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Pflichten und Lizenzen im Haus: zwei Richtigstellungen, Lizenzen bei TV, Rettungszeichen und wo unsere Zuständigkeit endet

Rund um Flächen im Hotel von der MULTIMEDIAFABRIK kursieren zwei Behauptungen, die der Gesetzestext nicht hergibt. Wir stellen sie richtig, weil wir mit ihnen nicht werben wollen, und benennen daneben die Punkte, die tatsächlich gelten.
Diese Seite übernimmt die recherchierte Rechtslage unverändert, ohne eigene Auslegung dazuzuerfinden. Wo eine Aussage nicht sauber belegbar war, steht das ausdrücklich dabei.
Pflicht- und Rechtsrahmen im Überblick
| Thema | Was belegt gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Barrierefreiheit, die wichtigste Richtigstellung | Erfasst sind interaktive Selbstbedienungsterminals nur dann, wenn sie der Erbringung einer im Gesetz gelisteten Dienstleistung dienen. Beherbergung steht nicht auf dieser Liste. Ein interaktiver Info-Kiosk im Hotel mit Hausinfo, Wegeleitung und Wetter ist damit im Regelfall nicht erfasst | Barrierefreiheitsgesetz BGBl. I Nr. 76/2023, § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b und § 2 Abs. 2; Deutschland BFSG § 1 Abs. 2 und Abs. 3 |
| Was sehr wohl erfasst ist | Zahlungsterminals ohne jede Voraussetzung, Check-in-Automaten mit Zahlungsfunktion, Terminals mit Ticketverkauf für den Personenverkehr sowie die Hotel-Website mit Buchungsstrecke | Barrierefreiheitsgesetz § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a und § 2 Abs. 2; BFSG § 1 |
| Reine Anzeigeflächen | Ein nicht interaktives Display ist kein Selbstbedienungsterminal im Sinne des Gesetzes und damit nicht erfasst | Barrierefreiheitsgesetz § 2, BFSG § 1, Wortlaut „interaktive Bildschirme” |
| Kleinstunternehmen, Fristen, Strafen | Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Bestands-Selbstbedienungsterminals dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer weiterlaufen, begrenzt durch eine gesetzliche Höchstdauer. Verwaltungsstrafen sind vorgesehen | Barrierefreiheitsgesetz § 6, § 37; Sozialministeriumservice |
| Preisauszeichnung, zweite Richtigstellung | Die frühere Pflicht, Standard-Zimmerpreise auszuhängen, ist entfallen. Der geltende Paragraf enthält nur noch die Verweisung auf die Inhaltsregeln und das Verbot von Bestpreisklauseln durch Buchungsplattformen | Preisauszeichnungsgesetz § 7 in geltender Fassung |
| Freiwillig gezeigte Preise | Wer Preise trotzdem zeigt, hält die Inhaltsregeln ein: Bruttopreis sowie Art und Umfang der Leistung | Preisauszeichnungsgesetz § 13 Abs. 1 |
| Lizenzen bei TV und Musik | TV und Radio im Gästezimmer gelten als öffentliche Wiedergabe. Dafür fallen Tarife der Verwertungsgesellschaften an, je Zimmer und Jahr abgerechnet. Der öffentlich-rechtliche Beitrag wird nicht pro Zimmer verrechnet, sondern nach Lohnsumme gestaffelt und mit einer Obergrenze | EuGH-Rechtsprechung, OGH 4 Ob 120/10s; WKO, ÖHV Rechtsinfo, ORF-Beitragsgesetz |
| Displays und Fluchtwege | Die Sichtbarkeit von Rettungs- und Fluchtwegzeichen darf durch andere Kennzeichnungen oder Einrichtungen nicht beeinträchtigt werden. Ein Display ist eine solche Einrichtung und zugleich eine konkurrierende Lichtquelle | Kennzeichnungsverordnung § 1 Abs. 5 Z 2; AStV § 19; Deutschland ASR A1.3 und A2.3 |
| Barrierefreie Tourismuseinrichtungen | ÖNORM B 1603 gemeinsam mit ÖNORM B 1600 bei Neubau, Zubau und Umbau, mit einer Empfehlung zur Zahl barrierefreier Wohneinheiten. Die ÖNORM ist nicht unmittelbar verbindlich, sie wird über Landesbaurecht und Verträge verbindlich | Austrian Standards |
Ausdrücklich nicht belegbar
Nicht jede Zahl, die im Markt kursiert, ist geprüft. Diese Punkte werden deshalb bewusst nicht behauptet:
- ein tagesaktueller Zimmertarif der Verwertungsgesellschaften als Betrag für die laufende Abrechnungsperiode
- die genaue Nummer des zugrundeliegenden Budgetmaßnahmengesetzes
- der genaue Wortlaut der Normen zur Verdeckung von Rettungszeichen, weil es sich um kostenpflichtige Normen handelt, die nicht eingesehen wurden

