Vertiefung

Datenschutz bei der Besucherzählung: nur Zahlen, keine Gesichter

Besucherzählung mit KI-Kamera: Weiße Bullet-Kamera an einem Mast über einer Seepromenade, darunter ein Paar mit Kinderwagen, ein Radfahrer und Spaziergänger (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)

Die Besucherzählung mit KI-Kamera der MULTIMEDIAFABRIK ist DSGVO-konform, weil nur Zahlen übertragen werden, keine Gesichter und keine personenbezogenen Daten. Die KI in der Kamera erkennt einen Menschen als Objekt, zählt ihn an einer Linie und gibt den Zählwert weiter, ein Bild wird dabei nicht gespeichert.

Ins Produkt kommt nur, was der DSGVO folgt. Funktionen, die mehr über einzelne Menschen wissen müssten, bieten wir bewusst nicht an.

Was die Kamera verarbeitet und was nicht

ThemaSo ist es geregelt
Gesichtserkennunggibt es nicht
Wiedererkennung von Personen, auch über mehrere Kamerasgibt es nicht
Kennzeichen von Fahrzeugenwerden nicht gelesen
Alter, Geschlecht, Stimmungwerden nicht erfasst
Bildspeicherungkeine, der Videostrom dient nur der Zählung und wird nicht aufgezeichnet
Was übertragen wirdZählwerte je Zeitraum, getrennt nach ein und aus
Was gespeichert wirddieselben Zählwerte, in der Kamera und im Dashboard

Bei der KI-Zusatzauswertung ab SMART liest ein Rechner im Netz des Standorts den Videostrom. Die Bilder bleiben dort im Arbeitsspeicher und werden nicht aufgezeichnet. Weitergegeben wird auch hier nur die Zahl, etwa wie viele Menschen auf einer Fläche stehen oder wie viele Räder eine Linie passiert haben.

Was bewusst nicht im Angebot ist

Manche Zählsysteme messen, wie lange sich ein Mensch an einem Ort aufhält, oder zeichnen nach, welchen Weg er geht. Dafür muss das System einen Menschen über mehrere Bilder hinweg verfolgen. Verweildauer, Laufwege und Laufweg-Heatmaps sind deshalb nicht im Angebot der MULTIMEDIAFABRIK.

Die Zeit-Heatmap im PRO-Dashboard ist etwas anderes. Sie zeigt nur, an welchem Wochentag zu welcher Stunde wie viele Menschen gezählt wurden, und entsteht allein aus den Zählwerten.

Besucherzählung mit KI-Kamera: Belebte Fußgängerzone einer Alpenstadt am See, rechts eine kleine weiße Bullet-Kamera an der Steinfassade (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)

Was du als Verantwortlicher prüfst

Wer eine Zählkamera betreibt, ist Verantwortlicher im Sinn der DSGVO. Ein paar Fragen bleiben deshalb bei dir.

FrageWer sie beantwortet
Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO nötig?du als Verantwortlicher, die MULTIMEDIAFABRIK liefert die technische Beschreibung
Wie informieren wir Passanten nach Art. 13 DSGVO?du, etwa mit einem Hinweis am Standort
Wer im Team darf das Dashboard sehen?du, wir richten die Zugänge danach ein
Wo liegen die Daten?auf einem eigenen Server je Kunde, gehostet in Europa

In Österreich regeln die DSFA-Ausnahmenverordnung und die DSFA-Verordnung, wann eine Folgenabschätzung entfallen kann oder nötig ist. Eine Rechtsberatung gibt die MULTIMEDIAFABRIK nicht. Für die Prüfung bekommst du von uns schriftlich, welche Kamera an welchem Ort was verarbeitet, wie die Zählung ohne Aufzeichnung eingerichtet ist und welche Werte ins Dashboard gehen.

Warum das für Gemeinden einfacher ist

Eine Gemeinde oder ein Stadtmarketing steht bei Kameras im öffentlichen Raum unter Beobachtung. Eine Zählung ohne Bild und ohne Wiedererkennung lässt sich im Gemeinderat leichter erklären als eine Videoüberwachung. Der Unterschied liegt in der Einrichtung: Die Kamera ist so konfiguriert, dass sie nur zählt.

Wie die Kamera montiert und eingerichtet wird, zeigt die Seite Kameras und Montage. Was mit den Zahlen im Dashboard passiert, erklärt die Seite Dashboard. Den Überblick gibt der Hub Besucherzählung mit KI-Kamera.

Besucherzählung mit KI-Kamera: Techniker mit Helm und Auffanggurt schraubt von einer Arbeitsbühne aus eine weiße Bullet-Kamera an eine Holzfassade (MULTIMEDIAFABRIK, Koblach, Vorarlberg)

Häufige Fragen zum Datenschutz

Werden Bilder gespeichert? Nein. Der Videostrom dient nur der Zählung und wird nicht aufgezeichnet. Ab SMART liest ein Rechner im Netz des Standorts ihn im Arbeitsspeicher aus, weiter gehen nur Zahlen.

Kann jemand im Nachhinein eine Person finden? Nein. Es gibt keine Aufnahme und keine Wiedererkennung, also auch nichts, worin man suchen könnte.

Ist die Zählung damit rechtlich geprüft? Die Technik ist so gebaut, dass nur Zahlen fließen. Die rechtliche Prüfung für deinen Standort machst du als Verantwortlicher, wir liefern die Unterlagen dazu.

Gilt das auch für die KI-Zusatzauswertung? Ja. Auch dort gehen nur Zahlen weiter, die Bilder bleiben im Arbeitsspeicher des Rechners am Standort.

Passend dazu: Fördernachweis für Tourismusverbände, Ist eine Besucherzählung mit Kamera DSGVO-konform?, Wo liegen die Daten der Besucherzählung?

Titelblatt des ePapers „Wissen, wie viele kommen, und warum“ der MULTIMEDIAFABRIK
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Wissen, wie viele kommen, und warum

  • Warum ein Gefühl für die Frequenz nicht für Entscheidungen reicht
  • Zählen in der Kamera, dazu die KI-Zusatzauswertung
  • Wie das Dashboard erklärt, warum ein Tag voll war
  • Datenschutz und der Weg bis zur ersten Zahl
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