◆ Abnahme ohne Nachtrag

Anwendungsfall

Rechtssicherheit & Abnahme: Wie ein Architekturbüro die Barrierefreiheits-Abnahme ohne einen einzigen Nachtrag übersteht

Empfangstresen mit abgesenktem barrierefreiem Bereich und kontrastreicher Gestaltung in einem öffentlichen Gebäude

Die Medientechnik-Fachplanung der MULTIMEDIAFABRIK aus Vorarlberg plant barrierefreie Medientechnik als feste Leistungsposition: induktive Höranlage nach EN 60118-4, Zwei-Sinne-Prinzip nach DIN 18040, Piktogramm-Kennzeichnung, Einmessung bei der Abnahme und eine Dokumentation, die der Bauherr weiterreichen kann. Für ein Architekturbüro heißt das, dass Barrierefreiheit im Entwurf entschieden wird und nicht im Mängelprotokoll.

Ausgangssituation

Ein Architekturbüro plante ein Gemeindezentrum im Alpenraum mit Veranstaltungssaal, Sitzungszimmer, Foyer und einem Info-Terminal im Eingangsbereich. Die Gemeinde als Bauherrin erwartete selbstverständlich einen barrierefreien Bau, hatte die Anforderung an die Medientechnik aber nirgends präzisiert.

Im Büro herrschte die verbreitete Annahme, Barrierefreiheit sei vor allem eine Frage von Rampen, Türbreiten und Sanitärräumen. Dass Hören und Verstehen dazugehören, tauchte im Leistungsverzeichnis nicht auf. Aus einem früheren Projekt kannte das Team die Folge: Bei der Abnahme fragte ein Vertreter des Betreibers nach der Höranlage im Saal, es gab keine, und die Nachrüstung bedeutete Bodenaufbau öffnen, Schleife verlegen, neu einmessen, Termin verschieben. Der Betrieb startete verspätet, und die Diskussion darüber, wer das zu verantworten hatte, zog sich über Monate.

Was sich das Büro wünschte

Wir wollen am Abnahmetag ein Blatt Papier in der Hand haben, das belegt, dass die Anlage die Anforderungen erfüllt. Kein Streit, keine Nachrüstung, keine verschobene Eröffnung. Und wir wollen wissen, welche Räume das überhaupt betrifft, bevor wir die Böden und Decken festlegen.
Architektin und Medientechnik-Planer besprechen Gebäudemodell und Pläne in einem hellen Architekturbüro im Alpenraum

Warum die frühe Barrierefreiheits-Planung die Lösung war

Die Rechtslage ist eindeutig terminiert:
Der European Accessibility Act, das BFSG in Deutschland und das BaFG in Österreich gelten seit 28.06.2025. Für Bestands-Terminals gibt es Übergangsfristen, in Deutschland bis zu 15 Jahre, in Österreich bis zu 20 Jahre und längstens bis 28.06.2040. Für einen Neubau gibt es keine Schonfrist.
Induktive Höranlage nach EN 60118-4:
Die Norm gibt eine Feldstärke von 100 mA/m mit einer Toleranz von 3 dB vor, einen Maximalwert von 400 mA/m und einen Frequenzbereich von 100 bis 5.000 Hz. Dazu kommen die Piktogramm-Pflicht und die Einmessung bei der Abnahme. Das ist eine messbare Leistung, keine Auslegungssache.
Zwei-Sinne-Prinzip nach DIN 18040:
Informationen müssen über mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten wahrnehmbar sein. Das betrifft Signage, Leitsysteme, Terminals und Alarmierung und wirkt direkt auf Grundriss und Materialwahl.
Bodenaufbau entscheidet mit:
Ob eine Induktionsschleife im Estrich, unter dem Bodenbelag oder als Alternativsystem realisiert wird, ist eine Entscheidung der Ausführungsplanung. Danach ist sie nur noch mit Aufbruch änderbar.
Akustik verstärkt die Wirkung:
Inklusiv genutzte Räume folgen nach DIN 18041 der Raumgruppe A4 mit der Zielformel 0,26 x lg(V) minus 0,14 s, rund 20 Prozent strenger als der Sprachwert. Eine gute Höranlage in einem halligen Saal bleibt Stückwerk.
Österreichische Regelwerke mitgeführt:
ÖNORM B 1600 als Basisnorm und die OIB-Richtlinie 4 wurden von Anfang an neben den deutschen Normen geführt, weil der Bauherr im Alpenraum danach abnimmt.

