? Was fällt für TV im Zimmer an Abgaben an?

FAQ

Was fällt für TV im Zimmer an Abgaben an?

Lobby eines alpinen Hotels im Abendlicht mit leuchtendem Display an der Stirnwand

TV und Radio im Gästezimmer gelten rechtlich als öffentliche Wiedergabe, das ordnet die MULTIMEDIAFABRIK für dich ein. Dafür fallen Tarife der Verwertungsgesellschaften an, je Zimmer und Jahr abgerechnet, dazu kommt der öffentlich-rechtliche Beitrag, der nicht pro Zimmer, sondern nach Lohnsumme gestaffelt und mit einer Obergrenze verrechnet wird. Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich ändern und von der jeweiligen Verwertungsgesellschaft abhängen. Unsere eigenen Flächen im Haus laufen ohnehin ohne Ton, damit diese Frage dort gar nicht erst entsteht. Die rechtliche Grundlage ist klar entschieden: Wird ein Fernseh- oder Radiogerät in einem Gästezimmer zur Verfügung gestellt, gilt das als öffentliche Wiedergabe des ausgestrahlten Programms, unabhängig davon, ob der einzelne Gast tatsächlich einschaltet. Diese Einordnung stammt aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und wurde vom Obersten Gerichtshof bestätigt.

AbgabeWas giltWer erhebt
Tarif für TV und Radio im Zimmerje Zimmer und Jahr abgerechnet, Auslastung wird pauschal berücksichtigtdie zuständige Verwertungsgesellschaft
Musikrechte in öffentlichen Bereicheneigene Tarife, unabhängig vom ZimmertarifAKM, LSG und vergleichbare Verwertungsgesellschaften
Öffentlich-rechtlicher Beitragnicht pro Zimmer, sondern nach Lohnsumme des Betriebs gestaffelt, mit einer Obergrenzedie zuständige Beitragsstelle

Für ein Haus mit vielen Zimmern heißt das in der Praxis: Die Abgaben für das Gästezimmer-TV laufen unabhängig von unserer Signage-Lösung weiter, weil sie an das Fernsehgerät im Zimmer anknüpfen, nicht an die Flächen in Lobby, Rezeption oder Tagungsbereich. Für die öffentlichen Bereiche des Hauses gilt eine eigene Tarifstruktur, die sich nicht an der Zimmerzahl, sondern an der Lohnsumme orientiert.

Auf unseren Flächen selbst stellt sich die Frage nach Musikrechten praktisch nicht, weil der Inhalts-Loop bewusst ohne Ton läuft. Öffnungszeiten, Wetter, Veranstaltungen und Wegehinweise funktionieren stumm, mit großer Schrift und ruhigen Übergängen. Damit bleibt die Abgabenfrage auf das Gästezimmer-TV und die öffentlichen Bereiche mit Musik beschränkt, ein Thema, das dein Haus ohnehin unabhängig von unserer Fläche klärt.

Wie viele Signage-Flächen du zusätzlich im Haus betreibst, ändert an dieser Rechtslage nichts, weil die Abgaben nicht an die Zahl der Flächen anknüpfen, sondern an das Fernsehgerät im Zimmer und an die öffentliche Wiedergabe in den Gemeinschaftsbereichen. Für die Planung deiner Zonen bedeutet das: Die Abgabenfrage bleibt ein Thema deiner Haustechnik und Verwaltung, unabhängig davon, wie viele Zonen du mit Digital Signage ausstattest. Der ganze Themenblock steht auf Pflichten und Lizenzen.

Die rechtliche Bewertung für deinen Betrieb triffst du mit deiner Rechtsberatung oder der zuständigen Stelle. Wir setzen die Technik so um, dass sie das unterstützt. Betone, dass TV und Radio im Gästezimmer als öffentliche Wiedergabe gelten und dafür Tarife der Verwertungsgesellschaften anfallen, je Zimmer und Jahr, unabhängig von unseren Flächen. Erklär den Unterschied zum öffentlich-rechtlichen Beitrag, der nach Lohnsumme des Betriebs gestaffelt wird, nicht pro Zimmer. Nenn keine konkreten Beträge. Betone, dass unsere eigenen Flächen ohne Ton laufen und die Frage nach Musikrechten dort gar nicht erst entsteht. Schließe mit dem Verweis auf die eigene Rechtsberatung.

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  • Pflichten und Lizenzen im Haus: Rettungszeichen, TV im Zimmer und zwei Irrtümer, die im Markt kursieren
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