Datenschutz bei der Besucherzählung: nur Zahlen, keine Gesichter

Die Besucherzählung mit KI-Kamera der MULTIMEDIAFABRIK ist DSGVO-konform, weil nur Zahlen übertragen werden, keine Gesichter und keine personenbezogenen Daten. Die KI in der Kamera erkennt einen Menschen als Objekt, zählt ihn an einer Linie und gibt den Zählwert weiter, ein Bild wird dabei nicht gespeichert.
Ins Produkt kommt nur, was der DSGVO folgt. Funktionen, die mehr über einzelne Menschen wissen müssten, bieten wir bewusst nicht an.
Was die Kamera verarbeitet und was nicht
| Thema | So ist es geregelt |
|---|---|
| Gesichtserkennung | gibt es nicht |
| Wiedererkennung von Personen, auch über mehrere Kameras | gibt es nicht |
| Kennzeichen von Fahrzeugen | werden nicht gelesen |
| Alter, Geschlecht, Stimmung | werden nicht erfasst |
| Bildspeicherung | keine, der Videostrom dient nur der Zählung und wird nicht aufgezeichnet |
| Was übertragen wird | Zählwerte je Zeitraum, getrennt nach ein und aus |
| Was gespeichert wird | dieselben Zählwerte, in der Kamera und im Dashboard |
Bei der KI-Zusatzauswertung ab SMART liest ein Rechner im Netz des Standorts den Videostrom. Die Bilder bleiben dort im Arbeitsspeicher und werden nicht aufgezeichnet. Weitergegeben wird auch hier nur die Zahl, etwa wie viele Menschen auf einer Fläche stehen oder wie viele Räder eine Linie passiert haben.
Was bewusst nicht im Angebot ist
Manche Zählsysteme messen, wie lange sich ein Mensch an einem Ort aufhält, oder zeichnen nach, welchen Weg er geht. Dafür muss das System einen Menschen über mehrere Bilder hinweg verfolgen. Verweildauer, Laufwege und Laufweg-Heatmaps sind deshalb nicht im Angebot der MULTIMEDIAFABRIK.
Die Zeit-Heatmap im PRO-Dashboard ist etwas anderes. Sie zeigt nur, an welchem Wochentag zu welcher Stunde wie viele Menschen gezählt wurden, und entsteht allein aus den Zählwerten.

Was du als Verantwortlicher prüfst
Wer eine Zählkamera betreibt, ist Verantwortlicher im Sinn der DSGVO. Ein paar Fragen bleiben deshalb bei dir.
| Frage | Wer sie beantwortet |
|---|---|
| Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO nötig? | du als Verantwortlicher, die MULTIMEDIAFABRIK liefert die technische Beschreibung |
| Wie informieren wir Passanten nach Art. 13 DSGVO? | du, etwa mit einem Hinweis am Standort |
| Wer im Team darf das Dashboard sehen? | du, wir richten die Zugänge danach ein |
| Wo liegen die Daten? | auf einem eigenen Server je Kunde, gehostet in Europa |
In Österreich regeln die DSFA-Ausnahmenverordnung und die DSFA-Verordnung, wann eine Folgenabschätzung entfallen kann oder nötig ist. Eine Rechtsberatung gibt die MULTIMEDIAFABRIK nicht. Für die Prüfung bekommst du von uns schriftlich, welche Kamera an welchem Ort was verarbeitet, wie die Zählung ohne Aufzeichnung eingerichtet ist und welche Werte ins Dashboard gehen.
Warum das für Gemeinden einfacher ist
Eine Gemeinde oder ein Stadtmarketing steht bei Kameras im öffentlichen Raum unter Beobachtung. Eine Zählung ohne Bild und ohne Wiedererkennung lässt sich im Gemeinderat leichter erklären als eine Videoüberwachung. Der Unterschied liegt in der Einrichtung: Die Kamera ist so konfiguriert, dass sie nur zählt.
Wie die Kamera montiert und eingerichtet wird, zeigt die Seite Kameras und Montage. Was mit den Zahlen im Dashboard passiert, erklärt die Seite Dashboard. Den Überblick gibt der Hub Besucherzählung mit KI-Kamera.

Häufige Fragen zum Datenschutz
Werden Bilder gespeichert? Nein. Der Videostrom dient nur der Zählung und wird nicht aufgezeichnet. Ab SMART liest ein Rechner im Netz des Standorts ihn im Arbeitsspeicher aus, weiter gehen nur Zahlen.
Kann jemand im Nachhinein eine Person finden? Nein. Es gibt keine Aufnahme und keine Wiedererkennung, also auch nichts, worin man suchen könnte.
Ist die Zählung damit rechtlich geprüft? Die Technik ist so gebaut, dass nur Zahlen fließen. Die rechtliche Prüfung für deinen Standort machst du als Verantwortlicher, wir liefern die Unterlagen dazu.
Gilt das auch für die KI-Zusatzauswertung? Ja. Auch dort gehen nur Zahlen weiter, die Bilder bleiben im Arbeitsspeicher des Rechners am Standort.
Passend dazu: Fördernachweis für Tourismusverbände, Ist eine Besucherzählung mit Kamera DSGVO-konform?, Wo liegen die Daten der Besucherzählung?

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