Umsetzung

LeistungsphaseSchrittErgebnis
BedarfsklärungRäume bestimmen, die eine Höranlage brauchenSaal, Sitzungszimmer und Info-Terminal festgelegt
KonzeptSystemwahl je Raum, Zwei-Sinne-Prinzip für SignageAnforderungen im Raumbuch statt im Anhang
AusführungsplanungBodenaufbau, Schleifenführung, Verstärkerstandortkeine spätere Öffnung des Bodens nötig
AusschreibungNormbezug und Messwerte im LeistungsverzeichnisBieter kalkulieren dieselbe Leistung
AusführungInstallation, Kennzeichnung mit PiktogrammNutzung ist im Haus sichtbar auffindbar
AbnahmeEinmessung nach EN 60118-4, Protokoll, EinweisungNachweis liegt am Abnahmetag vor

Der wichtigste Schritt war die Raumzuordnung ganz am Anfang. Sobald feststand, welche Räume betroffen sind, wurde aus einem Rechtsthema eine normale Planungsaufgabe mit Mengen, Positionen und Terminen. Alles Weitere lief wie bei jedem anderen Gewerk auch: ausschreiben, vergeben, ausführen, prüfen.

Nahtlos in die Wandebene integrierte LED-Wand neben Eichenpaneelen in einer hellen alpinen Hotellobby

Ergebnis

Abnahme ohne Nachtrag · Einmessprotokoll liegt am Abnahmetag vor · Barrierefreiheit im Entwurf statt im Mängelprotokoll

PunktOhne frühe PlanungMit früher Planung
Abnahmeoffene Frage, MängelvermerkProtokoll mit Messwerten übergeben
BodenaufbauÖffnen und neu herstellenSchleife im geplanten Aufbau
Kennzeichnungfehlt oder wird improvisiertPiktogramm an definierten Standorten
BetriebEröffnung verschobenTermin gehalten, Personal eingewiesen
VerantwortungDiskussion zwischen Bauherr, Büro und Ausführungeine dokumentierte Leistung mit Nachweis

Was sich daraus ableiten lässt

Barrierefreiheit in der Medientechnik ist messbar, und alles Messbare gehört ins Leistungsverzeichnis. Wer den Nachweis erst bei der Abnahme organisiert, organisiert eine Nachrüstung.

Dazu kommt ein Punkt, der in der Planung gern untergeht: Eine Höranlage nützt nur, wenn Gäste wissen, dass es sie gibt, und wenn das Personal sie einschalten kann. Piktogramm an der richtigen Stelle, eine Zeile im Hausprospekt und eine Einweisung des Teams gehören deshalb genauso zur Leistung wie die Messung selbst.

Erst die Räume, dann die Technik.
Die Zuordnung entscheidet über Aufwand, Kosten und den Zeitpunkt, an dem der Bodenaufbau festgelegt sein muss.
Norm ins Leistungsverzeichnis.
Ohne Normbezug und geforderte Messwerte bieten Anbieter Unterschiedliches an, und der Vergleich der Angebote wird wertlos.
Akustik und Höranlage gehören zusammen.
Durchgehende warme LED-Lichtlinien in Deckenvoute und unter einem schwebenden Eichenregal im Empfangsbereich

Geh mit einem Nachweis in die Abnahme, nicht mit einer Hoffnung

Steht bei dir ein öffentlicher Bau, ein Saal oder ein Terminal an? Wir planen die barrierefreie Medientechnik von der Raumzuordnung bis zum Einmessprotokoll.

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Medientechnik im Bauprojekt: Leitfaden für Architekten

  • Ab welcher Leistungsphase Medientechnik ins Projekt gehört
  • Licht, Bild, Ton und Akustik als vier Ebenen im Entwurf
  • Die LED-Wand als Bauteil: Statik, Brandschutz, Wartungszugang
  • Raumakustik nach DIN 18041 und die Schnittstelle zum Elektroplaner
  • Barrierefreiheit nach BFSG und BaFG, inklusive induktiver Höranlage
  • Kosten-Logik und Festpreis-Pakete der Fachplanung
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