NIS-2 und Netz-Trennung: was Betriebe im Alpenraum jetzt wissen sollten

NIS-2 ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit. In Österreich setzt sie das NISG um, in Deutschland ein eigenes Gesetz. Viele Betriebe hören davon erst, wenn ein Auftraggeber einen Fragebogen schickt. Diese Story zeigt an Beispielen aus dem Betrieb, was die Trennung von Gästen und Firmennetz damit zu tun hat. Die Pflichten im Einzelnen stehen auf der Seite NIS-2 und Netzwerk-Trennung. Rechtsberatung ersetzt beides nicht.
Wer direkt darunter fällt und wer nicht
Das Gesetz richtet sich an mittlere und große Einrichtungen in bestimmten Sektoren, etwa Energie, Gesundheit, Verkehr, digitale Dienste und Teile der Produktion. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden und weniger als 10 Millionen Umsatz fallen in der Regel nicht direkt darunter.
| Betrieb | Direkt betroffen? | Was trotzdem passieren kann |
|---|---|---|
| Café oder Restaurant mit 12 Mitarbeitenden | nein | kaum Berührung mit dem Gesetz |
| Familienhotel mit 30 Mitarbeitenden | nein | Fragen von Reiseveranstaltern oder Versicherungen zur IT-Sicherheit |
| Arztpraxis | meist nein, große Einrichtungen im Gesundheitswesen schon | Datenschutz und Patientendaten sind ohnehin streng geregelt |
| Zulieferer mit 80 Mitarbeitenden | je nach Sektor ja | Auftraggeber verlangen Nachweise |
| Kleiner Zulieferer unter der Schwelle | nein | Lieferantenaudit großer Kunden mit Fragen zur Netz-Trennung |
Die letzte Zeile ist die häufigste. Ein großer Auftraggeber fällt unter das Gesetz und muss auch seine Lieferkette im Blick haben. Also schickt er Fragebögen an seine Zulieferer, und dort steht fast immer eine Frage nach der Trennung von Besuchern und Firmennetz.
Drei Beispiele aus dem Betrieb
Der Monteur im Büronetz
Ein Zulieferer gibt Monteuren seit Jahren das Büro-WLAN. Im Audit eines Kunden kommt die Frage, ob Fremdgeräte Zugriff auf die Produktion haben. Die ehrliche Antwort wäre ja. Nach dem Umbau gibt es ein eigenes Besuchernetz, und der Netzplan liegt dem Audit bei.
Das Hotel mit Kameras im Gästenetz
In einem Hotel hängen die Überwachungskameras im selben Netz wie die Gäste. Niemand hat das bewusst so gebaut, es ist über die Jahre so gewachsen. Ein Gast mit einem befallenen Laptop hätte die Kameras sehen können. Nach der Trennung haben Kameras, Kasse, Büro und Gäste je ein eigenes Netz.
Die Praxis mit offenem Wartezimmer-WLAN
Eine Praxis bietet im Wartezimmer WLAN an, am selben Router wie die Praxissoftware. Das Gesetz greift hier nicht direkt, der Datenschutz für Patientendaten aber schon. Auch hier ist die Lösung dieselbe: ein eigenes Netz für Patientinnen und Patienten.

Warum die Trennung der greifbarste Teil ist
NIS-2 verlangt Risikomanagement, Zugriffsregeln, Meldewege und mehr. Vieles davon ist Organisation. Die Trennung der Netze ist dagegen sichtbar und überprüfbar. Ein Netzplan zeigt in wenigen Minuten, ob Gäste und Betrieb getrennt sind.
| Zone | Wer oder was | Risiko ohne Trennung |
|---|---|---|
| Gäste und Besucher | Handys, Laptops von außen | Zugriff auf interne Systeme möglich |
| Personal | Büro-PCs, Bestell-Tablets | fremde Geräte im selben Netz |
| Haustechnik | Kameras, Fernseher, Sensoren | schwer abzusichernde Geräte für alle sichtbar |
| Produktion | Maschinen, Steuerungen | Zugriff von außen denkbar |
Was ein Gästenetzwerk beiträgt und was nicht
Ein Gästenetzwerk der MULTIMEDIAFABRIK trennt die Zonen per VLAN, setzt Firewall-Regeln dazwischen und liefert den Netzplan mit. Das ist ein Baustein. Es ist nicht die ganze Antwort auf NIS-2, und wir sagen auch nicht zu, dass ein Betrieb damit alle Pflichten erfüllt.
| Baustein | Beitrag |
|---|---|
| eigenes Netz für Gäste und Besucher | Fremdgeräte bleiben draußen |
| Firewall-Regeln zwischen den Zonen | Zugriffe sind geregelt |
| Netzplan und Übergabeprotokoll | Nachweis für Audit und Versicherung |
| Anmeldeseite mit kurzer Speicherfrist | klare Regeln für das Gästenetz |
| Fernüberwachung und Updates | Geräte bleiben aktuell |
Nicht enthalten sind etwa Meldewege bei Vorfällen, Schulungen der Mitarbeitenden oder die Absicherung der Büro-IT. Dafür gibt es eigene Fachleute, auch im Haus der MULTIMEDIAFABRIK im Bereich Firewall.

Was du jetzt tun kannst
| Schritt | Frage |
|---|---|
| 1 | Hängen Gäste oder Besucher heute im selben Netz wie Kasse, Büro oder Maschinen? |
| 2 | Gibt es einen aktuellen Netzplan, den du einem Auftraggeber zeigen könntest? |
| 3 | Wer bekommt heute das WLAN-Passwort, und wann wurde es zuletzt geändert? |
Lautet die Antwort auf die erste Frage ja oder weiß ich nicht, ist eine Begehung der nächste Schritt. Daraus entstehen ein Plan für die Trennung und ein Festpreis-Angebot.

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Aus der Praxis
Wissen & Hintergrund
Häufige Fragen
- Reicht nicht einfach ein guter Router aus dem Elektromarkt?
- Wie viele Access Points brauchen wir?
- Wie steht es um Gäste-WLAN und DSGVO in Österreich?
- Trennt ihr das Gäste-Netz wirklich sicher vom Firmennetz?
- Müssen wir auf Wi-Fi 7 gehen oder reicht Wi-Fi 6?
- Können sich Gäste über die Zimmernummer anmelden?
- Was, wenn das WLAN mal ausfällt?
- Arbeitet ihr auch außerhalb von Vorarlberg im Bodensee- und Alpenraum?
- Hafte ich, wenn Gäste über mein WLAN etwas Illegales tun?
- Was passiert mit dem WLAN, wenn der Internetanschluss ausfällt?
- Was muss in die Nutzungsbedingungen eines Gäste-WLANs?
- Was ist ein Captive Portal und brauche ich das?
