? Was fordern BFSG und BaFG für mein Gebäude?

FAQ

Was fordern BFSG und BaFG für mein Gebäude?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland und das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich gelten seit dem 28.06.2025 und setzen den European Accessibility Act um. Betroffen sind vor allem Selbstbedienungs-Terminals, Consumer-Hardware und digitale Dienstleistungen, nicht das Gebäude als Ganzes. Für die Medientechnik heißt das konkret: bedienbare Terminals, induktive Höranlagen und das Zwei-Sinne-Prinzip bei Information und Alarmierung.

Für Bestands-Terminals gelten Übergangsfristen. In Deutschland dürfen sie maximal 15 Jahre weiterbetrieben werden, in Österreich maximal 20 Jahre, längstens bis zum 28.06.2040. Neuanschaffungen fallen sofort unter die Anforderungen.

ThemaAnforderung in der Praxis
Terminals und Check-inerreichbare Bedienhöhen, kontrastreiche Oberflächen, taktile und akustische Rückmeldung
Induktive HöranlagenAuslegung nach EN 60118-4, Piktogramm-Pflicht, Einmessung bei der Abnahme
Information und AlarmierungZwei-Sinne-Prinzip nach DIN 18040, mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören, Tasten
Signage und WayfindingKontraste, Schriftgrößen, Blendfreiheit, alternative Ausgabe
Raumakustikinklusiv ausgelegte Nachhallzeiten verstärken die Wirkung jeder Höranlage

Bei induktiven Höranlagen ist die EN 60118-4 die maßgebliche Norm. Sie beschreibt die Feldstärke, den nutzbaren Frequenzbereich und die Prüfung der Anlage. Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen: Das Piktogramm ist Pflicht, sonst findet niemand die Anlage, und die Einmessung gehört zur Abnahme, nicht in die Wartung. Eine nicht eingemessene Schleife erfüllt ihren Zweck nicht, auch wenn sie technisch verlegt ist.

Der teuerste Fehler ist der späte Einstieg. Wenn die Höranlage erst bei der Abnahme auffällt, wird sie unter Termindruck nachgerüstet und ist danach meist sichtbar. Mitgeplant verschwindet sie im Bodenaufbau oder in der Deckenkonstruktion.

Eine Einordnung, keine Rechtsberatung: Ob und in welchem Umfang dein konkretes Projekt betroffen ist, klärt die rechtliche Prüfung des Bauherrn. Die MULTIMEDIAFABRIK plant und liefert die technische Seite und dokumentiert sie prüffähig.

Mehr dazu unter Barrierefreiheit und BFSG.

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  • Ab welcher Leistungsphase Medientechnik ins Projekt gehört
  • Licht, Bild, Ton und Akustik als vier Ebenen im Entwurf
  • Die LED-Wand als Bauteil: Statik, Brandschutz, Wartungszugang
  • Raumakustik nach DIN 18041 und die Schnittstelle zum Elektroplaner
  • Barrierefreiheit nach BFSG und BaFG, inklusive induktiver Höranlage
  • Kosten-Logik und Festpreis-Pakete der Fachplanung
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