FAQ

Ist eine Besucherzählung mit Kamera DSGVO-konform?

Besucherzählung mit KI-Kamera: Belebte Fußgängerzone einer Alpenstadt am See, rechts eine kleine weiße Bullet-Kamera an der Steinfassade (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)

Ja. Die Besucherzählung der MULTIMEDIAFABRIK ist DSGVO-konform, weil nur Zahlen übertragen werden, keine Gesichter und keine personenbezogenen Daten. Die Kamera erkennt Personen als Objekt, zählt sie an einer Linie und speichert keine Bilder. Ins Produkt kommt nur, was DSGVO-konform ist. Daran hält sich die MULTIMEDIAFABRIK bei jedem Projekt. Die KI in der Kamera erkennt, dass eine Person eine gedachte Linie überschreitet, und erhöht einen Zähler. Wer diese Person ist, weiß die Kamera nicht.

ThemaSo ist es geregelt
Gesichtserkennunggibt es nicht
Wiedererkennung von Personengibt es nicht, auch nicht über mehrere Kameras
Kennzeichen von Fahrzeugenwerden nicht erfasst
Bildspeicherungkeine, der Videostrom dient nur der Zählung und wird nicht aufgezeichnet
Was übertragen wirdZählwerte je Zeitabschnitt, zum Beispiel ein und aus je Viertelstunde
Was im Dashboard liegtnur Zahlen, auf einem eigenen Server je Kunde in Europa

Auch die KI-Zusatzauswertung in SMART und PRO arbeitet so. Sie läuft auf einem Rechner im Netz des Kunden und schreibt nur Zahlen weg, etwa Radfahrer und Fußgänger getrennt.

Zwei Punkte bleiben beim Betreiber. Er muss Passanten über die Zählung informieren, etwa mit einem Hinweisschild nach Art. 13 DSGVO. Und er prüft als Verantwortlicher, ob für seinen Standort eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Die MULTIMEDIAFABRIK liefert dafür die technische Beschreibung, was die Kamera verarbeitet und was nicht. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Mehr zum Produkt steht im Hub Besucherzählung mit KI-Kamera.

Titelblatt des ePapers „Wissen, wie viele kommen, und warum“ der MULTIMEDIAFABRIK
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Wissen, wie viele kommen, und warum

  • Warum ein Gefühl für die Frequenz nicht für Entscheidungen reicht
  • Zählen in der Kamera, dazu die KI-Zusatzauswertung
  • Wie das Dashboard erklärt, warum ein Tag voll war
  • Datenschutz und der Weg bis zur ersten Zahl
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