Was das für die Planung deines Hauses bedeutet
Aus der Tabelle oben folgt für die Technik im Haus dreierlei, unabhängig von der rechtlichen Bewertung im Einzelfall.
| Punkt | Was das konkret heißt |
|---|---|
| Rettungszeichen bleiben frei | jede Fläche wird so geplant, dass sie kein Rettungszeichen verdeckt und nicht dagegen anleuchtet. Das ist eine Frage der Montageposition und der Helligkeitssteuerung, nicht des Geräts |
| Der Inhalts-Loop läuft ohne Ton | so entsteht die Frage nach Musikrechten auf der Fläche selbst gar nicht erst |
| Terminals mit Bedienung werden benannt | planst du ein Terminal mit Bedienung statt einer reinen Anzeigefläche, sagen wir dir vorab, welche Planung das auslöst und welche nicht |
Die zwei Richtigstellungen im Klartext
Erstens: Ein interaktiver Info-Kiosk im Hotel, der Hausinfo, Wegeleitung und Wetter zeigt, fällt im Regelfall nicht unter das Barrierefreiheitsgesetz, weil Beherbergung keine im Gesetz gelistete Dienstleistung ist. Erfasst sind stattdessen Zahlungsterminals, Check-in-Automaten mit Zahlungsfunktion und die Hotel-Website mit Buchungsstrecke. Wir werben deshalb nicht mit einer angeblichen Terminal-Pflicht.
Zweitens: Die frühere Aushangpflicht für Standard-Zimmerpreise ist entfallen. Ein Preisdisplay in der Lobby ist heute Marketing, keine Pflichterfüllung. Zeigst du Preise trotzdem, gelten die üblichen Inhaltsregeln: Bruttopreis sowie Art und Umfang der Leistung.

Lizenzen bei TV-Inhalten in Klartext
TV und Radio im Gästezimmer gelten rechtlich als öffentliche Wiedergabe, weil das Zimmer für diese Frage nicht als reiner Privatbereich zählt. Daraus folgen Tarife der Verwertungsgesellschaften, die je Zimmer und Jahr abgerechnet werden, unabhängig von der tatsächlichen Auslastung. Der öffentlich-rechtliche Beitrag läuft getrennt davon und wird nach Lohnsumme des Betriebs gestaffelt, mit einer Obergrenze. Diese Abgaben bestehen unabhängig davon, ob und welches Digital-Signage-System im Haus läuft, und sind kein Bestandteil deines Abos.
Rettungszeichen und Montageposition
Ein Display ist im Sinne der Kennzeichnungsvorschriften eine Einrichtung, die die Sichtbarkeit eines Rettungszeichens beeinträchtigen kann, sowohl durch die Position als auch durch die eigene Lichtquelle. Deshalb ist die Planung der Montageposition kein Design-Detail, sondern ein Pflichtpunkt jeder Standortanalyse.
- Der Abstand zu jedem Rettungszeichen wird bei der Standortanalyse geprüft.
- Die Helligkeitssteuerung wird so eingestellt, dass die Fläche das Zeichen nicht überstrahlt.
- Bei Zweifeln entscheidet die Position des Rettungszeichens, nicht die gewünschte Bildschirmgröße.
Die rechtliche Bewertung für deinen Betrieb triffst du mit deiner Rechtsberatung oder der zuständigen Stelle. Wir setzen die Technik so um, dass sie das unterstützt.

Häufige Fragen
Brauche ich für ein reines Info-Display eine Genehmigung wegen Barrierefreiheit?
Im Regelfall nicht, weil ein nicht interaktives Display kein Selbstbedienungsterminal im Sinne des Gesetzes ist und Beherbergung ohnehin keine erfasste Dienstleistung ist. Planst du ein Terminal mit Bedienung, etwa mit Zahlungsfunktion, gilt das nicht mehr, und wir sagen dir das vorab.
Muss ich weiterhin Zimmerpreise aushängen?
Nein, diese Pflicht ist entfallen. Ein Preisdisplay in der Lobby ist Marketing, keine Pflichterfüllung. Zeigst du Preise, gelten die üblichen Inhaltsregeln.
Wie stellt ihr sicher, dass kein Rettungszeichen verdeckt wird?
Der Abstand zu jedem Rettungszeichen und die Helligkeit der Fläche werden bei der Standortanalyse mit Lichtmessung geprüft, bevor montiert wird.
Kurz zusammengefasst
- Ein interaktiver Info-Kiosk fürs Hausinfo ist im Regelfall nicht von der Barrierefreiheits-Pflicht erfasst.
- Die Aushangpflicht für Zimmerpreise ist entfallen.
- TV und Radio im Gästezimmer bleiben lizenzpflichtig, unabhängig vom Digital-Signage-System.
- Rettungszeichen dürfen weder verdeckt noch überstrahlt werden, das klären wir in der Standortanalyse.
- Die rechtliche Bewertung bleibt bei deiner Rechtsberatung, wir setzen die Technik entsprechend um.
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