FAQ

Darf eine Gemeinde Sitzungen der Gemeindevertretung aufzeichnen?

Gemeindevertretung tagt im holzgetäfelten Gemeindesaal in Vorarlberg, die Bürgermeisterin leitet die Sitzung am Kopfende, Agendi KI APP, MULTIMEDIAFABRIK

In Vorarlberg ja: Ton- und Bildaufnahmen öffentlicher Sitzungen der Gemeindevertretung sind zulässig, wenn die Gemeindevertretung das beschließt (§ 46 Gemeindegesetz). Andere Bundesländer regeln das in eigenen Gemeindeordnungen.

PunktRegelung in Vorarlberg
ÖffentlichkeitSitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich (§ 46)
AufnahmenTon- und Bildaufnahmen zulässig nach Beschluss der Gemeindevertretung (§ 46)
AusschüsseSitzungen nicht öffentlich, Niederschrift mit Anträgen, Beschlüssen und Abstimmungsergebnis (§ 51)
VerhandlungsschriftPflicht über jede Sitzung, unterschrieben von Vorsitz und Schriftführung (§ 47)

Für nicht öffentliche Sitzungen wie Ausschüsse empfiehlt sich zusätzlich die Zustimmung der Teilnehmenden. Die Aufnahme ist die Grundlage für den Entwurf der Verhandlungsschrift. Die Löschfrist für die Tonspur ist einstellbar, die Details klärt die Gemeinde im Erstgespräch. Wir empfehlen, sie nach der Freigabe zu löschen.

Diese Antwort ist ein Hinweis und keine Rechtsberatung. Prüfe die Regelung mit deiner Gemeindeordnung, der Gemeindeaufsicht oder der oder dem Datenschutzbeauftragten. Quelle: Gemeindegesetz Vorarlberg im Rechtsinformationssystem des Bundes, https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000047. Wie Gemeinden mit dem Entwurf arbeiten, zeigt das Protokoll der Gemeinderatssitzung.

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