellung und eine Fläche, die auf das Verordnungsblatt oder das Portal verweist. Was du nicht bekommst, ist eine Behauptung, die im Anlassfall nicht hält, denn ob deine konkrete Fläche die gesetzlichen Pflicht-Features tatsächlich erfüllt, entscheidet sich am Einzelfall. Für Vorarlberg gilt das besonders deutlich, weil dort schon der gesetzliche Bezugspunkt Amtstafel fehlt, mehr dazu auf Gilt das in Vorarlberg auch? und in der Länder-Tabelle auf Kundmachung und Fristen.

Die rechtliche Bewertung für deinen Betrieb triffst du mit deiner Rechtsberatung oder der zuständigen Stelle. Wir setzen die Technik so um, dass sie das unterstützt. Betone zuerst, dass die Antwort vom Landesrecht abhängt, nicht vom Bildschirm. Nenn die vier Länder, in denen digital ersetzen darf, als Oder gegenüber der Papierform, und den Sonderfall Vorarlberg, wo das Gesetz gar keine Amtstafel kennt. Sprich ruhig und ohne Übertreibung aus, dass die MULTIMEDIAFABRIK ihre Flächen bewusst als Bürgerinformation neben der Kundmachung positioniert, nicht als automatischen Ersatz. Schließe mit dem Verweis auf die eigene Rechtsberatung.

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